wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Flasche“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 21.04.2017
- 31 C 37/17 -

Herumliegen von Flaschen auf dem Rasen vor den Wohnungsfenstern rechtfertigt nicht Vorwurf der Flaschenwürfe durch Mieter

Mieter kann nicht im Eilverfahren auf Räumung und Herausgabe der Wohnung in Anspruch genommen werden

Liegen auf der Rasenfläche vor den Fenstern einer Wohnung Flaschen rum, rechtfertigt dies nicht die Annahme, dass der Mieter der Wohnung Flaschen aus dem Fenster wirft. Der Mieter kann somit nicht auf Räumung und Herausgabe der Wohnung im Eilverfahren in Anspruch genommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung wurde im Februar 2017 fristlos gekündigt und zudem im Eilverfahren auf Räumung und Herausgabe der Wohnung in Anspruch genommen. Die Vermieterin warf ihm vor, Flaschen aus dem Fenster zu werfen und somit andere Personen zu gefährden. Den Vorwurf stützte die Vermieterin auf den Umstand, dass auf der Rasenfläche vor den Fenstern der Wohnung des Mieters Flaschen lagen. Der Mieter wehrte sich gegen seinen Rausschmiss. Er führte an, dass die Vermieterin ihn nur aus der Wohnung haben wolle, damit diese das Haus modernisieren könne. Tatsächlich beabsichtigte die Vermieterin die Modernisierung.... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht München, Beschluss vom 28.03.2017
- 843 Cs 238 Js 238969/16 -

Kein messbarer Schaden: Entnahme von Pfandflaschen aus Altglascontainer ist kein Diebstahl

AG München lehnt Erlass von Strafbefehlen gegen Altflaschensammler ab

Das Amtsgericht München hat einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Erlass von zwei Strafbefehlen gegen zwei Altflaschensammler wegen Diebstahls abgelehnt.

Im zugrunde liegenden Verfahren angelte ein Ehepaar aus München, von Beruf Rentner und Reinigungskraft, mithilfe eines Greifarmes aus einem Altglascontainer Altglas. Sie hatten vor, anschließend das Pfand für die Flaschen einzulösen. Bei der Aktion wurden sie von Anwohnern beobachtet und der Polizei gemeldet.Die Staatsanwaltschaft beantragte für beide beim Amtsgericht... Lesen Sie mehr

Landgericht Essen, Urteil vom 20.05.2015
- 18 O 277/14 -

Kein Versicherungsschutz durch Unfallversicherung aufgrund verrenktem Daumen infolge Öffnens einer Wasserflasche

Öffnen einer Wasserflasche bedarf keiner erhöhten Kraftanstrengung im Sinne der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008)

Zwar liegt nach Ziffer 1.4 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008) ein versicherter Unfall vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Daumen verrenkt wird. Das Öffnen einer Wasserflasche bedarf aber keiner solchen Kraftanstrengung, so dass die Unfallversicherung für die Unfallfolgen nicht einstehen muss. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer "etwas" fester am Verschluss dreht. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2009 verrenkte sich eine Ehefrau beim Öffnen einer Wasserflasche den Daumen. Sie gab an, dass sie die Flasche zwischen die Beine geklemmt habe, da ihre rechte Hand aufgrund einer Schulteroperation fixiert gewesen sei. Sie habe anschließend versucht mit der linken Hand den Drehverschluss zu öffnen. Dabei sei ihr die Flasche weggerutscht... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Mitte, Urteil vom 27.01.2015
- 14 C 265/14 -

Nachbar wirft mit Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier mit Fäkalieninhalt: Mietminderung von 5 % gerechtfertigt

Mieter müssen keinen Unrat und ekelerregende Verschmutzungen in der Nachbarschaft hinnehmen

Wirft ein Mitmieter an vereinzelten Tagen mit Fäkalien gefüllte Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier auf den Gehweg zum Hauseingang, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 5 %. Denn ein Mieter muss keinen Unrat und ekelerregende Verschmutzungen in seiner Nachbarschaft hinnehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall warf ein Mieter an vereinzelten Tagen mit Fäkalien gefüllte Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier auf dem zum Hauseingang führenden Gehweg. Ein Mitmieter fühlte sich dadurch so sehr angeekelt, dass er seine Miete um 12 % minderte. Die Vermieterin akzeptierte das Minderungsrecht jedoch nicht und erhob daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid vom 01.10.2013
- S 5 U 113/13 -

