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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „freiheitlich demokratische Grundordnung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 23.12.2019
- 9 L 2757/19.GI -

Kein Anspruch auf Waffenbesitzkarte für (parteilosen) NPD-Kandidaten

Programmatik der NPD ist auf Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung gerichtet

Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Entscheidung der Waffenbehörde des Wetteraukreises bestätigt, mit der diese einem Antragsteller die Waffenbesitzkarte entzogen hatte, der im Jahr 2016 als parteiloser Kandidat auf der Kreistagsliste der NPD kandidierte.

Der Antragteller des zugrunde liegenden Verfahrens hatte sich gegen die sofortige Vollziehung der Verfügung gewandt. Er hatte geltend gemacht, dass er kein Mitglied der NPD sei und der NPD durch seine Kandidatur auch keine Vorteile entstanden seien. Im Übrigen habe er seine Waffen bereits viele Jahre unbeanstandet geführt und sich als zuverlässig erwiesen. Er sei zudem Mitglied im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V., dessen Mitglieder laut Satzung aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung einträten, und nehme dort regelmäßig an Schießübungen teil.Diesen Argumenten vermochte sich das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 25.04.2019
- AN 16 K 17.01038 -

Bundesleiter der Identitären Bewegung waffenrechtlich unzuverlässig

Mitgliedschaft in einer gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichten Vereinigung rechtfertigt Widerruf der waffen- und spreng­stoff­rechtlichen Erlaubnisse

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Klage des Bundesleiters der Identitären Bewegung Deutschland e.V. gegen den Widerruf seiner waffen- und spreng­stoff­rechtlichen Erlaubnisse abgewiesen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Bundesleiter der Identitären Bewegung Deutschland e.V.. Ihm wurde 2012 eine Waffenbesitzkarte ausgestellt. Die 2013 erteilte sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 SprengG war bis zum 31. Oktober 2018 befristet. Im Jahr 2016 teilte das Bayerische Staatsministerium des Innerndem für die Erlaubnis örtlich zuständigen Landratsamt Erlangen-Höchstadt... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 14.06.2017
- 1 Ws 258/17 -

Amtsenthebung eines Schöffen aufgrund Sympathisierens mit Reichs­bürger­bewegung

Kein Schöffenamt bei Ablehnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und demokratisch legitimierter Gerichte

Sympathisiert ein Schöffe mit den Argumentationen der Reichs­bürger­bewegung, lehnt er also die Existenz der Bundesrepublik Deutschland sowie demokratisch legitimierter Gerichte ab, so ist er gemäß § 51 Abs. 1 des Gerichts­verfassungs­gesetzes (GVG) seines Amtes zu entheben. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte im Mai 2017 der Vorsitzende einer Strafkammer des Landgerichts Essen die Amtsenthebung eines Schöffen. Hintergrund dessen waren Äußerungen des Schöffen, wonach eines sogenannten "UPIK-Verzeichnisses" beweisbar sei, "dass es sich beim Landgericht um eine eingetragene Firma handele", sowie die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sei und über... Lesen Sie mehr

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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22.10.2018
- 1 B 1594/18 -

Entlassung von Beamten auf Probe mit rechter Gesinnung zulässig

Dienstherr darf zu Recht Zweifeln an Bereitschaft zum jederzeitigen Eintritt für freiheitliche demokratische Grundordnung äußern

Der Hessische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass es gerechtfertigt ist, einen Beamten auf Probe wegen Zweifeln an dessen Bereitschaft, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, aus dem Dienst zu entlassen. Der Verwaltungs­gerichts­hof bestätigte damit eine vorausgegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden.

Im zugrunde liegenden Fall wurde dem Beamten auf Probe u. a. vorgeworfen, an zwei Demonstrationen teilgenommen zu haben, an denen auch für ihn erkennbar Aktivisten der neonazistischen Szene und der NPD in nicht unerheblicher Zahl teilgenommen haben. Weiterhin habe er Beiträge von Personen aus dem rechtsextremen Spektrum im sozialen Netzwerk Facebook "geliked" und entsprechende "Likes"... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.05.2018
- BVerwG 1 C 15.17 -

Mehr-Ehe eines Ausländers muss Anspruch auf Einbürgerung nicht entgegenstehen

Rechtsbegriff der "freiheitlichen demokratischen Grundordnung" verlangt kein Bekenntnis zum Prinzip der bürgerlich-rechtlichen Einehe

