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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 09.04.2019
- 4 Sa 242/18 -
Arbeitgeber muss Arbeitnehmer auf drohenden Verfall von Urlaubsansprüchen hinweisen
Belehrungspflicht des Arbeitgebers bezieht sich auch auf Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres erlischt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat. Diese Initiativlast des Arbeitgebers bezieht sich nicht nur auf das laufende Kalenderjahr, sondern auch auf den Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war in der Zeit vom 1. September 2012 bis zum 31. März 2017 als Bote bei dem beklagten Apotheker beschäftigt. Bezüglich der Urlaubsansprüche des Klägers trafen die Parteien im Arbeitsvertrag eine Regelung, wonach der Kläger seinen Jahresurlaub auf eigenen Wunsch in Form einer wöchentlichen Arbeitszeitverkürzung nimmt. Statt der bezahlten 30 Stunden/Woche arbeitete der Kläger nur 27,5 Stunden/Woche. Die Gewährung darüber hinausgehenden Urlaubs hatte der Kläger während des Arbeitsverhältnisses nicht verlangt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses begehrte der Kläger einen finanziellen Ausgleich für den in den Jahren 2014, 2015 und 2016 nicht gewährten
Urlaubsansprüche des Klägers durch geringeren Arbeitszeitumfang nicht erfüllt
In erster Instanz hatte der Kläger mit seiner Klage im Hinblick auf
Arbeitgeber muss deutlich auf drohenden Verfall von Urlaub hinweisen
Die Urlaubsansprüche des Klägers seien auch nicht gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG verfallen. Unter Berücksichtigung des europäischen Rechts verfalle der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Köln/ra-online (pm/kg)
- Arbeitgeber muss rechtzeitig auf Verfall von Resturlaub hinweisen
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2019
[Aktenzeichen: 9 AZR 541/15]) - Verhinderung des Urlaubs durch Arbeitgeber führt nicht zum Verfall von Urlaubsansprüchen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 29.11.2017
[Aktenzeichen: C-214/16])
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Dokument-Nr. 27599
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