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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Innenhof“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 09.02.2023
- 27 C 137/22 -
"Aufwändig gestaltetes Wohnumfeld" trotz kleinen Innenhofs mit Mülltonnen und Fahrradabstellplätzen
Vorliegen einer harmonischen Gestaltung mit Sitzflächen und kleinem Sandkasten
Das wohnwerterhöhende Merkmal des aufwändig gestalteten Wohnumfelds liegt auch dann vor, wenn der Großteil der Fläche eines kleinen Innenhofs von Mülltonnen und Fahrradabstellplätzen eingenommen wird, zugleich aber eine harmonische Gestaltung mit überdurchschnittlichem Pflegezustand, Sitzflächen und kleinem Sandkasten vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin stritten sich seit dem Frühjahr 2022 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte über eine Mieterhöhung. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob das wohnwerterhöhende Merkmal des aufwändig gestalteten Wohnumfelds vorliegt. Die Mieter verneinten dies und verwiesen darauf, dass der Innenhof relativ klein ist und ein Großteil seiner Fläche von Mülltonnen und Fahrradabstellplätzen eingenommen wird. Der Vermieter wiederum hob hervor, dass die gesamte Hoffläche einheitlich gepflastert und bepflanzt ist. Es gibt eine Sitzfläche für die Mieter und einen kleinen Sandkasten.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.05.2022
- VG 13 K 247.19 -
Kein Außenaufzug an denkmalgeschützem Gebäude
Innenaufzug aber zulässig
Die Errichtung eines gläsernen Außenaufzugs im Innenhof eines denkmalgeschützten Gebäudes kann im Einzelfall dessen Erscheinungsbild derart beeinträchtigen, dass die Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung hierfür ausscheidet. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kläger ist Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, in deren Eigentum ein Grundstück in Berlin Pankow steht. Das Grundstück ist mit einem fünfgeschossigen Wohnhaus aus dem Jahr 1873 bebaut, das Teil eines denkmalgeschützten Ensembles am Kollwitzplatz ist. Die Eigentümergemeinschaft beabsichtigt den Anbau eines Aufzugs und beantragte einen Bauvorbescheid zur Zulässigkeit eines... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.10.2020
- 2 M 71/20 -
Grundstückseigentümer ist in einem allgemeinen Wohngebiet durch Abstellen und Einparken von Fahrzeugen verbundener Lärm auf Nachbargrundstück zuzumuten
Zumutbarkeit eines Parkplatzes mit 26 Stellplätzen im Innenhof eines Nachbargrundstücks
Ein Grundstückseigentümer hat in einem allgemeinen Wohngebiet den durch das Abstellen und Einparken von Fahrzeugen verbundenen Lärm auf einem Nachbargrundstück grundsätzlich hinzunehmen. Insbesondere, wenn auf dem Nachbargrundstück schon zuvor Fahrzeuge abgestellt wurden, ist die Genehmigung von 26 Stellplätzen im Rahmen einer zulässigen Grundstücksnutzung regelmäßig nicht rechtswidrig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte ab dem Jahr 2019 ein Gebäude in einer Stadt in Sachsen-Anhalt, in welchem bis zum Jahr 2016 das Jugendamt untergebracht war, in eine Wohnnutzung überführt werden. Eine entsprechende Baugenehmigung lag der Grundstückseigentümerin vor. Zudem wurden 26 Stellplätze im Innenhof des Gebäudes genehmigt. Der Eigentümer eines benachbarten Grundstücks klagte... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Beschluss vom 02.10.2019
- 65 S 1/19 -
Keine Geldentschädigung für Mieter wegen heimlich installierter Kameras bei bloßer Überwachung des Außenbereichs der Wohnung und Vorliegen eines Unterlassungstitels
Schwerer Eingriff in Persönlichkeitsrecht bleibt bei Unterlassungstitel nicht sanktionslos
Zwar liegt in der heimlichen Installation von Kameras ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Mieter vor. Eine Geldentschädigung rechtfertigt dies aber dann nicht, wenn lediglich der Außenbereich der Wohnung überwacht wird und der Mieter gegen den Vermieter einen Unterlassungstitel erwirkt hat. In diesem Fall bleibt die Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht sanktionslos. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Wohnungsmieter in Berlin im Jahr 2017 gegen seine Vermieter auf Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von mindestens 601 EUR. Hintergrund dessen war, dass die Vermieter heimlich Videokameras im Innenbereich des Hauseingangs und im ersten Innenhof des Mietobjekts installiert hatten. Der Mieter hatte bereits einen Unterlassungstitel erwirkt,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 05.01.2016
- 15 W 398/15 -
Von Eigentumswohnung vollständig umschlossener Innenhof kann Sondereigentum darstellen
Sondereigentumsfähigkeit des Innenhofs gemäß § 3 Abs. 2 des Wohneigentumsgesetzes
Ein Innenhof ist jedenfalls dann sondereigentumsfähig gemäß § 3 Abs. 2 des Wohneigentumsgesetzes (WEG), wenn er vollständig von der Eigentumswohnung umschlossen ist. Der Umstand, dass der Innenhof nach oben offen ist, spielt dabei keine Rolle. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich das Amtsgericht Halle im März 2015 einen nach oben hin offenen Innenhof, der vollständig von einer im Erdgeschoß gelegenen Eigentumswohnung umschlossen ist, zum Sondereigentum dieser Wohnung hinzuzurechnen. Denn seiner Ansicht nach handele es sich bei dem Innenhof nicht um einen Raum. Gegen diese Entscheidung legte der Eigentümer des Hauses Beschwerde ein.... Lesen Sie mehr
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