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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geschlechtsumwandlung“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.03.2020
- L 16 KR 462/19 -
Keine Kostenerstattung durch GKV wegen von Kosmetikerin/Elektrologistin durchgeführter Elektroepilation zur Entfernung von Barthaaren nach Geschlechtsangleichung
Behandlung muss von einem Vertragsarzt vorgenommen werden
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist nicht zur Erstattung der Kosten einer Elektroepilation zur Entfernung der weißen und grauen Barthaare nach einer Geschlechtsangleichung verpflichtet, wenn die Behandlung durch eine Kosmetikerin/Elektrologistin vorgenommen wurde. Die Behandlung muss von einem Vertragsarzt durchgeführt werden. Eine Kostenerstattung kommt auch dann nicht in Betracht, wenn ein Vertragsarzt die Elektroepilation nicht erbringen kann. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2018 beantragte eine Frau nach ihrer Geschlechtsangleichung bei ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung die Übernahme der Kosten für die Entfernung der weißen und grauen Barthaare mittels einer Elektroepilation durch eine Kosmetikerin. Diese war als Elektrologistin ausgebildet. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme ab. Sie verwies darauf, dass eine Elketrologistin nicht berechtigt sei, ihre Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Vielmehr bedürfe es dafür eines Arztes. Da die Frau jedoch keinen Arzt finden konnte, der die Behandlung als Kassen- oder Privatpatient erbringen... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.03.2019
- V ZB 53/18 -
BGH zur Eintragung einer auf dem Transsexuellengesetz beruhenden Namensänderung in das Grundbuch
Ämter müssen neues Grundbuchblatt mit neuem Namen anlegen
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, wie eine Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) in das Grundbuch einzutragen ist.
Die Beteiligte des zugrunde liegenden Verfahrens war mit ihren damaligen männlichen Vornamen im Grundbuch als Eigentümer eines Teileigentumsrechts eingetragen. Sie beantragte beim Grundbuchamt Namensberichtigung. Hierzu legte sie den Beschluss eines Amtsgerichts vor, wonach sie als dem weiblichen Geschlecht zugehörig anzusehen ist und künftig den angegebenen weiblichen Vornamen trägt.... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.06.2018
- C-451/16 -
Britische Regelung für Rentenbezug nach Geschlechtsumwandlung stellt unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar
Verweigerter Anspruch auf Ruhestandsrente wegen nicht für ungültig erklärter Ehe nach Geschlechtsumwandlung diskriminierend
Eine Person, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hat, darf nicht gezwungen sein, ihre zuvor geschlossene Ehe für ungültig erklären zu lassen, wenn sie eine Ruhestandsrente ab dem für Angehörige des erworbenen Geschlechts geltenden Alter in Anspruch nehmen möchte. Eine solche Voraussetzung stellt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Eine Richtlinie* verbietet in Bezug auf staatliche Leistungen einschließlich Alters- und Ruhestandsrenten die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Diese Richtlinie sieht eine Ausnahme von diesem Verbot vor, die es Mitgliedstaaten gestattet, die Festsetzung des Rentenalters für die Gewährung der Alters- oder Ruhestandsrente von ihrem Anwendungsbereich auszuschließen. Das Vereinigte... Lesen Sie mehr
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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 08.03.2018
- 1 W 439/17 -
Änderung des Vornamens im Grundbuch nach Geschlechtsumwandlung muss mittels Zusatzes "Namensänderung" versehen werden
Ohne Zusatz besteht Unklarheit über Personenidentität
Soll der Vorname eines Eigentümers im Grundbuch nach einer Geschlechtsumwandlung in einen weiblichen Vornamen geändert werden, so muss dies durch den Zusatz "Namensänderung" geschehen. Denn es darf keine Unklarheit über die Personenidentität des Eigentümers bestehen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin einer Immobilie begehrte im Jahr 2017 nach ihrer Geschlechtsumwandlung die Änderung ihres bisherigen männlichen Vornamens in ihren nunmehr weiblichen Vornamen. Der Urkundsbeamte kam dem auch nach. Jedoch fügte er den Zusatz "die Eigentümerin führt nunmehr den Namen ..." hinzu. Die Eigentümerin hielt dies für unzulässig. Durch... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.10.2017
- 1 BvR 747/17 -
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Namens- und Personenstandswechsels nach dem Transsexuellengesetz erfolglos
Erfordernis zweier Gutachten für Namens- und Personenstandswechsels nicht zu beanstanden
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Änderung des Vornamens und des Personenstands nach dem Transsexuellengesetz (TSG) nicht zur Entscheidung angenommen. Die beschwerdeführende Person hatte vorgetragen, dass es verfassungswidrig sei, dass § 4 Abs. 3 Satz 1 TSG die Einholung von zwei Sachverständigengutachten verlange.
