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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Klingelanlage“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 14.09.2006
- 62 S 90/06 -
Recht zur Mietminderung bei beschädigter Küchenarbeitsplatte, defekten Jalousetten, defekter Klingelanlage, undichter Badewanne, fehlerhafter Schließbarkeit der Wohnungstür, Wandriss, defektem Bewegungsmelder sowie verstopftem Loggiaabfluss
Vorliegen eines unerheblichen Mangels bei Schäden am Außenputz, Verkalkungen des WC-Beckens sowie abgescheuerter Treppenstufen
Ein Mieter kann seine Miete mindern, wenn die Küchenarbeitsplatte beschädigt ist, die Jalousetten, die Klingelanlage und der Bewegungsmelder defekt sind, die Badewannenabdichtung und die Schließbarkeit der Wohnungstür fehlerhaft sind, sich in einem Zimmer ein Wandriss befindet sowie wenn der Abfluss der Loggia verstopft ist. Kein Recht zur Mietminderung besteht wegen der Unerheblichkeit des Mangels bei Außenputzschäden, Verkalkungen des WC-Beckens sowie bei abgescheuerten Treppenstufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung wegen diverser Mängel ihre Miete. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Landgericht Berlin hielt folgende Minderungsquoten für angemessen:- beschädigte Küchenarbeitsplatte: 1 %- defekte Jalousetten: 3 %- defekte Klingelanlage: 3 %- mangelhafte Badewannenabdichtung: 3 %- mangelhafte Schließbarkeit der Wohnungseingangstür: 1 %- Wandriss in einem Zimmer: 2 %- defekter gartenseitiger Bewegungsmelder: 2 %- verstopfter Abfluss der Loggia: 3 %... Lesen Sie mehr
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Landgericht Dessau-Roßlau, Beschluss vom 31.01.2012
- 1 T 16/12 -
Defekte Wechselsprech- und Klingelanlage begründet Recht des Mieters einer Dachgeschosswohnung zur Mietminderung von 5 %
Beeinträchtigung der Zugangsgewährleistung und -kontrolle
Funktioniert die Wechsel- und Klingelanlage nicht, so kann der Mieter einer Dachgeschosswohnung seine Miete um 5 % mindern. Denn der Defekt führt zu einer Beeinträchtigung der Zugangsgewährleistung und -kontrolle. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dessau-Roßlau hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Mieter einer Dachgeschosswohnung wegen der nicht funktionierenden Wechselsprech- und Klingelanlage seine Miete mindern durfte oder nicht.Das Landgericht Dessau-Roßlau entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete um 5 % der Bruttokaltmiete... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 07.07.1992
- 63 S 142/92 -
Raumtemperatur von 18°C aufgrund Ausfalls der Heizung rechtfertigt Mietminderung
Recht zur Mietminderung ebenfalls bei fehlerhaftem Herd sowie defekter Klingel- und Sprechanlage
Fällt die Heizung in den Wintermonaten regelmäßig aus, funktioniert der Herd nicht richtig und ist die Klingel- und Gegensprechanlage defekt, so kann der Mieter seine Miete um insgesamt 9 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritt sich der Mieter einer Wohnung mit seinem Vermieter um das Vorliegen verschiedener Mängel.Das Landgericht Berlin entschied, dass der Mieter aufgrund des immer wieder eingetretenen Ausfalls der Heizungsanalage seine Miete in den Wintermonaten von Oktober bis April mindern durfte. Der Ausfall habe zu einer Raumtemperatur von... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 10.07.1998
- 64 S 21/98 -
Nicht funktionierende Klingel- und Türöffnungsanlage, fehlender Keller, 1 qm großer Wasserfleck, fehlende Teppichleisten und Reparaturarbeiten im Bad rechtfertigen eine Mietminderung
Minderung der Bruttokaltmiete
Ist die Klingel- und Türöffnungsanlage funktionsunfähig, fehlt der Keller, befindet sich vor dem Bad ein 1 qm großer Wasserfleck, fehlen die Teppichleisten und werden drei Tage lang Reparaturarbeiten im Bad ausgeführt, so berechtigt dies den Mieter zu einer Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Mieter einer Wohnung minderte aus verschiedenen Gründen seine Miete. Die Vermieter akzeptierten das Minderungsrecht nicht und klagten auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Landgericht Berlin entschied gegen die Vermieter. Dem Mieter habe aufgrund folgender Mängel ein Minderungsrecht zugestanden:... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 30.09.1998
- 41 C 183/98 -
Ausfall von Wechselsprechanlage und Klingelanlage berechtigt zur Mietminderung
10 % Mietminderung bei gleichzeitigem Ausfall von Wechselsprechanlage und Klingelanlage
Fällt die Wechselsprechanlage oder die Klingelanlage aus, so liegt ein Mietmangel vor. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rostock hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war in einem Haus die Wechselsprechanlage für ca. 1 Monat ausgefallen. Der Mieter hatte eine Mietminderung von 10 % vorgenommen.Das Amtsgericht Rostock stellte fest, dass dies eine Mietmangel darstellt. Allerdings liege nur ein leichter Mietmangel vor. Eine Mietminderung in Höhe von 5 % sei angemessen und ausreichend.Eine Mietminderung... Lesen Sie mehr
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