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Samstag, 27. Juli 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landesarbeitsgericht Köln“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 19.01.2024
- 7 GLa 2/24. -

Kein Weiter­beschäftigungs­anspruch eines Vorfeld-Initiators einer Betriebsratswahl im einstweiligen Rechtsschutz

Begrenzter Schutz für Initiatoren einer Betriebsratswahl

Das Landes­arbeits­gericht Köln hat entschieden, dass der Sonder­kündigungs­schutz eines sogenannten Vorfeld-Initiators einer Betriebsratswahl nicht per se geeignet ist, einen Weiter­beschäftigungs­anspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis zu begründen. Vorfeld- Initiatoren sind Arbeitnehmer, die in einem frühen Stadium ihre Absicht zur Gründung eines Betriebsrats in einer notariell beglaubigten Erklärung dokumentieren und entsprechende Vorbereitungs­handlungen unternehmen.

Vor Gericht stritten Arbeitgeber und Arbeitnehmer darum, ob der gekündigte Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung auf seine Eigenschaft als Initiator einer Betriebsratswahl stützen und durch einstweilige Verfügung durchsetzen kann. Der Kläger war der Ansicht, das für Vorfeld-Initiatoren geltende Kündigungsverbot in § 15 Absatz 3b KSchG erlange nur dann tatsächliche Wirksamkeit in der Betriebspraxis, wenn es ohne zeitliche Verzögerung mit einem durchsetzbaren Beschäftigungsanspruch flankiert würde.Das LAG hat den Antrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt. Im bestehenden Arbeitsverhältnis hat ein Arbeitnehmer Anspruch... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 16.05.2024
- 9 TaBV 24/24 -

Auch in Eilfällen keine Entscheidungs­kompetenz der Einigungsstelle vor formeller Rechtskraft des gerichtlichen Einsetzungs­beschlusses

Die Beschwerde des Betriebsrats hatte Erfolg

Eine im Verfahren nach § 100 Arbeits­gerichts­gesetz gerichtlich eingesetzte betriebliche Einigungsstelle ist erst mit der formellen Wirksamkeit des arbeits­gerichtlichen Beschlusses wirksam errichtet. Wird sie gleichwohl vorher tätig, kann der Spruch der Einigungsstelle die fehlende Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nicht durch einen Spruch ersetzen. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Köln entschieden.

In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall ging es um die durch den Betriebsrat mitzubestimmende Dienstplangestaltung für die norddeutschen Filialen eines in Köln ansässigen Sportartikelhändlers. Das Arbeitsgericht Köln bestellte im Anhörungstermin vom 03.05.2024 gemäß dem Antrag der Arbeitgeberin einen in Niedersachsen ansässigen Rechtsanwalt zum Vorsitzenden der Einigungsstelle... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 08.08.2023
- 4 Sa 371/23 -

Erzbistum Köln muss sich an Gleichbehandlungs­grundsatz halten - Anspruch auf Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis

Arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungs­grundsatz gilt auch für Erzbistum

Das Landes­arbeits­gericht Köln hat das Erzbistum Köln verurteilt, die Klägerin rückwirkend zum 01.01.2021 in ein beamtenähnliches Verhältnis zu übernehmen und den Differenzbetrag zu ihrer bisherigen Vergütung nachzuzahlen.

Die Klägerin ist seit dem Jahre 2002 bei dem beklagten Erzbistum beschäftigt, zuletzt als Mitarbeiterin in leitender Stellung. Nach der damals geltenden „Ordnung für Leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Generalvikariates und der angeschlossenen Dienststellen sowie des Offizialates und des Katholisch Sozialen Institutes“ konnten leitende Mitarbeiter bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 16.09.2021
- 6 Sa 160/21 -

Bindung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an Art. 33 Abs. 2 GG

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss Stellen nach Grundsatz der Bestenauslese besetzen

Einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gegenüber können sich Stellenbewerber auf Art. 33 Abs. 2 GG berufen, der jedem Deutschen nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt gewährt. Die Rundfunkfreiheit des Senders steht der grundsätzlichen Anwendbarkeit dieser Norm nicht entgegen, erweitert aber den Entscheidungs­spielraum bei der Personalauswahl. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Köln entschieden.

Die Parteien des Rechtsstreits streiten im Wege der Konkurrentenklage um eine Stellenbesetzung bei der Beklagten, einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt. Nach Ausschreibung einer Stelle als Leiter/Leiterin der Ereignisredaktion entschied sich die Beklagte für einen Mitbewerber des Klägers, ohne im Rahmen des Auswahlprozesses die wesentlichen Auswahlerwägungen in Gestalt eines wertenden... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.11.2021
- 4 Sa 290/21 -

Fristlose Kündigung: Mitarbeiterin darf nicht unbefugt Mails des Chefs lesen und eine Kopie davon anfertigen

Fristlose Kündigung wegen der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten

Liest eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungs­aufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail und fertigt von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie an, die sie an eine dritte Person weitergibt, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Dies hat das Landes­arbeitsgericht Köln am 02.11.2021 entschieden und das anderslautende Urteil des ArbG Aachen aufgehoben.

