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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „krankheitsbedingte Kündigung“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.01.2017
- 8 Sa 359/16 -

Von Arbeitnehmer als Schicksal bezeichnete vorherige Erkrankungen begründen nicht Nutzlosigkeit eines betrieblichen Ein­gliederungs­managements

Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung aufgrund unterlassenen betrieblichen Ein­gliederungs­managements

Wurde ein betriebliches Ein­gliederungs­management pflichtwidrig unterlassen, so ist die krankheitsbedingte Kündigung des erkrankten Arbeitnehmers unwirksam. Die Nutzlosigkeit eines betrieblichen Ein­gliederungs­managements wird nicht dadurch begründet, dass der Arbeitnehmer seine vorherigen Erkrankungen als schicksalshaft bezeichnet. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2011 war der Arbeitnehmer einer Wellpappenproduktionsfirma für erhebliche Zeiträume arbeitsunfähig erkrankt. Die Tage der Arbeitsunfähigkeit beliefen sich im Jahr 2011 auf insgesamt 131, im Jahr 2012 auf 42, im Jahr 2013 auf 73 und im Jahr 2014 auf 164. Im Januar 2015 kam es mit dem Arbeitnehmer zu einem Gespräch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements. In diesem gab der Arbeitnehmer an, seine Erkrankungen seien schicksalhaft. Ab dem Mai 2015 bestand durchgehend eine weitere Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmer wurde daher im Februar 2016 krankheitsbedingt gekündigt. Ein betriebliches... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Eisenach, Urteil vom 30.08.2005
- 3 Ca 1226/03 -

Anspruch auf Schmerzensgeld und Geldentschädigung wegen psychischer Erkrankung infolge systematischen Mobbings am Arbeitsplatz

Verletzung des allgemeinen Persönlich­keits­rechts und der Gesundheit

Erleidet eine Arbeitnehmerin aufgrund systematischen Mobbings durch ihre Vorgesetzte eine psychische Erkrankung und wird dadurch dauerhaft arbeitsunfähig, steht ihr gegen die Vorgesetzte ein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgelds wegen der Verletzung der Gesundheit und einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlich­keits­rechts zu. Unternimmt der Arbeitgeber nichts gegen das Mobbing, so haftet er ebenfalls auf Zahlung eines Schmerzensgelds und einer Geldentschädigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Eisenach hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab August 2002 war eine Arbeitnehmerin arbeitsunfähig erkrankt. Ab Mai 2003 befand sie sich für ca. zwei Monate in stationärer Behandlung in einer Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie. Bei der Arbeitnehmerin wurde eine mittelschwere depressive Episode festgestellt. Hintergrund dessen war ein in einer zeitlich kurzen Phase systematisches... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.10.2015
- 28 Ca 9065/15 -

Betriebliches Eingliederungs­management: Arbeitgeber muss Wiedereingliederung eines länger erkrankten Arbeitnehmers durch organisierten Suchprozess prüfen

Krankheitsbedingte Kündigung kann ohne Prüfung unwirksam sein

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungs­managements (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) mit dem Ziel der Wiedereingliederung des Arbeitnehmers durchzuführen hat, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig krank ist. Wird ein derartiges BEM nicht durchgeführt, kann eine ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung unwirksam sein.

Der Arbeitnehmer des zugrunde liegenden Verfahrens war wegen einer Tumorerkrankung länger als ein Jahr arbeitsunfähig krank. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis wegen dieser Fehlzeit und der ihm dadurch entstehenden Kosten; er ging dabei davon aus, dass der Arbeitnehmer wegen der Schwere seiner Erkrankung nicht mehr zurückkehren werde.Das Arbeitsgericht... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.02.2014
- 5 Sa 324/13 -

In Probezeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit gekündigter Arbeitnehmer kann über das Arbeitsverhältnis hinaus Anspruch auf Lohnfortzahlung haben

Voraussetzung ist Ablauf der vierwöchigen Wartezeit

Wird ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit gekündigt, so steht ihm über das Arbeitsverhältnis hinaus dann ein Anspruch auf Lohnfortzahlung zu, wenn vor dem Ende des Arbeits­verhält­nisses die vierwöchige Wartezeit (§ 3 Abs. 3 Entgelt­fort­zahlungs­gesetz) abgelaufen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Schleswig-Holstein hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem eine Frau am 20.08.2012 eine Tätigkeit im Versand aufnahm, meldete sie sich sieben Tage später als arbeitsunfähig erkrankt. Die Arbeitgeberin kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis am 03.09.2012 innerhalb der Probezeit zum 18.09.2012. Aufgrund der nach § 3 Abs. 3 EFZG geltenden vierwöchigen Wartezeit zahlte die Arbeitgeberin während... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2014
- 2 AZR 565/12 -

Recht zur ordentlichen Kündigung eines alkoholkranken Arbeitnehmers bei Bestehen einer erheblichen Gefährdung für Leib oder Leben anderer

Widerholte Alkoholisierung nach abgebrochener Entzugskur spricht für negative Gesundheitsprognose

Besteht aufgrund einer Alkoholsucht eines Arbeitnehmers eine Gefahr für Leib oder Leben anderer und kann wegen einer wiederholt festgestellten Alkoholisierung nach einer abgebrochenen Entzugskur von einer negativen Gesundheitsprognose ausgegangen werden, so ist eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt. Einer solchen krankheitsbedingten Kündigung stehen auch nicht eine zwölfjährige Betriebs­zugehörigkeit, Unterhalts­verpflichtungen gegenüber einer Ehefrau und ein Alter von 55 Jahren entgegen. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2010 wurde dem Hofarbeiter eines Entsorgungsunternehmens ordentlich gekündigt, da er trotz des Alkoholverbots stark alkoholisiert am Arbeitsplatz angetroffen wurde. Da der Mitarbeiter im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses zugab alkoholkrank zu sein und die Teilnahme an einer stationären Entzugskur sowie an zukünftigen Alkoholtests... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 13.10.2011
- 213 C 22567/11 -