Eine rechtswirksam im Ausland eingegangene weitere Ehe schließt zwar eine privilegierte Einbürgerung von Ehegatten Deutscher nach § 9 Staats­angehörigkeits­gesetz (StAG) mangels Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse aus. Sie steht aber einem wirksamen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit einem Ein­bürgerungs­anspruch nach § 10 StAG nicht entgegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verwaltungs­gerichts hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wandte sich gegen die Rücknahme seiner Einbürgerung. Der 1981 in Syrien geborene Kläger lebt seit 1999 in Deutschland, er studierte hier und arbeitet seit 2008 als angestellter Bauingenieur. Im April 2008 heiratete er eine deutsche Staatsangehörige, mit der er in ehelicher Lebensgemeinschaft lebt; aus der Ehe gingen drei Kinder hervor. Im... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2017
- 12 S 2216/14 -

Eingehung einer im Ausland wirksamen Zweitehe rechtfertigt nicht Rücknahme der Einbürgerung

Kein Verstoß gegen Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

In der Eingehung einer im Ausland wirksamen Zweitehe liegt kein Verstoß gegen das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Rücknahme der Einbürgerung wegen der Zweitehe ist daher unzulässig. Dies hat der Ver­waltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein syrischer Staatsangehöriger im April 2008 eine deutsche Staatsangehörige geheiratet hatte, wurde er im Oktober 2010 unter Beibehaltung der syrischen Staatsbürgerschaft eingebürgert. Er bekannte sich dabei zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Im Dezember 2013 kam es jedoch zur Rücknahme der Einbürgerung, da die zuständige... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 19.11.2015
- 5 K 480/14 -

Kein Anspruch auf Einbürgerung bei fehlendem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Falsche Angaben im Ein­bürgerungs­verfahren lassen an innerer Überzeugung hinsichtlich des abgegebenen Bekenntnisses zweifeln

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass bei einem fehlenden Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Landes ein Antrag auf Einbürgerung abgelehnt werden darf.

Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht Aachen aus, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz für die Einbürgerung ein Bekenntnis des Ausländers zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung verlange. Diese Erklärung sei keine bloße Formalität. Ziel des Bekenntnisses zur Verfassungstreue sei es, die Einbürgerung von Verfassungsfeinden und die daraus herrührende Gefahr für das Staatswesen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 08.12.2014
- 2 (S) AR 37/14 -

Ein sich als "Reichsbürger" bezeichnender Schöffe ist des Amtes zu entheben

"Reichsbürger" lehnen freiheitlich demokratische, rechts- und sozialstaatliche Grundordnung ab

Bezeichnet sich ein Schöffe als "Reichsbürger", so ist er gemäß § 51 Abs. 1 des Gerichts­verfassungs­gesetzes (GVG) seines Amtes zu entheben. Denn "Reichsbürger" lehnen die freiheitlich demokratische, rechts- und sozialstaatliche Grundordnung ab. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vorsitzende einer Strafkammer des Landgerichts Chemnitz beantragte im November 2014 die Amtsenthebung eines zugelosten Schöffen. Hintergrund dessen war, dass der Schöffe zu den sogenannten "Reichsbürgern" gehörte. Diese erkennen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Gerichte nicht an.Das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.08.1956
- 1 BvB 2/51 -

1956: 2. Parteienverbot des Bundesverfassungsgerichts / Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) wegen Verstoßes gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und aktiv kämpferischer agressiver Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung

Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) ist verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG

Sind die Ziele, das Verhalten, die aktuelle Politik und der politische Gesamtstil einer Partei darauf gerichtet die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, so ist sie nach Art. 21 Abs. 2 GG verfassungswidrig und kann verboten werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall beantragte die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht im November 1951 die Feststellung, dass die im Dezember 1918/Januar 1919 gegründete Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verfassungswidrig sei und daher verboten werden müsse. Die Bundesregierung behauptete, die KPD gehe nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus, die... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 23.10.1952
- 1 BvB 1/51 -

1952: 1. Parteienverbot des Bundes­verfassungs­gerichts / BVerfG verbietet Sozialistische Reichspartei (SRP) wegen Verstoßes gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung

Partei im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG verfassungswidrig / Partei­verbots­verfahren beim Bundes­verfassungs­gericht

Ergibt sich aus der personellen Zusammensetzung und der Organisations­struktur einer Partei sowie aus deren Verhalten bzw. dem Verhalten der Mitglieder, dass sie die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnt, so ist sie verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG und kann verboten werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte die Bundesregierung unter Konrad Adenauer im November 1951 die Sozialistische Reichspartei (SRP) wegen ihrer Verfassungswidrigkeit zu verbieten. Die Bundesregierung behauptete, die innere Ordnung der Partei beruhe nicht auf demokratischen Grundsätzen, sondern auf dem Führerprinzip. Die SRP sei als eine Nachfolgeorganisation der NSDAP anzusehen.... Lesen Sie mehr



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