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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ehrenschutz“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 31.03.1989
- 16 C 105/89 -

Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses zur Bestrafung einer Ehrverletzung durch Beleidigung unzulässig

Hinreichender Ehrschutz durch Schaden­ersatz­ansprüche und Strafbarkeit

Beleidigt ein Mieter seinen Vermieter einmalig, so rechtfertigt dies nicht die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Eine sofortige Kündigung zur Bestrafung der Ehrverletzung ist unzulässig. Ein Ehrschutz ist hinreichend durch Schaden­ersatz­ansprüche und der Strafbarkeit gegeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten einer Mietwohnung, die über mindestens drei Monate andauerten und die Wohnung in dieser Zeit unbewohnbar machte, kam es zu einer unbedachten Äußerung des Mieters der Wohnung. So sagte er, man müsse den Vermieter vor dem Rathaus Schöneberg aufhängen. Dieser nahm die Äußerung als Anlass zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Der Mieter erkannte diese aber nicht an, so dass der Fall vor Gericht landete.Das Amtsgericht Schöneberg entschied gegen den Vermieter. Die Äußerung des Mieters sei weder im allgemeinen, noch... Lesen Sie mehr

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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 14.04.2004
- 5 St RR 9/2004 -

Keine Beleidigung: Bezeichnung eines zivilen Polizeibeamten als Spitzel von Meinungsfreiheit gedeckt

Keine Strafbarkeit wegen Beleidigung (§ 185 StGB)

Wird im Zusammenhang mit einer Versammlung ein ziviler Polizeibeamter als Spitzel bezeichnet, so fällt diese Äußerung unter dem Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG). Der sich Äußernde macht sich daher nicht wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall fand im November 2002 eine Demonstration gegen einen Naziaufmarsch statt. Nachdem die Versammlung gegen 11.10 Uhr verboten wurde, stand eine Gruppe von drei Personen gegen 11.25 Uhr immer noch auf dem Platz. Sie hatten Plakate und Fahnen bei sich. Ein ziviler Polizeibeamter trat auf die Gruppe zu und fragte, ohne sich als Polizeibeamter erkennen zu geben,... Lesen Sie mehr




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