Kein Sonderkündigungsrecht für Fitnessstudio-Vertrag bei bekannter bestehender Erkrankung

Mögliches Sonderkündigungsrecht muss bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart werden

Ist bei Abschluss eines Fitnessvertrages dem Trainierenden bereits bekannt, dass er eventuell auf Grund einer bei ihm bestehenden Erkrankung die Angebote des Fitnessstudios nicht wird nützen können, hat er kein Sonderkündigungsrecht. Dies bestünde nur bei einer ausdrücklichen Vereinbarung darüber. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall schloss ein Münchner Anfang April 2010 mit einem Fitnessstudio einen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Kurz nach Trainingsbeginn wollte er diesen schon wieder kündigen. Er gab an, an einer chronischen Erkrankung der Gelenke zu leiden und trotz seiner Hoffnungen doch nicht trainieren zu können.Das Fitnessstudio nahm die fristlose... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Dieburg, Urteil vom 09.02.2011
- 211 C 44/09 -

Fitnessstudio muss Intimsphäre wahren - Mitglieder brauchen keine Details über Krankheiten offenbaren, um kündigen zu können

Schutz der Intimsphäre der Mitglieder hat Vorrang vor dem wirtschaftlichen Gewinnstreben des Fitnessstudios

Der Mitgliedsvertrag mit einem Fitnessstudio kann aus wichtigem Grund - etwa wegen schwerer Erkrankung - gekündigt werden. Das Fitnessstudio darf dieses Kündigungsrecht nicht von der Vorlage "geeigneter Belege" abhängig machen. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitnessvertrags ist unwirksam. Dies entschied das Amtsgericht Dieburg.

Das Gericht wies die Klage eines Fitnessstudiobetreibers ab, der einen Kunden zur Zahlung rückständiger Mitgliedsbeiträge verklagt hatte. Das Gericht bescheinigte dem Mitglied die Wirksamkeit seiner Kündigung. Der Sportler hatte seine Mitgliedschaft wegen einer plötzlichen Rheumaerkrankung gekündigt und darauf verwiesen, dass sein ihm von jeglicher sportlicher Betätigung abrate. Dem... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Naumburg, Urteil vom 06.09.2007
- 1 Ca 956/07 -

Fristlose Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit nicht zulässig

Alkoholabhängigkeit ist als Krankheit einzustufen – Kündigung muss entsprechend krankheitsbedingt und nicht verhaltensbedingt erfolgen

Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer wegen dessen Alkoholabhängigkeit nicht fristlos kündigen. Es sind hierbei vielmehr alle Regeln zu beachten, die auch bei einer krankheitsbedingten Kündigung gelten. Dies entschied das Arbeitsgericht Naumburg.

Eine seit zehn Jahren im Pflegedienst auf einer intensivmedizinischen Station tätige Frau war 2003 und 2006 wegen ihrer Alkoholabhängigkeit in stationärer Behandlung. Im März 2007 stellte sich in einem Personalgespräch heraus, dass die Ursache der aktuellen Arbeitsunfähigkeit eine erneute Entgiftungskur war. Der Arbeitgeber sprach daraufhin eine fristlose Kündigung aus, kurz darauf auch eine ordentliche.... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2009
- 9 Sa 683/08 -

Bei langer Krankheit kann der Arbeitgeber kündigen

Personenbedingte Kündigung - Krankheit von nicht absehbarer Dauer

Ein Arbeitgeber kann einem erkrankten Arbeitnehmer kündigen, wenn nicht abzusehen ist, wie lange dieser noch krank sein wird. Für die Kündigung reicht eine Negativprognose für die nächsten zwei Jahre aus. Zuvor muss der Arbeitgeber aber prüfen, ob es eine andere Einsatzmöglichkeit für den Arbeitnehmer im Betrieb gibt. Dies geht aus eine Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wurde einem Maschinenführer gekündigt. Dieser war zum Zeitpunkt der Kündigung bereits seit 19 Monaten krank. Er litt an epileptischen Anfällen und benötigte aufgrund seiner Erkrankung ständige Begleitung. Körperlich anstrengende schwere Arbeiten konnte er nicht mehr verrichten, insbesondere konnte er nicht heben. Nervliche Belastungen musste er vermeiden.... Lesen Sie mehr

Landgericht Aachen, Urteil vom 20.12.2007
- 6 S 199/07 -

Fitnessvertrag mit Laufzeit von über 24 Monaten unwirksam

Vertrag beginnt mit Vertragsunterzeichnung zu laufen nicht erst mit Beginn der Zahlungsperiode

Die über eine Laufzeit von 24 Monaten hinausgehende Bindung an einen Fitnessvertrag stellt eine unangemessene Benachteiligung für den Nutzer dar. Dies hat das Landgericht Aachen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall schloss ein Mann eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio ab. In dem am 2. März 2005 formularmäßig geschlossen Vertrag hieß es: "Die Mitgliedschaft beginnt zum 06.04.2005 … Die Mitgliedschaft kann bei Einhaltung der Frist von 6 Wochen frühestens zum Ende von 24 zahlaktiven Monaten gekündigt werden. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, verlängert sich die... Lesen Sie mehr




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