Die Klägerin ist bei der Arbeitgeberin, einer evangelischen Kirchengemeinde, seit 23 Jahren als Verwaltungsmitarbeiterin beschäftigt. Soweit für ihre Buchhaltungsaufgaben erforderlich hatte sie Zugriff auf den Dienstcomputer des Pastors. In diesem Dienstcomputer nahm die Klägerin eine E-Mail zur Kenntnis, die den Pastor auf ein gegen ihn gerichtetes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.10.2020
- 5 Sa 451/20 -

Zulässigkeit einer Befristung nach dem WissZeitVG

LArbG Köln gibt Klage einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin statt

Bei dem mit der Wissenschafts­zeitvertrags­gesetz-Novelle vom 11. März 2016 (BGBL. I S. 442 ff.) zusätzlich zu den bisherigen Voraussetzungen in das Gesetz eingefügten Erfordernis "zur Förderung der eigenen Qualifizierung" handelt es sich um ein selbständig zu prüfendes Tatbestandsmerkmal. Liegt es nicht vor, so kann die Befristung nicht auf § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gestützt werden. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Köln mit Urteil vom 07. Oktober 2020 entschieden.

Die Klägerin, eine Diplom-Ingenieurin, war seit 2010 mit insgesamt fünf befristeten Verträgen bei der Beklagten beschäftigt, die eine vollständig staatlich finanzierte Ressortforschungseinrichtung ist. Der zuletzt geschlossene Vertrag vom 15. August 2018 enthielt die Bestimmung, dass das Arbeitsverhältnis zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung befristet bis zum... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 25.08.2020
- 9 Ta 98/20 -

Arbeit­nehmer­eigen­schaft einer als Freiberuflerin geführten Telefon­sex­dienst­leisterin

Abhängiges Be­schäftigungs­verhältnis aufgrund Eingliederung in fremde betriebliche Arbeitsstruktur

Eine als Freiberuflerin geführte Telefon­sex­dienst­leisterin ist als Arbeitnehmerin anzusehen, wenn sie in eine fremde betriebliche Arbeitsstruktur mit einseitiger Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe eingebunden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landesarbeitsgericht Köln im Jahr 2020 über die Arbeitnehmereigenschaft einer Telefonistin einer Sex-Hotline zu entschieden. Die Telefonistin machte gegen die Betreiberin der Sex-Hotline verschiedene Ansprüche geltend und vertrat die Ansicht, dass ein Arbeitsverhältnis vorliege. Die Telefonistin wurde bei der Sex-Hotline-Betreiberin als freie... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 25.08.2020
- 9 Ta 217/19 und 9 Ta 98/19 -

Als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienst­leisterinnen können Arbeitnehmerinnen sein

Entscheidung des Landesarbeits­gerichts Köln zur Arbeitnehmereigenschaft

Das Landesarbeits­gericht Köln hat entschieden, dass als Freiberuflerinnen geführte Telefonsexdienst­leisterinnen Arbeitnehmerinnen sind, wenn sie durch eine einseitige Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe in einer Weise ihrer Selbstständigkeit beraubt werden, die über die mögliche Einflussnahme bei einem freien Dienstvertrag hinausgeht.

Die Beklagte setzt in ihren Kölner Geschäftsräumen Telefonistinnen ein, die sexuelle Dienstleistungen im Schichtbetrieb an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag anbieten. Sie werden von der Beklagten als freiberufliche Mitarbeiterinnen geführt. Den Telefonistinnen wird von einer anderen Gesellschaft für ihre Tätigkeit ein ca. sechs bis acht Quadratmeter großer Raum mit Tisch, Stuhl,... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.03.2020
- 7 Ta 200/19 -

Arbeitszeugnis muss als Datum Tag der Beendigung des Arbeits­verhältnisses aufweisen

Tag der physischen Ausstellung als Zeugnisdatum unzulässig

Ein Arbeitszeugnis muss als Datum den Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeits­verhältnisses aufweisen. Unzulässig als Zeugnisdatum ist dagegen der Tag der physischen Ausstellung des Zeugnisses. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Siegburg im Jahr 2019 schlossen die Parteien einen Vergleich, mit dem sich die Arbeitgeberin unter anderem dazu verpflichtete, der Arbeitnehmerin ein Arbeitszeugnis auszustellen. Nachfolgend konnten sich die Parteien nach einigem hin und her auf einen Inhalt einigen. Jedoch... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 09.04.2019
- 4 Sa 242/18 -

Arbeitgeber muss Arbeitnehmer auf drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hinweisen

Belehrungspflicht des Arbeitgebers bezieht sich auch auf Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren

Das Landes­arbeits­gericht Köln hat entschieden, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres erlischt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat. Diese Initiativlast des Arbeitgebers bezieht sich nicht nur auf das laufende Kalenderjahr, sondern auch auf den Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war in der Zeit vom 1. September 2012 bis zum 31. März 2017 als Bote bei dem beklagten Apotheker beschäftigt. Bezüglich der Urlaubsansprüche des Klägers trafen die Parteien im Arbeitsvertrag eine Regelung, wonach der Kläger seinen Jahresurlaub auf eigenen Wunsch in Form einer wöchentlichen Arbeitszeitverkürzung nimmt. Statt der bezahlten... Lesen Sie mehr



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