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Dienstag, 16. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Double-Opt-In-Verfahren“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 05.05.2014
- 5 C 78/12 -

Verstoß gegen Verbot der Zusendung unerwünschter Werbemails begründet Verhängung eines Ordnungsgeldes

Vorliegen einer Einwilligung zu Werbemails kann durch Double-Opt-In-Verfahren sichergestellt werden

Wurde es einem Unternehmen mittels einer gerichtlichen Unter­lassungs­verfügung untersagt an einen Verbraucher Werbemails zu verschicken und verstößt das Unternehmen dagegen, so rechtfertigt dies die Verhängung eines Ordnungsgeldes. Um sicherzustellen, dass der Verbraucher in die Zusendung von Werbemails eingewilligt hat, kann das Double-Opt-In-Verfahren angewendet werden. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Verbraucher erwirkte im November 2012 vor dem Amtsgericht Hamburg eine Unterlassungsverfügung gegen eine Online-Partnervermittlung. Hintergrund dessen war, dass die Online-Partnervermittlung dem Verbraucher unerwünscht E-Mail-Werbung zusandte. Trotz der Unterlassungsverfügung erhielt der Verbraucher im Januar 2014 innerhalb von acht Tagen unerwünscht 80 E-Mails von der Partnervermittlung. Diese enthielten die Benachrichtigung, dass sich Mitglieder der Plattform für das Profil des Verbrauchers interessierten und sich der Verbraucher direkt mit den Interessenten in Verbindung treten sollte. Die Zusendung... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 15.05.2014
- 13 U 15/14 -

Verbot der Zusendung unerwünschter Werbemails bezieht sich auf sämtliche E-Mail-Adressen des Betroffenen

Keine Beschränkung des Verbots auf bislang bekannte Adressen

Das Verbot der Zusendung von unerwünschten Werbemails bezieht sich nicht nur auf die bereits bekannten E-Mail-Adressen des Betroffenen, sondern erfasst alle weiteren Adressen des Betroffenen. Dies ist nicht unverhältnismäßig, da der Werbende durch das Double-Opt-In-Verfahren in zumutbarer Weise das Vorliegen einer Einwilligung zur Zusendung von Werbemails nachweisen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Rechtsanwalt auf Unterlassen der Zusendung von Werbemails. Hintergrund dessen war, dass er von einem Unternehmen eine Werbe-E-Mail erhalten hatte. Das Unternehmen erkannte zwar grundsätzlich den Unterlassungsanspruch an. Es meinte jedoch, dass sich der Anspruch nur auf ihm bekannte E-Mail-Adressen des Rechtsanwalts beziehen dürfe. Andernfalls... Lesen Sie mehr

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 24.01.2014
- 15 S 7385/13 -

Konkrete Ein­willigungs­erklärung zur Zusendung von Werbemails im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens muss vollständig dokumentiert sein

Bei fehlender Dokumentation ist Zusendung einer Werbemail wegen unzumutbarer Belästigung unzulässig

Meldet sich ein Internetnutzer in einem Online-Verzeichnis an, erhält er daraufhin eine E-Mail, die ihn zur Bestätigung seines Teilnahmewunsches auffordert, und geht diese Bestätigung beim Betreiber des Verzeichnisses ein, so liegt darin eine ausdrückliche Einwilligung in die Zusendung von Werbemails (sog. Double-Opt-In-Verfahren). Die konkrete Ein­verständnis­erklärung muss aber vollständig dokumentiert sein. Ist dies nicht der Fall, so ist die Zusendung einer einzelnen Werbemail wegen einer unzumutbaren Belästigung unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein Rechtsanwalt von der Betreiberin eines Online-Verzeichnisses für Rechtsanwälte eine Werbemail. Da dies seiner Ansicht nach ohne seine Zustimmung erfolgt sei, klagte er gegen die Betreiberin des Verzeichnisses auf Unterlassung. Die Betreiberin führte zur Verteidigung an, dass der Rechtsanwalt im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens in die Zusendung... Lesen Sie mehr

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Landgericht Essen, Urteil vom 20.04.2009
- 4 O 368/08 -

Single-Opt-In-Verfahren unzureichend bei Newsletter-Bestellung

Bestätigungsmail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahren stellte keine Werbung dar

Wird bei der Bestellung eines Newsletters das Single-Opt-In-Verfahren verwendet, so genügt dies nicht zum Nachweis einer Einwilligung. Ein solcher Nachweis lässt sich durch das Double-Opt-In-Verfahren führen. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger von der Beklagten die Unterlassung der Zusendung von Werbemails. Der Kläger war Rechtsanwalt und erhielt unter seiner beruflichen E-Mail-Adresse den Newsletter der Beklagten zugesandt. Die Beklagte bediente sich bei der Versendung des Newsletters des Single-Opt-In-Verfahrens, bei dem der Empfänger des Newsletters durch einmalige Eintragung... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 23.01.2007
- 15 O 346/06 -

E-Mail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens stellt keine Werbemaßnahme dar

Kein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht oder in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

Wird eine E-Mail zur Bestätigung eines Newsletters im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens zugesandt, so liegt kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder in dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor. Eine solche E-Mail stellt keine Werbung dar. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall erhielt der Antragsteller per E-Mail einen Newsletter von der Antragsgegnerin. Er behauptete, er habe die Zusendung nicht veranlasst und meinte, bei der E-Mail handele es sich um Werbung. Antragsgemäß hat das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erlassen und der Antragsgegnerin untersagt, an den Antragsteller Werbeschreiben per E-Mail zu übersenden.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 27.09.2012
- 29 U 1682/12 -

E-Mail zur Bestätigung der Newsletter-Bestellung im Double-Opt-In-Verfahren stellt Werbung dar

Gewerbetreibender hat Anspruch auf Unterlassung

Eine E-Mail, die im Double-Opt-In-Verfahren zur Bestätigung einer Newsletter-Bestellung auffordert, ist als unerlaubte Werbung zu qualifizieren. Ein Gewerbetreibender hat in diesem Fall einen Anspruch auf Unterlassung. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin, eine Steuerberatungsgesellschaft, begehrte von der Beklagten die Unterlassung der Zusendung unerwünschter E-Mails. Die Beklagte war im Bereich der Anlageberatung tätig und bot auf ihrer Internetseite einen kostenlosen "Newsletter" an. Die Beklagte sendete der Klägerin eine E-Mail zu, mit der zur Bestätigung der Newsletter-Bestellung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 16.11.2006
- 161 C 29330/06 -

E-Mail-Werbung: Double-Opt-In-Verfahren ist keine unzumutbare Belästigung

Einfaches Wegklicken genügt

Die Bitte an einen Emailempfänger, mitzuteilen, ob er in einem Emailverteiler aufgenommen werden will (so genanntes Double-Opt-In-Verfahren) ist keine Belästigung und muss daher hingenommen werden. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

Wer ärgert sich nicht über die vielen Emails, die tagtäglich eingehen? Dies ging auch einem Münchner nicht anders, der darüber hinaus auch noch vier verschiedene Emailadressen besaß und somit besonders darunter zu leiden hatte. Als er schließlich an einem Tag vier Emails von der gleichen Person an seine vier Adressen bekam, stellte er einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung... Lesen Sie mehr




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