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Samstag, 27. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ladungsfähige Anschrift“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.03.2024
- 16 W 5/24 -

Flüchtiger Strafgefangener muss für eigene gerichtliche Klage eine ladungsfähige Anschrift angeben

Die zulässige Erhebung einer Klage oder eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erfordert die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift, u.a. da sie die Vollstreckung etwaiger sich aus dem Verfahren ergebender Kostenforderungen ermöglicht. Flüchtet ein Strafgefangener aus der JVA, stellt die JVA keine ladungsfähige Anschrift mehr für ihn dar. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschieden und die Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen, mit der er seinen vom Landgericht als unzulässig abgewiesenen Unterlassungsantrag gegen ein Presseunternehmen weiterverfolgte.

Der Antragsteller ist Strafgefangener und im Rahmen des offenen Vollzugs Ende letzten Jahres aus dem Freigang nicht wieder in die JVA zurückgekehrt. Er ist seitdem flüchtig. Die Antragsgegnerin hat in zwei Artikeln im Januar 2024 unter den Überschriften „(...)-Knacki aus JVA (...) abgehauen!“ und „Beim Freigang aus JVA abgehauen Gefängnis wusste, dass (...)-Knacki fliehen wollte … aber niemand reagierte!“ hierüber berichtet und dabei Bildnisse des Antragstellers verbreitet. Der Antragsteller verlangt im einstweiligen Verfügungsverfahren die Unterlassung der Veröffentlichung seines Bildnisses und die Unterlassung von Äußerungen, nach denen er Drogengeschäfte... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.11.2023
- 19 B 864/23 -

Melderechtliche Auskunftssperre entbindet nicht von Pflicht zur Adressangabe gegenüber Gericht

Unzulässigkeit eines Eilantrags bei fehlender Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Antragstellers

Ein Eilantrag ist als unzulässig zu verwerfen, wenn der Antragsteller keine ladungsfähige Anschrift angibt. Eine melderechtliche Auskunftssperre entbindet nicht von der Pflicht zur Adressangabe gegenüber dem Gericht. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht Köln im Juli 2023 einen Eilantrag verworfen, weil der Antragsteller trotz Aufforderung nicht seine ladungsfähige Anschrift mitgeteilt hatte. Der Antragsteller legte dagegen Beschwerde ein. Er führte an, dass im Melderegister zu seinem Gunsten eine Auskunftssperre eingetragen sei und ein Bekanntwerden seiner Anschrift eine Gefahr... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.07.2023
- V ZR 210/22 -

BGH: Unzulässige Angabe der Adresse eines Postdienstleiters in Klageschrift

Notwendigkeit der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift

Eine Klage muss eine ladungsfähige Anschrift enthalten. Dazu genügt nicht die Angabe der Adresse eines Postdienstleisters, der nur mit der Weiterleitung der Post des Klägers beauftragt ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2021 wurde auf einer Eigentümerversammlung in Hessen mehrere Beschlüsse gefasst, gegen die eine der Wohnungseigentümerin Klage erhoben hat. Die Klägerin hatte ihren Wohnsitz im Ausland und gab in der Klage die Adresse eines Postdienstleisters an, der mit der Weiterleitung der Post beauftragt wurde. Ihre Wohnanschrift teilte sie nicht... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2022
- VIII ZR 262/20 -

BGH: c/o-Adresse einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts als zulässige ladungsfähige Anschrift in Klageschrift

Unter c/o-Adresse ist Vorstands­vorsitzender tätig

Die Angabe einer c/o-Adresse einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts als zulässige ladungsfähige Anschrift in einer Klageschrift kann zulässig sein, wenn die Stiftung selbst über keine andere ladungsfähige Anschrift verfügt und unter der c/o-Adresse der Vorstands­vorsitzende der Stiftung tätig ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin einer Wohnung erhob im Jahr 2015 vor dem Amtsgericht Hamburg gegen ihre Mieter Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Bei der Vermieterin handelte es sich um eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie gab in der Klageschrift als ladungsfähige Anschrift eine c/o-Adresse an. Unter dieser war eine Rechtsanwaltskanzlei... Lesen Sie mehr



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