Die beschwerdeführende Person des zugrunde liegenden Verfahrens stellte auf Grundlage des Transsexuellengesetzes (TSG) einen Antrag auf Änderung des Vornamens (§ 1 TSG) und auf Feststellung der weiblichen Geschlechtszugehörigkeit (§ 8 TSG). Dabei trug sie vor, dass ihren Anträgen aufgrund der Verfassungswidrigkeit der zugrunde liegenden Vorschrift des § 4 Abs. 3 Satz 1 TSG auch ohne... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.02.2017
- 15 W 2/17 -
Rechtswirksame Änderung des Geschlechts darf nicht ohne Begutachtung erfolgen
Gutachten können nicht durch Selbsteinschätzung der antragstellenden Person ersetzt werden
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Gericht ohne sachverständige Begutachtung keine Namensänderung und keine Veränderung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz aussprechen kann.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die antragstellende Person ist in rechtlicher Hinsicht ein Mann. Sie beantragte, rechtsverbindlich einen weiblichen Vornamen zu führen und als dem weiblichen statt dem männlichen Geschlecht zugehörig angesehen zu werden. Eine sachverständige Begutachtung lehnte sie ab, da sie die Vorschriften des Transsexuellengesetzes, die ein Sachverständigengutachten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.02.2015
- II ZB 12/14 -
BGH: Keine Löschung des früheren Vornamens aus Handelsregister nach Geschlechtsumwandlung
Erkennbarkeit des früheren Vornamens zum Schutz des Rechtsverkehrs
Hat sich der Geschäftsführer einer GmbH einer Geschlechtsumwandlung unterzogen, kann er zwar die Berichtigung seines Vornamens im Handelsregister fordern. Unzulässig ist aber eine Löschung des früheren männlichen Vornamens. Soweit darin überhaupt ein Verstoß gegen das Offenbarungsverbot des § 5 Abs. 1 des Transsexuellengesetzes (TSG) liegt, ist dieser aufgrund des Schutzes des Rechtsverkehrs hinzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich der Geschäftsführer einer GmbH einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hatte, beantragte die nunmehr weibliche Geschäftsführerin die Berichtigung ihres im Handelsregisters ursprünglich eingetragenen männlichen Vornamens. Dieser Berichtigung kam das Registergericht dadurch nach, dass es einen neuen Eintrag vornahm und den ursprünglichen... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.04.2014
- 2 W 25/14 -
Löschung nicht notwendig: Neue Vornamen nach Geschlechtsangleichung dürfen im Handelsregister als Änderung vermerkt werden
OLG weist Antrag auf Löschung der zuvor geführten männlichen Vornamen der Geschäftsführerin im Handelsregister zurück
Die von der Geschäftsführerin einer GmbH vor einer Geschlechtsangleichung geführten männlichen Vornamen dürfen aus dem Handelsregister ersichtlich sein. Die nach der Geschlechtsangleichung geführten weiblichen Vornamen werden als eine Änderung im Handelsregister eingetragen, ohne dass die vorherige Eintragung der männlichen Vornamen gelöscht wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beteiligte ist Geschäftsführerin einer GmbH. Sie wurde in einem männlichen Körper geboren und trug zunächst männliche Vornamen. Weil sie sich seit langer Zeit dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlte, erreichte sie im Verfahren nach dem Transsexuellengesetz, dass durch gerichtlichen Beschluss ihre Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.04.2014
- 36 K 394.12 -
Verweigerung der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen Geschlechtsumwandlung unzulässig
Prozess der Geschlechtsumwandlung bietet kein Anhaltspunkt für spätere Dienstunfähigkeit
Zwar kann die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit verweigert werden, wenn Anhaltspunkte für eine spätere Dienstunfähigkeit vorliegen. Solch ein Anhaltspunkt wird aber nicht durch den Prozess einer Geschlechtsumwandlung begründet. Die Geschlechtsumwandlung darf daher nicht als Begründung für die Verweigerung der Ernennung herangezogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer Beamtin auf Probezeit beim Bundeskriminalamt wurde im Februar 2010 die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit in der Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes verweigert. Als Begründung führte die Behörde an, dass die Beamtin in Begriff war ihre sexuelle Identität zum männlichen Geschlecht hin zu ändern. Durch diese Geschlechtsumwandlung sei... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.11.2012
- 15 W 511/11 -
Statusändernde Feststellungen nach dem Transsexuellengesetz erfordern zwei Sachverständigengutachten
Transsexuellengesetz sieht ausdrücklich sowohl für Änderung des Vornamens als auch für Feststellung der geänderten Geschlechtszugehörigkeit zwei Sachverständigengutachten vor
Die Feststellung der Änderung der Geschlechtszugehörigkeit gemäß § 8 Transsexuellengesetz (TSG) ist erst nach der Einholung von zwei Sachverständigengutachten zulässig. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die 58 Jahre alte Beteiligte aus Herten im Rahmen eines früheren Verfahrens die Änderung ihres Vornamens gemäß § 1 TSG erreicht. Die Voraussetzungen der Namensänderung hatte das Amtsgericht auf der Grundlage von zwei Ende 2007 und Anfang 2008 in dem Verfahren eingeholten Sachverständigengutachten festgestellt. In der Folgezeit hatte sich die Beteiligte... Lesen Sie mehr