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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hautverbrennungen“ veröffentlicht wurden

Landgericht Coburg, Urteil vom 13.12.2016
- 23 O 457/16 -

Füße auf sonnenerhitzter Metallplatte verbrannt - Gemeinde haftet für Verbrennungen eines Kindes am Badesee

LG Coburg zur Verkehrs­sicherungs­pflicht am Badesee

Das Landgericht Coburg hat eine Gemeinde wegen Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflichten zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, nachdem sich ein Kind auf einer Metallrampe an dem von der Beklagten als öffentliche Einrichtung betriebenen Badesee die Fußsohlen verbrannt hatte.

Die beklagte Gemeinde des zugrunde liegenden Rechtsstreits betreibt einen Badesee als öffentliche Einrichtung. Der Zugang zu den sanitären Einrichtungen erfolgt über eine Metallrampe. Die Klägerin war zum Zeitpunkt des Vorfalls selbst erst knapp drei Jahre alt und wurde deshalb im Prozess durch ihre Eltern vertreten. Diese behaupteten, die Metallrampe hätte sich durch die Sonneneinstrahlung so stark aufgeheizt, dass sich ihre Tochter beim Betreten beide Fußsohlen verbrannt habe und im Krankenhaus habe behandelt werden müssen. Weil die Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt hätte, verlangten sie hauptsächlich Schmerzensgeld sowie weitere... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 02.04.2015
- 6 U 34/15 -

Schüler hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld nach Unfall im Chemieunterricht

Schmerzens­geld­anspruch besteht nur bei vorsätzlichem Handeln

Ein Schüler, der bei einem Experiment im Chemieunterricht verletzt wird, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, da der Gesetzgeber bei einem Schulunfall die Zahlung eines Schmerzensgeldes bewusst ausgeschlossen hat, um den Schulfrieden nicht zu stören. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor, mit der das Gericht die Klage eines Schülers, vertreten durch seine Eltern auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro abgewiesen hatte.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der klagende Schüler der 6. Klasse einer Oberschule im Landkreis Osnabrück hatte im September 2012 an einem Standardexperiment zur Unterrichtseinheit "Verbrennung" teilgenommen. Dazu erhielten die Schüler einen Bunsenbrenner, ein Schälchen und darin etwas Brennspiritus. Ihre Aufgabe bestand darin, ein in der Flamme des Bunsenbrenners zum... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2011
- 230 C 2126/11 -

Haftung eines Sonnen­studio­betreibers nach Hautverbrennungen bei minderjähriger Kundin: Sonnen­studio­betreiber muss Alter seiner Kunden überprüfen

Mitverschulden der minderjährigen Kundin wegen vorhandenem und bekanntem Verbotsschild sowie Kenntnis über mögliche Folgen einer Nutzung einer starken Sonnenbank

Prüft der Betreiber eines Sonnenstudios nicht das Alter seiner Kunden, so haftet er auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn ein minderjähriges Kind durch Nutzung einer starken Sonnenbank Hautverbrennungen erleidet. Jedoch ist dem Kind ein Mitverschulden anzulasten, wenn ihm das Verbot der Nutzung einer Sonnenbank durch Minderjährige sowie mögliche Folgen einer Nutzung einer starken Sonnenbank bekannt waren. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2010 nutzte ein 16-jähriges Mädchen für 30 Minuten eine leistungsstarke Sonnenbank. Da sie aufgrund dessen an 20 % ihrer Körperoberfläche Verbrennungen 1. Grades erhielt und sie zudem vom Mitarbeiter des Sonnenstudios nicht nach dem Alter gefragt wurde, klagte sie auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Sonnenstudio-Betreiber... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 01.10.2008
- 23 C 227/08 -

Keine Beratungspflicht eines Sonnenstudios hinsichtlich möglicher Hautverbrennungen durch eine "Übersonnung"

Hautverbrennung durch Übersonnung entspricht allgemeiner Lebenserfahrung

Die Mitarbeiter eines Sonnenstudios müssen nicht konkret darüber aufklären, dass es durch übermäßige Nutzung der Sonnenbank zu Hautverbrennungen kommen kann. Denn dies entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Besuch eines Sonnenstudios im Januar 2008, erlitt eine Kundin Hautverbrennungen 1. Grades. Sie verklagte daraufhin den Betreiber des Sonnenstudios auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 € sowie Schadenersatz. Ihrer Meinung nach habe die Angestellte im Sonnenstudio sie nicht genügend über die Folgen einer übermäßigen Benutzung... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.05.2013
- 4 U 85/12 -

Pflegeheimbetreiber muss für Verbrennung durch heißen Tee Schadensersatz leisten

Unbeaufsichtigtes Zurücklassen von mit heißem Tee gefüllten Thermoskannen im Aufenthaltsraum stellt Pflichtverletzung des Pflegepersonals dar

Wird vom Pflegeheimpersonal heißer Tee in Thermoskannen unbeaufsichtigt in einem Raum mit pflegebedürftigen und auch demenzkranken Heimbewohnern zurückgelassen, so haftet der Heimbetreiber, wenn sich eine im Rollstuhl sitzende pflegebedürftige Heimbewohnerin mit heißem Tee verbrüht. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und verurteilte den Heimbetreiber, der Krankenkasse, bei der die Heimbewohnerin versichert war, die Behandlungskosten in Höhe von mehr als 85.000 Euro zu ersetzen.