Abgebrochener Zahn ist kein Arbeitsunfall

Arbeitspause am Kopiergerät ist grundsätzlich nicht unfallversichert

Ein Unfall beim Trinken während des Wartens auf die Betriebs­bereitschaft eines Kopiergerätes ist kein Arbeitsunfall. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls nutzte die einige Sekunden dauernde Pause zur Herstellung der Betriebsbereitschaft eines Kopiergerätes zwischen zwei Kopiervorgängen dazu, um sich aus dem nur wenig entfernten Kühlschrank eine Flasche alkoholfreies Bier zu holen. Nach dem Öffnen der Flasche wollte er heraussprudelndes Bier abtrinken und brach sich dabei mehrere Zahnspitzen im Oberkiefer ab.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 25.05.2012
- 283 C 2822/12 -

Supermarktbesitzer haftet nicht für Schnittverletzungen von Kunden durch zerbrochene Flaschen

Verkehrssicherungspflicht erfasst nicht Treffen von Maßnahmen für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts

Der Betreiber eines Ladens hat zwar eine Verkehrssicherungspflicht, er muss dabei aber nicht für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge treffen, sondern nur für die, die ein umsichtiger, verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Betreiber für notwendig und ausreichend erachtet. Eine Gefährdungshaftung existiert nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Fall begab sich Anfang Dezember 2010 eine Kundin in einen Supermarkt, um Einkäufe zu erledigen. In einem Flur des Geschäftes befand sich eine Flaschenpyramide. Als die Kundin hieraus eine Flasche Rum entnahm, schnitt sie sich in den Mittelfinger der rechten Hand. Der Flaschenhals war nämlich, was die Kundin vorher nicht bemerkt hatte, zerbrochen.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.02.2012
- 5 A 2375/10 und 5 A 2382/10 -

Glasverbot im Kölner Straßenkarneval rechtmäßig

Verbot des Mitführens, Benutzens und Verkaufens von Glas aufgrund drohender Gefahren bei Veranstaltung gerechtfertigt

Das Glasverbot im Kölner Straßenkarneval 2010 war rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und erklärte, dass es vergleichbare Glasverbote auch künftig, also auch beim Straßenkarneval 2012 geben soll.

Im Jahr 2010 hatte die Stadt Köln erstmals durch Allgemeinverfügung verboten, an einzelnen Karnevalstagen in bestimmten Bereichen der Innenstadt (Altstadt, Zülpicher Viertel, Teile der Ringe) Glasbehältnisse außerhalb von geschlossenen Räumen mitzuführen und zu benutzen. Dort ansässigen Einzelhandelsbetrieben war zugleich die Abgabe von Glasgetränkebehältnissen verboten worden.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 11.01.2011
- 5 U 3158/10 -

Sektflasche explodiert: Hersteller zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt

Hersteller haften für Produktfehler - auch für unvermeidbare Ausreißer

Der Hersteller haftet für seine Produkte und muss durch Fehler verursachte Schäden ersetzen. Insbesondere die von Glasflaschen mit kohlensäurehaltigen Getränken wie Sekt ausgehenden Gefahren sind bekannt. Explodiert eine Sektflasche in der Hand eines Kunden, so kann sich der Sekthersteller nicht einfach darauf berufen, dass es möglicherweise erst nach dem Verkauf zu einer Beschädigung der Flasche gekommen sein könnte. Eine solche Beschädigung erst nach Auslieferung der Flasche muss der Hersteller nachweisen. Andernfalls schuldet er dem verletzten Kunden Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Geklagt hatte in dem in letzter Instanz vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall eine Lehrerin. Diese war auf einer Dienstbesprechung verletzt worden, als der Schulrektor den 21 Lehrern des Kollegiums jeweils eine 0,2 Liter Flasche Piccolo überreicht hatte. Beim Übergeben einer der Flaschen explodierte diese in der Hand des Rektors. Die Klägerin wurde von umherfliegenden Glassplittern... Lesen Sie mehr




Werbung