die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Dichtigkeitsprüfung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Rheine, Urteil vom 09.05.2023
- 14 C 44/23 -
Kosten der Dichtigkeitsprüfung für Gasleitungen als Betriebskosten
Dichtigkeitsprüfung dient der Prüfung der Betriebssicherheit der Heizung
Die Kosten der Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Kosten dienen der Prüfung der Betriebssicherheit der Heizung im Sinne von § 2 Nr. 4a BetrKV. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung im Jahr 2023 vor dem Amtsgericht Rheine auf Rückzahlung angeblich zu viel gezahlter Betriebskosten. Es ging dabei um die Kosten der Dichtigkeitsprüfung für die Gasleitungen in Höhe von 142,80 €. Die Wohnung verfügte über eine Gasetagenheizung.Das Amtsgericht Rheine entschied gegen die Kläger. Ihnen stehe kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten für die Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen zu. Denn diese Kosten seien als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Ein solche Dichtigkeitsprüfung könne in Abständen von fünf bis sieben Jahren durchgeführt werden. Lediglich... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 08.10.2021
- 238 C 98/21 -
Umlegbarkeit der Kosten für Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen nur bei entsprechender mietvertraglicher Vereinbarung
Vorliegen von sonstigen Betriebskosten
Die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung der Gasleitungen stellen sonstige Betriebskosten dar und sind nur dann auf den Mieter umlegbar, wenn dies mietvertraglich vereinbart wurde. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 veranlasste eine Vermieterin in Berlin erstmalig die Prüfung der Dichtigkeit der Gasleitungen in einer Wohnung. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von über 80 € legte sie in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 auf den Mieter der Wohnung um. Da der Mieter damit nicht einverstanden war, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Münster, Urteil vom 15.03.2019
- 48 C 361/18 -
Kosten einer überobligatorischen Dichtigkeitsprüfung einer Gasleitung können nicht auf Mieter umgelegt werden
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Die Kosten einer überobligatorischen Dichtigkeitsprüfung einer Gasleitung kann nicht auf den Mieter umgelegt werden. Wird etwa eine Gasleitung alle fünf Jahre, anstatt, wie nach den technischen Regeln vorgeschriebenen, alle 12 Jahre geprüft, liegt ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 556 Abs. 3 BGB vor. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei Mietvertragsparteien Streit darüber, ob die Mieterin die Betriebskosten einer Dichtigkeitsprüfung der Gasleitung in Höhe von 107,16 EUR zu zahlen habe. Die Mieterin warf der Vermieterin vor, gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen zu haben, da sie eine Dichtigkeitsprüfung alle fünf Jahre für erforderlich hielt. Die Mieterin... Lesen Sie mehr