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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gefälligkeitsverhältnis“ veröffentlicht wurden
Landgericht Offenburg, Urteil vom 31.03.2022
- 2 O 249/21 -
Verwahrung von Wertgegenständen im Rahmen eines Nachbarschaftsverhältnisses: Nachbar haftet für Abhandenkommen der Gegenstände nur mit Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeitsvorwurf wegen Versteckens von Schlüsseln
Verwahrt jemand aus Gefälligkeit Wertgegenstände seines Nachbarn in einem Waffenschrank auf, so haftet er für ein Abhandenkommen der Gegenstände entsprechend § 690 BGB nur mit Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Werden die Schlüssel zum Waffenschrank im Haus versteckt, kann dies einen Fahrlässigkeitsvorwurf begründen. Dies hat das Landgericht Offenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einem Schlaganfall musste ein Mann im Jahr 2019 stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden. Da er befürchtete an den Folgen des Schlaganfalls zu sterben, bat er seinen langjährig bekannten Nachbarn, die in seinem Wohnhaus versteckten Wertgegenstände zu holen und bei sich aufzubewahren. Dem kam der Nachbar nach. Er legte die Gegenstände in seinem im Keller seines Wohnhauses befindlichen Waffenschrank, wo er neben Waffen und Munition Bargeld im Wert von 30.000 € lagerte. Nachfolgend musste auch der Nachbar stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden. In dieser Zeit kamen die Wertgegenstände... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 27.10.2017
- S 8 U 1443/17 -
Unfall mit Motorsäge beim Zerkleinern von Brennholz für Verwandte nicht unfallversichert
Gefälligkeitsarbeit für Verwandte stellt keine unter dem Versicherungsschutz stehende Tätigkeit dar
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Unfall mit Motorsäge, der sich beim Zerkleinern von Brennholz für Verwandte ereignete, nicht unfallversichert ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 42jährige klagende Beamtin half Anfang November 2014 ihrem damals 87 Jahre alten Onkel und ihrer seinerzeit 82 Jahre alten Tante beim Sägen von Brennholz. Dieses war zum privaten Gebrauch durch Onkel und Tante vorgesehen. Im Laufe des Tages kam die Klägerin mit der rechten Hand ins Sägeblatt der von ihr bedienten motorbetriebenen Wipp-Säge... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.04.2016
- VI ZR 467/15 -
BGH: Typischer Schadenseintritt im Rahmen einer alltäglichen, unentgeltlichen Gefälligkeit sowie Abdeckung des Schadens durch Versicherung des Geschädigten begründet keine Haftungsbeschränkung
Nachbar haftet für fahrlässig verursachten Wasserschaden
Verursacht ein Nachbar im Rahmen einer Gefälligkeit einen Schaden, so ist seine Haftung nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ein typischer Schadenseintritt im Rahmen einer alltäglichen, unentgeltlichen Gefälligkeit unter Nachbarn sowie die Abdeckung des Schadens durch die Haftpflichtversicherung des Geschädigten begründet keine Haftungsbeschränkung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Kuraufenthalts eines Grundstückseigentümers im Juni 2011 übernahm ein Nachbar unter anderem die Bewässerung des Gartens. Dies erfolgte durch einen an eine Außenzapfstelle des Hauses montierten Wasserschlauch. Der Nachbar drehte nach der Bewässerung lediglich die am Schlauch befindliche Spritze zu. Er stellte aber nicht die Wasserzufuhr... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.11.2015
- 9 U 26/15 -
Kein Regressverzicht der Gebäude- und Hausratsversicherung bei nachbarschaftlichen Gefälligkeiten
Nachbarschaftsverhältnis begründet keine Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
Wer einem Nachbarn im Rahmen einer Gefälligkeit leicht fahrlässig einen Schaden zufügt, für den die Gebäude- und Hausratsversicherung des Nachbarn eintritt, kann von der Versicherung in Regress genommen werden. Aus dem Nachbarschaftsverhältnis ergibt sich in diesen Fällen keine Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster ab.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin, eine Versicherungsgesellschaft aus Köln, nimmt den haftpflichtversicherten Beklagten, Hauseigentümer in Saerbeck, aus Anlass erbrachter Versicherungsleistungen in Regress. Dem bei ihr versicherten Nachbarn des Beklagten erstattete die Klägerin aus einer Gebäude- und Hausratversicherung ca. 7.300 Euro für einen im August 2013... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 07.07.2015
- 3 U 1468/14 -
Nachbarhilfe aus Gefälligkeit: Nachbar haftet trotz Haftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Typischer Schadenseintritt im Rahmen einer alltäglichen, unentgeltlichen Gefälligkeit sowie Abdeckung des Schadens durch Versicherung des Geschädigten begründet Haftungsbeschränkung
Verursacht ein Nachbar im Rahmen einer Gefälligkeit einen Schaden, so kann trotz bestehender Haftpflichtversicherung die Haftung nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein. Eine solche Haftungsbeschränkung ist dann anzunehmen, wenn im Rahmen einer alltäglichen, unentgeltlichen Gefälligkeit ein typischer Schaden eintritt und die Versicherung des Geschädigten für den Schaden aufkommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Grundstückseigentümer erklärte sich dazu bereit, während eines Kuraufenthalts seines Nachbarn im Juni 2011 dessen Haus zu versorgen. Dazu gehörte auch die Bewässerung des Gartens mit Hilfe eines an der Außenzapfstelle des Hauses angebrachten Wasserschlauchs. Er drehte eines Tages nach der Bewässerung zwar die am Schlauch befindliche Spritze... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 03.04.2014
