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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Datei Gewalttäter Sport“ veröffentlicht wurden

Landgericht Dortmund, Urteil vom 23.09.2014
- 1 S 299/13 -

Gewaltsamer Diebstahl eines Intensivtäters nach einem Fußballspiel rechtfertigt Verhängung eines dreijährigen bundesweiten Stadionverbots

Uneinsichtigen Wiederholungstäter steht kein Anspruch auf Aufhebung des Stadionverbots zu

Begeht ein Wiederholungstäter auf dem Heimweg nach einem Fußballspiel einen Diebstahl und setzt er dabei Gewalt ein, so rechtfertigt dies die Verhängung eines dreijährigen bundesweiten Stadionverbots. Dies hat das Landgericht Dortmund entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Stunde nach einem Fußballspiel zwischen Borussia Dortmund und dem FSV Mainz 05 im März 2012 beging ein 22-jähriger Stadionbesucher auf dem Heimweg einen Diebstahl. Da er dabei von einem Ladendetektiv erwischt wurde, versuchte er mittels körperlicher Gewalt zu fliehen. Zudem war der Stadionbesucher bereits mehrfach einschlägig im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten und wurde in der Datei "Gewalttäter Sport" geführt. Der Fußballverein verhängte daher gegen den Stadionbesucher ein dreijähriges bundesweites Stadionverbot. Dieser war damit nicht einverstanden und erhob daher Klage auf... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.06.2010
- BVerwG 6 C 5.09 -

BVerwG: Speicherung in Datei „Gewalttäter Sport“ rechtmäßig

Datenspeicherung nur bei nicht oder nicht rechtswidrig begangen Taten unzulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen, mit der ein Fußballfan die Löschung seiner Daten in der beim Bundeskriminalamt eingerichteten Datei „Gewalttäter Sport“ erreichen wollte.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Anhänger des Fußballvereins Hannover 96. Am 24. Mai 2006 besuchte er ein Regionalliga-Spiel im Leine-Stadion in Letter. Kurz nach Spielbeginn betrat eine Gruppe von ca. 30 bis 40 Anhängern von Hannover 96 - darunter der Kläger - das Stadion, überkletterte die Absperrung und lief vor den gegnerischen Fan-Block. Aus der Gruppe wurden zwei... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2010
- 3 K 1988/09, 3 K 2309/09, 3 K 2956/09 -

VG Karlsruhe zum Anspruch auf Löschung der Daten aus bundesweiter Polizei-Datei "Gewalttäter Sport"

Keine ausreichende Rechtsgrundlage für Datenspeicherung in bundesweiter Datei

Das Bundeskriminalamt muss Daten von vermeintlichen Straftätern, deren Verfahren eingestellt wurden, aus der bundesweiten Polizei-Datei "Gewalttäter Sport" löschen, da mit der Speicherung der Daten ein Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Im zugrunde liegenden Fall waren die Kläger der Polizei im Zusammenhang mit Ausschreitungen bei Spielen des KSC in den Jahren 2007 bzw. 2008 aufgefallen. Deshalb waren ihre Daten von den ermittelnden Karlsruher Polizeidienststellen bzw. vom Landeskriminalamt in der vom Bundeskriminalamt eingerichteten Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert worden. Dies hat zur Folge, dass die Daten bundesweit... Lesen Sie mehr

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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 16.12.2008
- 11 LC 229/08 -

OVG Niedersachsen: Keine zureichende Rechtsgrundlage für sogenannte "Hooligan-Datei"

Zurzeit gibt es für die Führung der Datei "Gewalttäter Sport" keine zureichende Rechtsgrundlage. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen.

Der Kläger begehrt von der beklagten Polizeidirektion die Löschung personenbezogener Daten aus der beim Bundeskriminalamt als Zentralstelle geführten Verbunddatei "Gewalttäter Sport". Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 22. Mai 2008 der Klage stattgegeben und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass es für die Führung der Datei "Gewalttäter Sport" zurzeit keine... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 12.06.2008
- 1 L 538/08.MZ -

Mainzer Problemfan - Ausreiseverbot während EM rechtmäßig

Gewalttätiges Auftreten deutscher Hooligans beeinträchtigt internationales Ansehen Deutschlands

Weil ein Mainzer (Antragsteller) nach polizeilichen Erkenntnissen dem Personenkreis "Gewalttäter Sport" zuzurechnen ist, hat die Stadt Mainz anlässlich der Fußball-EM ihm gegenüber angeordnet, dass sein Personalausweis vom 06.06.2008 12.00 Uhr bis 29.06.2008 24.00 Uhr nicht zum Verlassen des Geltungsbereichs des Grundgesetzes über eine Auslandsgrenze berechtigt. Zu Recht, hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.