Die 73 Jahre alte und pflegebedürftige Heimbewohnerin des zugrunde liegenden Streitfalls war beim Essen und Trinken auf Hilfe angewiesen und saß im Rollstuhl (Pflegestufe III). Nach dem Mittagessen wurde sie zusammen mit anderen, unter anderem auch demenzkranken Heimbewohnern unbeaufsichtigt in einem Aufenthaltsraum zurückgelassen. Das Pflegepersonal hatte zuvor heißen Tee in Thermoskannen... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Krefeld, Urteil vom 30.11.2012
- 2 Ca 2010/12 -

Böller im Dixi-Klo: "Silvesterscherz" führt zur fristlosen Kündigung

Beim unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern muss mit erheblichen Verletzungen eines Dritten gerechnet werden

Wenn ein Arbeitskollege durch einen explodierenden Feuerwerkskörper verletzt wird, dann rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass es einer vorhergehenden Abmahnung bedarf. Dies gilt auch dann, wenn die Verletzung des Kollegen nicht beabsichtigt, sondern Folge eines fehlgeschlagenen Scherzes war. Dies hat das Arbeitsgericht Krefeld entschieden.

Im hier vorliegenden Fall war der 41 Jahre alte Kläger bereits seit 1997 bei der Beklagten als Gerüstbauer und Vorabeiter beschäftigt. Am 07.08.2012 brachte er auf einer Baustelle einen Feuerwerkskörper („Böller“) in einem Dixi-Klo zur Explosion, während sich dort sein Arbeitskollege aufhielt. Dabei ist zwischen den Parteien streitig, ob er den Böller von oben in die Toilettenkabine... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 16.01.2007
- 23 O 726/06 -

Sommerhitze: Heißes Wasser im Freibad - Zu den Verkehrssicherungspflichten eines Freibadbetreibers

Betreiber haftet nicht für allgemeines Lebensrisiko

Brandblasen nach einem Freibadbesuch. Sofort denkt man an ein intensives, ungeschütztes Sonnenbad. Kaum jemand vermutet hinter den Hautverbrennungen siedend heißes Wasser als Ursache. Und doch ist gerade dies einem Badegast in einem städtischen Schwimmbad widerfahren. Da er den kommunalen Badbetreiber für den Vorfall verantwortlich machte, musste sich jetzt das Landgericht Coburg damit befassen.

Die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage der verbrühten Freibadbesucherin in Höhe von annähernd 5.000 € blieb allerdings ohne Erfolg. Denn im Gegensatz zu der Verletzten konnten die Coburger Richter keinen Verstoß des städtischen Trägers des Bads gegen Verkehrssicherungspflichten erkennen.Die hitzegeplagte Klägerin suchte an einem heißen Sommertag mit ihrem sechsjährigen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 21.10.2005
- 3 C 172/05 -

Schmerzensgeld für Hautverbrennungen 1. Grades nach Besuch eines Sonnenstudios

Sonnenstudio muss ordnungsgemäß beraten - Warntafeln reichen allein nicht aus

Der Betreiber eines Sonnenstudios muss seine Kunden auch beraten. Tut er dies nicht, und ein Kunde erleidet aufgrund der unterbliebenen oder mangelhaften Beratung Hautverbrennungen, so muss er dem Kunden Schmerzensgeld zahlen. Informationstafeln im Thekenbereich und im Bereich der Bräunungskabinen reichen für eine vollständige Entlastung des Betreibers nicht aus. Sie können aber dazu führen, dass der Verletzte zu 50 % mithaftet. Dies hat das Amtsgericht Mannheim entschieden.

Im entschiedenen Fall besuchte ein Kunde zum ersten Mal ein Sonnenstudio. Darauf machte er das Personal des Studios aufmerksam. Er fragte daher auch ausdrücklich nach, welches Gerät geeignet sei und wie lange er darin verbleiben könne. Eine Angestellte empfahl ihm dann ein Gerät und wählte die Bräunungszeit für ihn aus. Nach dem Sonnengang hatte der Mann Verbrennungen ersten Grades.... Lesen Sie mehr




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