- 5 U 168/13 -
Bei Arbeiten aus reiner Gefälligkeit ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt
Unerheblich ist dabei das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Nimmt ein Handwerker aus reiner Gefälligkeit eine Arbeit vor, so ist seine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Handwerker über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall installierte ein Handwerker Solarmodule auf einem Dach. In diesem Zusammenhang bat entweder der Bauherr oder dessen Ehefrau den Handwerker noch ein abgehängtes Waschbecken wieder zu montieren. Der Bitte kam der Handwerker auch nach. Es entstand jedoch ein Schaden, den der Bauherr vom Handwerker ersetzt verlangte. Da sich dieser weigerte Schadenersatz zu... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 02.04.2014
- 5 U 311/12 -
Fehler bei Montage einer Außenbeleuchtung können auch bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe zur Haftung führen
Kein stillschweigender Ausschluss der Haftung bei gefahrenträchtiger Arbeit und Haftpflichtversicherung für Nachbarschaftshelfer
Wer es auf Bitten eines Nachbarn übernimmt, die Montage einer Außenbeleuchtung und deren Verkabelung zu übernehmen, kann nicht ohne weiteres davon ausgehen, alleine wegen der Unentgeltlichkeit der Gefälligkeit von der Haftung befreit zu sein, sollte es wegen fehlerhafter Arbeiten zu Personenschäden kommen. Die Haftung kann sich auch auf Schäden Dritter erstrecken, die für den Helfer erkennbar mit der Lampe in Berührung kommen sollten. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz nunmehr entschieden.
Der Kläger im hier zugrunde liegenden Rechtsstreit ist Mitarbeiter eines mit der Durchführung von Fassadenarbeiten beauftragten Unternehmens und stieß bei der Durchführung der Arbeiten auf einem Metallgerüst stehend, am 16. September 2009 gegen das stromführende Gehäuse einer Außenlampe im Eingangsbereich des eingerüsteten Anwesens. Die Lampe war von einem Nachbarn unentgeltlich auf... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.12.2012
- S 23 U 6/11 -
Hilfe im Unglücksfall: Rettung einer Kuh ist Arbeitsunfall
Bruder eines Landwirts rettet Kuh vor Erstickungstod
Kommt es zu einem Unfall bei Mithilfe unter Verwandten, steht dieser nicht immer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine bloße Gefälligkeit unter Verwandten begründet demnach keinen Arbeitsunfall. Anders liegt der Fall, wenn es sich um Hilfe in einem Unglücksfall handelt (hier: Rettung einer Kuh vor dem Erstickungstod). Denn nach den gesetzlichen Bestimmungen sind auch solche Personen unfallversichert, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main hervor.
Der 57-jährige Kläger des zugrunde liegenden Falls ist als Nebenerwerbslandwirt tätig. Eine von ihm gehaltene Kuh verhakte sich im Stall mit ihrer Kette und drohte zu ersticken. Der in der Nähe wohnende heute 62-jährige Bruder des Klägers wurde zu Hilfe gerufen und konnte die Kuh befreien. Hierbei wurde er allerdings von einer weiteren Kuh getreten und erlitt einen Bruch des Unterschenkels.... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.12.1998
- 2/1 S 63/97 -
Haftung für Diebstahl der Ladung bei nächtlichem Abstellen des PKW vor einem Hotel
PKW-Überführung im Rahmen eines Autokaufs ist kein Freundschaftsdienst
Wird im Rahmen einer Auto-Überführung der PKW auf einem Parkplatz vor dem Hotel abgestellt und kommt es über Nacht zu einem Diebstahl an der Ladung, so haftet der Fahrer auf Schadenersatz. Darüber hinaus stellt die Überführung eines PKW im Rahmen eines Autokaufs keine Gefälligkeit dar. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kaufte der Kläger von der Beklagten einen PKW. Dabei sollte das Fahrzeug beladen mit Hausratsachen zu dem Ferienhaus des Klägers auf der Insel Ibiza überführt werden. Der Beklagte erklärte sich dazu bereit. In Frankreich übernachtete er trotz Hinweises des Klägers, dass in Frankreich häufig Autos ausgeraubt würden, in einem Hotel. Am nächsten Morgen stellte... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.02.2012
- S 4 U 4761/10 -
Helfender Vater ist im Zimmereibetrieb des Sohnes als "Wie-Beschäftigter unfallversichert
Familiärer Bindung kommt bei Hilfeleistung des Vaters im Ergebnis nur geringeres Gewicht zu
Ein Vater, der im Zimmereibetrieb seines Sohnes hilft und vorrangig auf Baustellen fremder und damit zahlender Auftraggeber arbeitet, ist als "Wie-Beschäftigter" anzusehen und somit kraft Gesetzes unfallversichert. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls begehrt Witwenrente. Ihr Ehemann war als unentgeltlich tätiger Bauhelfer auf einer von Zimmereiunternehmen des Sohnes betriebenen Fremdbaustelle im Dezember 2009 tödlich verunglückt. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte es ab, der Klägerin Witwenrente zu gewähren. Der Verstorbene sei aus Gefälligkeit für seinen Sohn im Rahmen der Familienhilfe... Lesen Sie mehr