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Donnerstag, 8. Juni 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Festival“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 27.07.2022
- 4 L 561/22.NW -

Anwohnerin muss für Eilantrag gegen Stadtfestival objektive Anhaltspunkte für unzumutbare Lärmimmissionen vorbringen - rein subjektives Empfinden von Lärmimmissionen aus dem Vorjahr reicht nicht aus

Anwohnerin scheitert mit Eilantrag gegen Stadtfestival in Kandel - Wegen Entfernung stark verminderte Geräuscheinwirkung zu erwarten

Das vom 24. August 2022 bis zum 4. September 2022 in Kandel geplante Stadtfestival vor der Bienwaldhalle verletzt eine Anwohnerin voraussichtlich nicht in ihren Rechten. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. in einem Eilverfahren entschieden.

Die Antragstellerin wohnt im südlichen Teil des Stadtgebiets. In der näheren Umgebung befinden sich überwiegend Wohnhäuser, vereinzelt gewerblich genutzte Anwesen, der Europäische Kulturpark, mehrere Sportanlagen, Schulgebäude sowie die "Bienwaldhalle" genannte Mehrzweckhalle. Auf dem Vorplatz der Bienwaldhalle soll vom 24. August 2022 bis zum 4. September 2022 das "Stadtfestival" stattfinden, bei dem verschiedene Künstler auftreten werden.Die Antragstellerin begehrte im Vorfeld von der Stadt Kandel die Untersagung der Durchführung der Veranstaltung mit der Begründung, von dem Stadtfestival gingen unzumutbare Beeinträchtigungen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2022
- 18 L 1488/22 -

„Union Move“ in Mönchengladbach ist keine Versammlung

Musik- und Tanzveranstaltung im Vordergrund

Die für den 16. Juli 2022, in Mönchengladbach geplante „Union Move“, bei dem laut Veranstalter „mindestens 10.000 musikbegeisterte Elektrofans“ erwartet werden, ist keine Versammlung im Sinne des Versammlungs-gesetzes NRW. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit einen Eilantrag der Veranstalter gegen eine entsprechende Feststellung des Polizeipräsidiums Mönchengladbach abgelehnt. In Folge dessen könnten für die Durchführung der Veranstaltung weitere Anforderungen gelten, etwa mit Blick auf Hygiene- und Sicherheitskonzepte und weitere notwendige Genehmigungen.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen fielen ebenso wenig unter den Versammlungsbegriff wie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienten oder die als eine auf Unterhaltung ausgerichtete öffentliche Massenparty gedacht seien. Zwar enthalte der „Union Move“ Elemente, die auf eine Meinungskundgabe zielten -... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 19.06.2020
- VG 10 K 349.19 -

Veranstalter des Lollapalooza-Festivals 2019 musste Ersatzunterkünfte für Anwohner bereitstellen

Besondere Maßnahmen zum Schutz der Anwohner gerechtfertigt

Der Veranstalter des Lollapalooza-Festivals 2019 ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zu Recht verpflichtet worden, den vom Lärm besonders betroffenen Nachbarn eine angemessene Ersatz-Unterbringung zur Verfügung zu stellen.

Die Klägerin ist Veranstalterin des Lollapalooza-Festivals. Das zweitägige Festival fand 2019 im Berliner Olympiastadion statt. Die hierfür erforderliche lärmschutzrechtliche Genehmigung versah die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz u.a. mit der Auflage, für diejenigen Anwohner eine angemessene Ersatz-Unterbringung zur Verfügung zu stellen, deren Wohnungen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 07.09.2016
- VG 10 L 313.16 u.a. -

Musikfestival "Lollapalooza" darf im Treptower Park stattfinden

Durch Absage des Festivals würden Land Berlin und Veranstalter erhebliche, nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das "Lollapalooza Festival 2016" am 10. und 11. September 2016 im Treptower Park stattfinden darf.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatten sich Anwohner gegen die den Veranstaltern des Musikfestivals erteilte Genehmigung mit der Begründung gewandt, dass die Entscheidung, den Treptower Park als Veranstaltungsort auszuwählen, ihre Interessen nicht berücksichtige. Die zu erwartende Lärmbelästigung sei unzumutbar. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt rechtfertigte die... Lesen Sie mehr




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