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Arbeitsgericht Naumburg, Urteil vom 06.09.2007
- 1 Ca 956/07 -
Fristlose Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit nicht zulässig
Alkoholabhängigkeit ist als Krankheit einzustufen – Kündigung muss entsprechend krankheitsbedingt und nicht verhaltensbedingt erfolgen
Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer wegen dessen Alkoholabhängigkeit nicht fristlos kündigen. Es sind hierbei vielmehr alle Regeln zu beachten, die auch bei einer krankheitsbedingten Kündigung gelten. Dies entschied das Arbeitsgericht Naumburg.
Eine seit zehn Jahren im Pflegedienst auf einer intensivmedizinischen Station tätige Frau war 2003 und 2006 wegen ihrer
Fristlose Kündigung nur unter besonderen Umständen möglich
Die Frau klagte erfolgreich gegen die fristlose
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2009
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
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Dokument-Nr. 8757
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