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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Doppelbett“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 22.02.2024
- 471 C 6110/23 -
"Französisches Bett" stellt kein Doppelbett dar
Schadenersatz wegen zu schmalem Hotelbett - Reisemangel
Ein als Doppelbett vermietetes Hotelbett muss breiter als 1,40 Meter sein. Erfüllt es diese Anforderung nicht, haben Reisende einen Anspruch auf Schadenersatz in Form einer Reisepreisminderung. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Vorliegend hatten drei erwachsene Personen gemeinsam ein Dreibettzimmer gebucht. Zur Verfügung gestellt wurde ihnen ein Zimmer, das über zwei Betten mit einer Breite von jeweils 1,40 m verfügte. Somit mussten zwei der Mitreisenden sich mit jeweils 70 Zentimetern Breite begnügen. Dagegen klagte der Mann und bekam vom Amtsgericht Hannover Recht.Das Amtsgericht entschied, dass Reisende jedenfalls in einem Hotel, das der Reiseveranstalter selbst mit fünf „Sonnen“ bewertet, für jeden Reisenden mit einem Schlafplatz von mehr als 70 cm Breite rechnen dürfen. Weil diese Ausstattung nicht der vertraglichen Vereinbarung entsprach, erhalten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 23.03.2018
- 442 C 12227/17 -
Zimmer mit Einzelbetten und Couch anstatt zwei Schlafzimmer mit Doppelbetten stellt Reisemangel dar
Frustration über Reisemangel und dessen Folgen begründet kein Schadensersatzanspruch
Werden drei Reisenden anstatt der gebuchten zwei separaten Schlafzimmer mit Doppelbetten ein Zimmer mit zwei Einzelbetten und einer Couch zugewiesen, stellt dies einen Reisemangel dar. Die Frustration über den Reisemangel und dessen Folgen begründet keinen Schadensersatzanspruch. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Familienvater hatte für sich und seine Ehefrau, den beiden Kindern und der Schwiegermutter bei einer Reiseveranstalterin eine Reise auf ein Atoll gebucht. Die Kinder und die Schwiegermutter sollten in einem Apartment, bestehend aus zwei Schlafzimmern mit jeweils einem Doppelbett, untergebracht werden. Vor Ort erhielten sie aber ein Zimmer... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.02.1998
- 29 C 16301/97 -
Doppelbett nur 1,20 m breit: Reisepreisminderung bei zu kleinem Bett
Reisepreisminderung für Umzugstag innerhalb des Hotels
Wird im Reisekatalog als Standardraum ein Hotelzimmer mit Doppelbett abgebildet, und der Gast findet nur ein Bett mit 1,20 m Breite vor, so handelt es sich um einen Reisemangel. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Im vorliegenden Fall hatten Urlauber eine Pauschalreise nach Puerto Plata gebucht. Im Reisekatalog war ein Foto eines Hotelzimmers abgebildet. Das Zimmer, das dem Reisenden vor Ort vom Hotel zugewiesen wurde, entsprach aber in vielen Teilen nicht der Abbildung im Reiseprospekt.Das Zimmer verfügte über keine Holzdecke, war nur etwa halb so groß wie auf dem Foto.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 24.04.1991
- 5a C 106/91 -
Stellungsproblem (der Betten): Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel - Besondere Beischlafgewohnheiten
Zwei Einzelbetten statt eines Doppelbettes im Hotelzimmer sind kein Reisemangel
Wer statt eines Doppelbettes in seinem Hotelzimmer zwei Einzelbetten vorfindet und meint, aufgrund dieses Umstands keinen harmonischen Intimverkehr haben zu können, kann nicht den Reisepreis mindern. Dies gilt erst Recht, wenn dem "Reisemangel" selbst abgeholfen werden kann. Außerdem gäbe es alternative Beischlafgewohnheiten, die in einem Einzelbett ausgeführt werden könnten, entschied das Amtsgericht Mönchengladbach.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger bei der Beklagten für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca für 3.078,- DM gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett.Der Kläger trug vor Gericht vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, dass es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 22.10.2009
- 113 C 11690/09 -
Ausstattung eines Vierbettzimmers mit einem Doppelbett und zwei Zustellbetten nicht vertragswidrig
Urlauber haben keinen Anspruch auf Reisepreisminderung
Bei Buchung eines Vierbettzimmers kann man nicht zwei Doppelbetten erwarten. Die zusätzliche Ausstattung des Schlafzimmers mit zwei Zustellbetten ist als vertragsgerecht anzusehen. Im Übrigen sind Mängel einer Reise vor Ort anzuzeigen und nach der Reise fristgemäß (binnen eines Monats) anzumelden. Dies entschied das Amtsgericht München.
Drei Erwachsene und ein Kind buchten im Juli 2008 eine vierzehntägige Urlaubsreise nach Hurghada, Ägypten, mit Unterbringung in einem Bungalow des Hotels mit einem Schlafzimmer zur Gartenseite. Sie bezahlten dafür 3.503,- Euro. Als sie dort ankamen, fanden sie in dem Schlafzimmer ein Doppelbett vor. Darüber hinaus wurden ihnen zwei Einzelbetten hinzugestellt.Nach ihrer... Lesen Sie mehr
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