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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geflügel“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.06.2019
- BVerwG 3 C 28.16 und BVerwG 3 C 29.16 -
Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig
Brutbetriebe dürfen männliche Küken bis zur Einführung des Verfahrens zur Geschlechtsbestimmung im Ei weiterhin töten
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteter Hennen für sich genommen kein vernünftiger Grund i.S.v. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierschG) für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien ist. Da voraussichtlich in Kürze Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stehen werden, beruht eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bis dahin aber noch auf einem vernünftigen Grund.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt eine Brüterei. Die dort ausgebrüteten Eier stammen aus Zuchtlinien, die auf eine hohe Legeleistung ausgerichtet sind. Für die Mast sind Tiere aus diesen Zuchtlinien wenig geeignet. Deshalb werden die männlichen Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Das betraf in Deutschland im Jahr 2012 etwa 45 Millionen Küken. Der Beklagte untersagte dem Kläger mit Verfügung vom 18. Dezember 2013 ab dem 1. Januar 2015 die Tötung von männlichen Küken. Er folgte damit einem an alle Kreisordnungsbehörden des Landes gerichteten Erlass, der auf das zuständige Landesministerium zurückging.Das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 30.01.2015
- 2 K 80/14 und 2 K 83/14 -
Behörde kann wegen fehlender rechtlicher Grundlage das Töten von männlichen Eintagsküken nicht verbieten
Tierschutzgesetz bietet keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für ein behördliches Tötungsverbot hinsichtlich sog. Eintagsküken
Die zuständige Behörde kann die in der Geflügelzucht vorzufindende Praxis, wonach männliche Küken aus Legelinien getötet werden, nicht untersagen. Es fehlt der Behörde für eine entsprechende Untersagungsverfügung nämlich an einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die es bisher im geltenden Tierschutzgesetz nicht gibt. Daher gab das Verwaltungsgericht Minden Klagen von Betreibern von Brütereien statt, die sich gegen das von der Behörde ausgesprochene Verbot des Tötens von männlichen Eintagsküken richteten.
Gemäß einer national wie europaweit geübten Praxis werden derzeit männliche Küken aus sogenannten Legelinien – auf die Eierproduktion spezialisierte Rassen - getötet, weil sie zur Eierproduktion nicht geeignet sind und gegenüber zu Mastzwecken gezüchteten Tieren eine verminderte Fleischansatzleistung aufweisen. Bundesweit betrifft dies jährlich ca. 50 Millionen männliche Küken. Auf... Lesen Sie mehr
Landgericht Göttingen, Urteil vom 27.10.1955
- 1 S 155/55 -
Keine Haftung des Tierhalters für Kratzspuren an PKW aufgrund von Puten
Zerkratzen von Fahrzeugen keine übliche Eigenschaft von Puten
Zerkratzen frei herumlaufende Puten einen geparkten PKW, so haftet dafür der Tierhalter regelmäßig nicht. Da das Zerkratzen von Fahrzeugen nicht zu den üblichen Eigenschaften von Puten gehört, trifft den Tierhalter kein Verschulden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Göttingen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein auf dem Gelände einer Gaststätte geparkter PKW wurde von frei herumlaufenden Puten zerkratzt. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob der Tierhalter für den Schaden haften musste.Das Landgericht Göttingen verneinte eine Tierhalterhaftung. Es führte dazu aus, dass die Puten Haustiere... Lesen Sie mehr
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