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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geflügel“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.06.2019
- BVerwG 3 C 28.16 und BVerwG 3 C 29.16 -

Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig

Brutbetriebe dürfen männliche Küken bis zur Einführung des Verfahrens zur Geschlechts­bestimmung im Ei weiterhin töten

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteter Hennen für sich genommen kein vernünftiger Grund i.S.v. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierschG) für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien ist. Da voraussichtlich in Kürze Verfahren zur Geschlechts­bestimmung im Ei zur Verfügung stehen werden, beruht eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bis dahin aber noch auf einem vernünftigen Grund.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt eine Brüterei. Die dort ausgebrüteten Eier stammen aus Zuchtlinien, die auf eine hohe Legeleistung ausgerichtet sind. Für die Mast sind Tiere aus diesen Zuchtlinien wenig geeignet. Deshalb werden die männlichen Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Das betraf in Deutschland im Jahr 2012 etwa 45 Millionen Küken. Der Beklagte untersagte dem Kläger mit Verfügung vom 18. Dezember 2013 ab dem 1. Januar 2015 die Tötung von männlichen Küken. Er folgte damit einem an alle Kreisordnungsbehörden des Landes gerichteten Erlass, der auf das zuständige Landesministerium zurückging.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 30.01.2015
- 2 K 80/14 und 2 K 83/14 -

Behörde kann wegen fehlender rechtlicher Grundlage das Töten von männlichen Eintagsküken nicht verbieten

Tierschutzgesetz bietet keine ausreichende Ermächtigungs­grundlage für ein behördliches Tötungsverbot hinsichtlich sog. Eintagsküken

Die zuständige Behörde kann die in der Geflügelzucht vorzufindende Praxis, wonach männliche Küken aus Legelinien getötet werden, nicht untersagen. Es fehlt der Behörde für eine entsprechende Untersagungs­verfügung nämlich an einer spezialgesetzlichen Ermächtigungs­grundlage, die es bisher im geltenden Tierschutzgesetz nicht gibt. Daher gab das Verwaltungsgericht Minden Klagen von Betreibern von Brütereien statt, die sich gegen das von der Behörde ausgesprochene Verbot des Tötens von männlichen Eintagsküken richteten.

Gemäß einer national wie europaweit geübten Praxis werden derzeit männliche Küken aus sogenannten Legelinien – auf die Eierproduktion spezialisierte Rassen - getötet, weil sie zur Eierproduktion nicht geeignet sind und gegenüber zu Mastzwecken gezüchteten Tieren eine verminderte Fleischansatzleistung aufweisen. Bundesweit betrifft dies jährlich ca. 50 Millionen männliche Küken. Auf... Lesen Sie mehr

Landgericht Göttingen, Urteil vom 27.10.1955
- 1 S 155/55 -

Keine Haftung des Tierhalters für Kratzspuren an PKW aufgrund von Puten

Zerkratzen von Fahrzeugen keine übliche Eigenschaft von Puten

Zerkratzen frei herumlaufende Puten einen geparkten PKW, so haftet dafür der Tierhalter regelmäßig nicht. Da das Zerkratzen von Fahrzeugen nicht zu den üblichen Eigenschaften von Puten gehört, trifft den Tierhalter kein Verschulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Göttingen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein auf dem Gelände einer Gaststätte geparkter PKW wurde von frei herumlaufenden Puten zerkratzt. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob der Tierhalter für den Schaden haften musste.Das Landgericht Göttingen verneinte eine Tierhalterhaftung. Es führte dazu aus, dass die Puten Haustiere... Lesen Sie mehr




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