die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Kammergericht Berlin“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11.01.2024
- 8 U 24/22 -
Gewerbemieter haftet für durch Laden von 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus auf Holzregel entstandenen Brandschadens
Gefährlichkeit des Ladens von Lithium-Ionen-Akkus allgemein bekannt
Kommt es zu einem Brandschaden, weil ein Gewerbemieter auf einem Holzregal 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus ladet, so haftet er dafür. Die Gefährlichkeit des Ladevorgangs von Lithium-Ionen-Akkus ist allgemein bekannt. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 kam es in Büroräumen in Berlin zu einem Brand. Ursache für den Brand waren sechs 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus, die auf einem Holzregal geladen wurden und dabei in Brand gerieten. Die Vermieterin machte für den Brandschaden die Mieterin verantwortlich. Schließlich klagte deren Versicherung auf Zahlung von Schadensersatz. Das Landgericht Berlin II gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die Mieterin hafte auf Zahlung von Schadensersatz. Sie bzw. der mit dem Ladevorgang... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 27.03.2024
- 26 MK 1/21 -
Berliner Sparkasse hat Gebühren zu Unrecht angehoben
Verbraucherzentrale Bundesverband klagt erfolgreich gegen einseitige Entgelterhöhungen
Stillschweigen ist keine Zustimmung: Die Berliner Sparkasse hätte sich das Einverständnis ihrer Kunden holen müssen, um Gebühren für Girokonten zu erhöhen oder einzuführen. Das hat das Berliner Kammergericht am 27. März 2024 nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) festgestellt. Es erklärte die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse seit dem Jahr 2016 für unwirksam. Kunden können demnach Geld von der Bank zurückfordern, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Der vzbv prüft eine Revision, um Ansprüche auf Rückerstattungen noch auszuweiten.
Ohne die Zustimmung der Kunden durfte die Berliner Sparkasse Gebühren weder neu einführen noch erhöhen. Das hat das Kammergericht Berlin mit seinem Urteil bestätigt. Kunden der Sparkasse können Konto-Entgelte zurückfordern, denen sie nicht zugestimmt haben. Den an Musterfeststellungsklage beteiligten Kunden stehen laut Urteil Rückerstattungen von Beträgen zu, die sie seit dem Jahr 2018... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 02.01.2024
- 5 W 140/23 -
Verhängung von Ordnungsmitteln wegen Verstoßes gegen Unterlassungsverpflichtung setzt nicht Wiederholungsgefahr voraus
Ordnungsmittel nach § 890 ZPO haben strafähnlichen Sanktionscharakter
Die Verhängung von Ordnungsmitteln gemäß § 890 ZPO wegen des Verstoßes gegen eine Unterlassungsverpflichtung setzt keine Wiederholungsgefahr voraus. Daher kann ein Ordnungsmittelauch dann verhängt werden, wenn die Zuwiderhandlung zum Zeitpunkt des Antrags nicht mehr vorliegt. Dem Ordnungsmittel kommt ein strafähnlicher Sanktionscharakter zu. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2019 wurde die Beklagte vom Landgericht Berlin dazu verurteilt, im Internet die Möglichkeit anzubieten, ein öffentliches, kostenpflichtiges Automatenspiel mit zufallsabhängiger Gewinnmöglichkeit einzugehen. Wegen des Verstoßes gegen diese Unterlassungsverpflichtung beantragte die Klägerin im Februar 2023 die Verhängung eines Ordnungsgeldes.... Lesen Sie mehr
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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 31.01.2024
- 3 ORs 69/23 -
Kammergeircht: Teilnahme an Straßenblockade ist Nötigung - Urteil gegen Klimaaktivisten der Gruppe "Aufstand der letzten Generation" -
Kammergericht bestätigt Nötigungs-Urteil wegen Blockade - Verurteilung wegen Nötigung ist damit rechtskräftig
Das Kammergericht hat die Revision eines Klimaaktivisten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen und damit eine Verurteilung wegen Nötigung durch Teilnahme an einer Straßenblockade bestätigt (§ 240 Strafgesetzbuch).
