Werbung
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Erholungsurlaub“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erholungsurlaub“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Gerichtsbescheid vom 19.06.2022
- VG 28 K 563.19 -
Kein Geld für nicht genommenen Erholungsurlaub über 20 Tage
Anspruch auf finanziellen Ausgleich von nicht genommenem Erholungsurlaub begrenzt
Die Erben eines verstorbenen Beamten haben keinen unbegrenzten Anspruch auf den finanziellen Ausgleich nicht genommenen Erholungsurlaubs. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Kläger sind die Erben einer 2018 verstorbenen Landesbeamtin. Sie war von März 2016 an bis zu ihrem Tod dienstunfähig erkrankt. Bis dahin hatte sie insgesamt 64 Tage des ihr zustehenden Urlaubs nicht genommen. Der Dienstherr erkannte den Erben eine finanzielle Abgeltung in Höhe von etwa 9.400,- Euro für 46 Urlaubstage zu, gewährte aber keine darüberhinausgehende finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub. Der Anspruch werde durch den vierwöchigen unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaub begrenzt. Nach erfolglosem Vorverfahren und der Ablehnung einer überdies geforderten Abgeltung für von der Erblasserin geleisteten Überstunden haben die Erben... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2020
- 9 AZR 401/19 -
BAG erbittet Vorabentscheidung des EuGH zu Verfall des Urlaubs bei Krankheit
Gilt die 15-Monatsfrist auch bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers?
Zur Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub einer im Verlauf des Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmerin bei seither ununterbrochen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres oder ggf. zu einem späteren Zeitpunkt verfallen kann, hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die bei der Beklagten beschäftigte Klägerin ist seit ihrer Erkrankung im Verlauf des Jahres 2017 durchgehend arbeitsunfähig. Von ihrem Urlaub für das Jahr 2017 nahm sie 14 Urlaubstage nicht in Anspruch. Die Beklagte hatte die Klägerin weder aufgefordert, ihren Urlaub zu nehmen, noch darauf hingewiesen, dass nicht beantragter Urlaub mit Ablauf... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 10.10.2019
- 2 A 2401/19 -
Ehemaliger Leiter der städtischen Feuerwehr hat keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs
Landeshauptstadt darf zu Recht Urlaubsantritt vor Abbau von Überstunden verlangen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass ein ehemaliger Leiter der städtischen Feuerwehr keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs hat. Zudem steht Beamten in der B-Besoldung kein Anspruch auf finanzielle Abgeltung der bei Eintritt in den Ruhestand noch vorhandenen Überstunden zu.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, langjähriger Leiter der städtischen Feuerwehr, ist nach Vollendung seines 60. Lebensjahres mit Ablauf des 30. September 2019 in den (für Feuerwehrbeamte regelmäßigen) Ruhestand getreten. Im März 2019 beantragte er bei der beklagten Landeshauptstadt Freizeitausgleich in der Zeit vom 23. April 2019 bis zum 30. September 2019 (= 111 Tage)... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2019
- 9 AZR 481/18 -
Arbeitnehmer hat bei Altersteilzeit im Blockmodell keinen Anspruch auf Urlaub für Freistellungsphase
Während Freistellungsphase sind Arbeitnehmer weder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen noch nach Maßgabe des Unionsrechts regulären Arbeitnehmern gleichzustellen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sogenannte Freistellungsphase besteht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war bei der Beklagten im Rahmen eines Vollzeitarbeitsverhältnisses beschäftigt. Ab dem 1. Dezember 2014 setzten die Parteien das Arbeitsverhältnis als Altersteilzeitarbeitsverhältnis mit der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit fort. Nach dem vereinbarten Blockmodell war der Kläger bis zum 31. März 2016 im bisherigen Umfang zur Arbeitsleistung... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2019
- 9 AZR 362/18 -
Kürzung von Urlaubsansprüchen aus Elternzeit zulässig
Arbeitgeber kann Urlaub unter Berufung auf § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG zulässig ankündigen und kürzen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG auch für den Zeitraum der Elternzeit besteht, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war bei der Beklagten seit dem 1. Juni 2001 als Assistentin der Geschäftsleitung beschäftigt. Sie befand sich u.a. vom 1. Januar 2013 bis zum 15. Dezember 2015 durchgehend in Elternzeit. Mit Schreiben vom 23. März 2016 kündigte die Klägerin das Arbeitsverhältnis mit der Beklagten zum 30. Juni 2016 und beantragte unter Einbeziehung der... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.2019
- 9 AZR 45/16 -
BAG: Erben haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis
Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist vererbbar und fällt in den Nachlass nach § 1922 Abs. 1 BGB
Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB iVm. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
In dem hier zu entscheidenden Fall ist die Klägerin Alleinerbin ihres am 20. Dezember 2010 verstorbenen Ehemanns (Erblasser), dessen Arbeitsverhältnis mit der Beklagten durch seinen Tod endete. Nach § 26 des auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) standen dem Erblasser in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub zu.Der... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.11.2018
- C-569/16 und C-570/16 -
Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers haben Anspruch auf finanzielle Vergütung für nicht genommenen Jahresurlaub des Verstorbenen
Anspruch auf finanzielle Vergütung kann im Wege der Erbfolge auf Erben übergehen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen können. Der Anspruch des verstorbenen Arbeitnehmers auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub kann nämlich im Wege der Erbfolge auf seine Erben übergehen.