Es sei davon auszugehen, dass Hooligans aus ganz Deutschland an die Spielorte der Fußball-EM reisen werden, teilte die Polizei der Stadt Mainz mit. Nach ihren Erkenntnissen sei der Antragsteller ein gewaltbereites und Gewalt suchendes Mitglied der Mainzer Problemfanszene mit guten Kontakten zu anderen Hooligangruppierungen. Er habe an sogenannten Drittortauseinandersetzungen und Trainingskämpfen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 22.05.2008
- 10 A 2412/07 -

"Hooligan-Datei" bzw. "Gewalttäter Sport"-Datei des BKA ist rechtswidrig

Klage auf Löschung aus der Datei stattgegeben

Die als "Hooligan-Datei" oder als "Gewalttäter Sport" vom Bundeskriminalamt geführte Datei ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Es handelt sich bei der Datei nach Auffassung des VG Hannover um eine Verbunddatei, weil sie nicht nur vom BKA, sondern auch von den Bundesländern mit Informationen gefüttert werde. Verbunddateien setzten aber eine Rechtsverordnung voraus, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfe. Eine solche gibt es aber nicht.

Das Bundeskriminalamt führt auf Grundlage des BKA-Gesetzes eine Datei "Gewalttäter Sport", in der Täter gespeichert werden, die durch Gewaltstraftaten in Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten sind, wie z.B. Hooligans. Der Kläger des entschiedenen Verfahrens begehrte seine Löschung aus dieser Datei.Das Gericht gab der Klage statt, weil es... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 14.06.2006
- 11 ME 172/06 -

Meldeauflage für deutschen Hooligan rechtmäßig

Maßnahme dient Abwehr von Gefahren für Unbeteiligte

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass eine Meldeauflage, mit der ein Hooligan zu bestimmten Zeiten von Spielorten der Fußball-Weltmeisterschaft ferngehalten werden soll, rechtmäßig ist, wenn es hinreichend wahrscheinlich erscheint, dass er sich auch an gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen sog. Problemfans während einzelner Spiele des laufenden Turniers beteiligen wird.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war die von der Stadt Braunschweig verfügte Anordnung gegenüber einem in der bundesweiten Datei "Gewalttäter Sport" erfassten, der Braunschweiger Althooligan-Szene angehörenden gewaltbereiten Hooligan, sich unter Vorlage seines amtlichen Lichtbildausweises während der Fußball-Weltmeisterschaft an insgesamt 19 Tagen, zum Teil zweimal am Tag, zu einem... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 08.06.2006
- 5 B 173/06, 5 B 175/06, 5 B 176/06, 5 B 179/06, 5 B 183/06 -

Fußball-WM: Meldeauflagen für Hooligans und „Mitläufer“ der Hooliganszene rechtmäßig

„Gefährder“ müssen sich während der WM zu festgelegten Zeiten bei der Polizei melden

Hooligans und andere Personen, von denen im Zusammenhang mit den Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, sich auf Anordnung der Behörden zu den von diesen festgelegten Zeiten bei der Polizei zu melden.

Für eine solche Meldeauflage genügt es, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Betreffende zum unmittelbaren Umfeld der gewalttätigen Hooliganszene gehört. Es ist nicht erforderlich, dass er schon wegen Straftaten bei Sportereignissen verurteilt wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in mehreren Eilverfahren entschieden.Dem Gericht lagen 5 Eilanträge... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 08.06.2006
- 10 B 3505/06 -

Fußball-WM: Meldeauflage für die Zeit der WM rechtmäßig

Mit Beschluss vom 8. Juni 2006 hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts einen Eilantrag gegen eine Meldeauflage der Stadt Neustadt abgelehnt.

Die Stadt Neustadt hat dem Antragsteller, der in Neustadt wohnt, bereits bei verschiedenen gewalttätigen Vorfällen im Rahmen von Fußballspielen - zuletzt im September 2005 - in Erscheinung getreten und in der Datei "Gewalttäter Sport" gespeichert ist, aufgegeben, während der Fußballweltmeisterschaft täglich einmal bzw. zweimal um 17.00 bzw. 21.00 Uhr beim Polizeikommissariat Neustadt... Lesen Sie mehr




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