Der inzwischen 62-jährige Angeklagte hatte sich am Morgen des 11. Februar 2022 an einer Straßenblockade der Gruppierung „Aufstand der letzten Generation“ in Berlin-Spandau beteiligt, bei der er und weitere Personen sich aufgrund eines zuvor gefassten gemeinsamen Tatplans auf die Fahrbahn setzten. Einzelne Aktivisten hatten sich an die Fahrbahn des Siemensdamms geklebt, der Angeklagte... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 21.07.2022
- 12 U 155/21 -
Vermieter kann bei unmissverständlicher Ankündigung des Mieters zur Verweigerung künftiger Mietzahlungen fristlose Kündigung aussprechen
Kein Abwarten auf tatsächliche Nichtzahlung erforderlich
Kündigt ein Mieter unmissverständlich an, künftig keine Mietzahlungen mehr leisten zu wollen, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen. Es ist nicht erforderlich, dass er abwartet, ob tatsächlich keine Mietzahlungen erfolgen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2020 erklärte die Mieterin von Gewerberäumen in Berlin, dass sie infolge der Corona-Pandemie künftig nicht in der Lage sei, Mietzahlungen zu leisten. Erst bei steigenden Einnahmen könne mit einer Wiederaufnahme der Mietzahlungen in Stufen gerechnet werden. Sollten die Vermieter nicht auf die Vorschläge eingehen, drohte die Mieterin... Lesen Sie mehr
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Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.03.2023
- 8 U 76/21 -
Mietminderung wegen öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkungen setzt Einschreiten der Behörde voraus
Beiderseitige Verantwortlichkeit für fehlende Genehmigungsfähigkeit von Umbaumaßnahmen begründet Minderungsquote von 50 %
Ein Recht zur Mietminderung wegen öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkungen besteht nur dann, wenn die Behörde auch tatsächlich einschreitet. Liegt die Verantwortung für die fehlende Genehmigungsfähigkeit von Umbaumaßnahmen sowohl beim Vermieter als auch beim Mieter, so begründet dies eine Minderungsquote von 50 %. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2021 stritten sich die Parteien eines Gewerbemietvertrags vor dem Landgericht Berlin unter anderem über das Bestehen eines Minderungsrechts. Hintergrund dessen war, dass der Mieter geplante Umbaumaßnahmen nicht durchführen konnte, da diese behördlich nicht genehmigungsfähig waren. Es stellte sich heraus, dass die Mietvertragsparteien... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.08.2023
- 17 WF 51/23 -
Gerichtliche Regelung des Regel- und Ferienumgangs umfasst nicht Verbot der telefonischen Kontaktaufnahme außerhalb der Umgangszeiten
Aus formlose Vereinbarung der Eltern über Telefontermine kann nicht vollstreckt werden
Billigt das Gericht einen Vergleich der Eltern über den Regel- und Ferienumgang, so umfasst dies kein Verbot der telefonischen Kontaktaufnahme außerhalb der vereinbarten Umgangszeiten. Aus einer formlosen Vereinbarung der Eltern über Telefontermine kann nicht vollstreckt werden. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Umgangsverfahrens vor dem Amtsgericht Berlin-Kreuzberg schlossen die Eltern eines minderjährigen Kindes im Januar 2023 einen Vergleich über den Regel- und Ferienumgang. Dieser Vergleich wurde vom Gericht gebilligt. Zugleich vereinbarten die Eltern Telefontermine des Kindesvaters mit dem Kind. Diese Vereinbarung sollte auf... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 01.11.2022
- 1 W 362/22 -
Beabsichtigter Erwerb eines Grundstücks begründet kein Beschwerderecht wegen fehlender Ermittlungen des Grundbuchamts zur Eigentümerschaft des Grundstücks
Keine Betroffenheit in eigene Rechte
Verweigert das Grundbuchamt Ermittlungen zur Rechtsnachfolge des verstorbenen Eigentümers eines Grundstücks, steht dem Eigentümer des Nachbargrundstücks dagegen wegen fehlender Beeinträchtigung eigener Rechte kein Beschwerderecht zu. Dies gilt auch dann, wenn er das Grundstück erwerben will. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2021 wandte sich die Eigentümerin eines Grundstücks in Berlin an das Grundbuchamt. Es ging dabei um die Eigentümerstellung eines Nachbargrundstücks. Der ursprüngliche Eigentümer war seit einiger Zeit verstorben. Da das Grundbuchamt keine Ermittlungen zur Rechtsnachfolge des verstorbenen Eigentümers anstellte, legte die Antragstellerin... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 25.02.2022
- 5 U 1027/20 -
Fluggesellschaft kann Kostenfreiheit der Mitnahme von Handgepäck auf Gepäck mit Maßen 40 cm x 30 cm x 25 cm beschränken
Abmessungen sind nicht als unangemessen anzusehen
Eine Fluggesellschaft kann die kostenfreie Mitnahme von Handgepäck auf solche Gepäckstücke beschränken, die ein Maß von 40 cm x 30 cm x 25 cm haben. Diese Maße sind nicht als unangemessen anzusehen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Kammergericht Berlin darüber zu entscheiden, ob eine Fluggesellschaft die Kostenfreiheit der Mitnahme von Handgepäck auf solche Gepäckstücke beschränken darf, die ein Maß von 40 cm x 30 cm x 25 cm haben. Das Landgericht Berlin hatte dies in der ersten Instanz bejaht und darin keinen Wettbewerbsverstoß gesehen.Das Kammergericht... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 03.01.2017
- 1 W 483/16 -
Nach Tod der Kindesmutter entfällt das Erfordernis ihrer Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung
Kein unbedingter Vorrang der biologischen Wahrheit
Nach dem Tod der Kindesmutter entfällt das nach § 1595 Abs. 1 BGB grundsätzliche Erfordernis ihrer Zustimmung zu einer Vaterschaftsanerkennung. Es genügt die Zustimmung des Kindesvaters und des Kindes. Bei der Abstammung komme es nicht zwingend auf die biologische Wahrheit an. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2015 wollte ein Mann in Berlin die Vaterschaft zu einer Frau anerkennen. Die Frau war damit einverstanden. Jedoch konnte ihre Mutter nicht mehr der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, da sie im Jahr 1982 verstorben war. Das Standesamt sah sich aufgrund dessen außer Stande den Mann als Vater der Frau in das Geburtenregister einzutragen.... Lesen Sie mehr