Der verstorbene Ehemann von Frau Bauer war bei der Stadt Wuppertal und der verstorbene Ehemann von Frau Broßonn bei Herrn Willmeroth beschäftigt. Da die Verstorbenen vor ihrem Tod nicht alle Urlaubstage genommen hatten, beantragten Frau Bauer und Frau Broßonn als deren alleinige Rechtsnachfolgerinnen von den ehemaligen Arbeitgebern ihrer Ehemänner eine finanzielle Vergütung für diese... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 30.06.2016
- 213 C 3921/16 -
Kein Anspruch auf Schadenersatz bei verpasster Fähre
Fehlender zweitweiser Urlaubscharakter bei Fährfahrt
Auch wenn neben der Fahrzeugmitnahme eine Kabine gebucht wird, ist eine Fährverbindung in der Regel keine Pauschalreise. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Fall buchte der Kläger am 25.08.2015 bei einem Automobilclub eine Fährpassage von Genua nach Tunis und zurück. Enthalten waren die Beförderung des Klägers und dessen PKW sowie die Übernachtung in einer Kabine zum Preis von 626,40 Euro. Der Kläger kam in der Nacht vom 22.09.2015 auf den 23.09.2015 mit seinem Pkw in Genua an und stellte dort fest, dass die Abfahrt der... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2014
- 9 AZR 295/13 -
BAG zum Ausschluss von Doppelansprüchen beim Erholungsurlaub nach Arbeitgeberwechsel
Arbeitnehmer kann Voraussetzung für Urlaubsanspruch im neuen Arbeitsverhältnis durch Vorlage einer Bescheinigung des früheren Arbeitgebers nachweisen
Gemäß § 6 Abs. 1 BUrlG besteht der Anspruch auf Urlaub nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Wechselt ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr in ein neues Arbeitsverhältnis und beantragt er Urlaub, muss er deshalb mitteilen, dass sein früherer Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr noch nicht (vollständig oder teilweise) erfüllt hat. Der Arbeitnehmer kann diese Voraussetzung für seinen Urlaubsanspruch im neuen Arbeitsverhältnis grundsätzlich durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung seines früheren Arbeitgebers nachweisen. Dieser ist nach § 6 Abs. 2 BUrlG verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war ab dem 12. April 2010 im Lebensmittelmarkt des Beklagten beschäftigt. Der Beklagte lehnte nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die vom Kläger verlangte Abgeltung seines Urlaubs u.a. mit der Begründung ab, dem Kläger sei bereits von seinem früheren Arbeitgeber für das Jahr 2010 Urlaub gewährt worden. Eine Urlaubsbescheinigung... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 12.06.2014
- C-118/13 -
Anspruch auf Abgeltung bezahlten Jahresurlaubs bleibt auch im Falle des Todes eines Arbeitnehmers erhalten
Ausschluss der Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub im Falle des Todes nicht mit Unionsrecht vereinbar
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod nicht unter. Das Unionsrecht steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, die für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung* sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen hat und dass dieser Urlaub außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden darf.Herr Bollacke war vom 1. August 1998 bis zu seinem Tod am 19. November 2010 bei dem Unternehmen... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Erholungsurlaub“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »