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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Innenhof“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.05.2022
- VG 13 K 247.19 -
Kein Außenaufzug an denkmalgeschützem Gebäude
Innenaufzug aber zulässig
Die Errichtung eines gläsernen Außenaufzugs im Innenhof eines denkmalgeschützten Gebäudes kann im Einzelfall dessen Erscheinungsbild derart beeinträchtigen, dass die Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung hierfür ausscheidet. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kläger ist Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, in deren Eigentum ein Grundstück in Berlin Pankow steht. Das Grundstück ist mit einem fünfgeschossigen Wohnhaus aus dem Jahr 1873 bebaut, das Teil eines denkmalgeschützten Ensembles am Kollwitzplatz ist. Die Eigentümergemeinschaft beabsichtigt den Anbau eines Aufzugs und beantragte einen Bauvorbescheid zur Zulässigkeit eines Außenaufzugs im Innenhof. U.a. gegen die Feststellung der denkmalrechtlichen Unzulässigkeit dieser Planung hat der Kläger Klage erhoben, die insoweit ohne Erfolg blieb.Das Verwaltungsgericht bestätigte die Einschätzung der Denkmalbehörde. Die Beeinträchtigung... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.10.2020
- 2 M 71/20 -
Grundstückseigentümer ist in einem allgemeinen Wohngebiet durch Abstellen und Einparken von Fahrzeugen verbundener Lärm auf Nachbargrundstück zuzumuten
Zumutbarkeit eines Parkplatzes mit 26 Stellplätzen im Innenhof eines Nachbargrundstücks
Ein Grundstückseigentümer hat in einem allgemeinen Wohngebiet den durch das Abstellen und Einparken von Fahrzeugen verbundenen Lärm auf einem Nachbargrundstück grundsätzlich hinzunehmen. Insbesondere, wenn auf dem Nachbargrundstück schon zuvor Fahrzeuge abgestellt wurden, ist die Genehmigung von 26 Stellplätzen im Rahmen einer zulässigen Grundstücksnutzung regelmäßig nicht rechtswidrig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte ab dem Jahr 2019 ein Gebäude in einer Stadt in Sachsen-Anhalt, in welchem bis zum Jahr 2016 das Jugendamt untergebracht war, in eine Wohnnutzung überführt werden. Eine entsprechende Baugenehmigung lag der Grundstückseigentümerin vor. Zudem wurden 26 Stellplätze im Innenhof des Gebäudes genehmigt. Der Eigentümer eines benachbarten Grundstücks klagte... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 02.10.2019
- 65 S 1/19 -
Keine Geldentschädigung für Mieter wegen heimlich installierter Kameras bei bloßer Überwachung des Außenbereichs der Wohnung und Vorliegen eines Unterlassungstitels
Schwerer Eingriff in Persönlichkeitsrecht bleibt bei Unterlassungstitel nicht sanktionslos
Zwar liegt in der heimlichen Installation von Kameras ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mieter vor. Eine Geldentschädigung rechtfertigt dies aber dann nicht, wenn lediglich der Außenbereich der Wohnung überwacht wird und der Mieter gegen den Vermieter einen Unterlassungstitel erwirkt hat. In diesem Fall bleibt die Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht sanktionslos. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Wohnungsmieter in Berlin im Jahr 2017 gegen seine Vermieter auf Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von mindestens 601 EUR. Hintergrund dessen war, dass die Vermieter heimlich Videokameras im Innenbereich des Hauseingangs und im ersten Innenhof des Mietobjekts installiert hatten. Der Mieter hatte bereits einen Unterlassungstitel erwirkt,... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05.01.2016
- 15 W 398/15 -
Von Eigentumswohnung vollständig umschlossener Innenhof kann Sondereigentum darstellen
Sondereigentumsfähigkeit des Innenhofs gemäß § 3 Abs. 2 des Wohneigentumsgesetzes
Ein Innenhof ist jedenfalls dann sondereigentumsfähig gemäß § 3 Abs. 2 des Wohneigentumsgesetzes (WEG), wenn er vollständig von der Eigentumswohnung umschlossen ist. Der Umstand, dass der Innenhof nach oben offen ist, spielt dabei keine Rolle. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich das Amtsgericht Halle im März 2015 einen nach oben hin offenen Innenhof, der vollständig von einer im Erdgeschoß gelegenen Eigentumswohnung umschlossen ist, zum Sondereigentum dieser Wohnung hinzuzurechnen. Denn seiner Ansicht nach handele es sich bei dem Innenhof nicht um einen Raum. Gegen diese Entscheidung legte der Eigentümer des Hauses Beschwerde ein.... Lesen Sie mehr
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