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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Busfahrer“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Essen, Urteil vom 28.09.2020
- L 17 U 626/16 -
Aggressiver Busfahrer ohne Unfallversicherungsschutz
Kein Versicherungsschutz durch Unfallversicherung aufgrund persönlichem Streit mit Radfahrer
Setzt ein Busfahrer seinen Bus als "Waffe" gegen einen Fahrradfahrer ein, verlässt er den Boden der versicherten Tätigkeit. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) 0 entschieden.
Im hier vorliegenden Fall ging der Kläger am Unfalltag 2015 seiner Tätigkeit als Busfahrer nach. Gegen 21 Uhr kam es zu einer zunächst verbal und dann körperlich ausgetragenen Auseinandersetzung mit einem Fahrradfahrer außerhalb des Busses, in deren Folge der Kläger schwere Kopfverletzungen erlitt. Seinen Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls lehnte die beklagte Berufsgenossenschaft ab. Die Klage vor dem SG Aachen blieb erfolglos.Das LSG hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Es fehle bereits an dem erforderlichen sachlichen (inneren) Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit als Busfahrer und der tatsächlichen... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2018
- 10 Sa 469/18 -
Kündigung eines Busfahrers wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen rechtmäßig
Verhalten rechtfertigt fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Busfahrers der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für wirksam gehalten. Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts hat der auf einer für Touristen wichtigen Buslinie eingesetzte Busfahrer von auswärtigen Fahrgästen Geld entgegengenommen, aber keine Fahrscheine ausgedruckt. Dies rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Kunde der BVG beschwert, der Busfahrer habe den Fahrpreis vereinnahmt, aber kein Ticket ausgedruckt, sondern erklärt "You don’t need a ticket". Die BVG veranlasste daraufhin eine Sonderprüfung. Ein Prüfer der BVG beobachtete und bestätigte als Zeuge, dass der Busfahrer innerhalb kurzer Zeit Geld für insgesamt vier Tickets von auswärtigen Fahrgästen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.02.2018
- 11 U 57/17 -
Verkehrsbetrieb und Busfahrer haften nicht für Sturz eines gehbehinderten Fahrgasts im anfahrenden Linienbus
Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G verpflichtet Fahrer nicht zur besonderen Rücksichtnahme
Der Fahrer eines Linienbusses darf den Bus nach dem Zustieg eines laut Schwerbehindertenausweis gehbehinderten Fahrgastes, dessen Einschränkung äußerlich nicht erkennbar ist, anfahren, bevor der Fahrgast einen Sitzplatz eingenommen hat. Allein die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G verpflichtet den Fahrer nicht zur besonderen Rücksichtnahme. Vielmehr kann von dem gehbehinderten Fahrgast erwartet werden, dass er den Busfahrer auf seine Gehbehinderung anspricht und ggfls. darum bittet, das Anfahren bis zur Einnahme eines Sitzplatzes zurückzustellen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum.
Die seinerzeit 60 Jahre alte Klägerin aus Herne bestieg im April 2016 den vom zweitbeklagten Busfahrer gesteuerten Linienbus des erstbeklagten kommunalen Nahverkehrsbetriebs aus dem mittleren Ruhrgebiet. Die Klägerin ist aufgrund eines Hüftschadens zu 100 % schwerbehindert. Ihr Schwerbehindertenausweis ist mit dem Merkzeichen G versehen. Eine Gehhilfe benutzt die Klägerin nicht. Beim... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 19.03.2015
- 9 C 556/14 -
Privatperson steht kein Schadensersatzanspruch aufgrund Sturzes bei unnötiger Verfolgung des Unfallverursachers zu
Verletzung stellt wegen fehlender Veranlassung der Verfolgung keine unmittelbare Folge des Verkehrsunfalls dar
Verfolgt eine Privatperson einen Unfallverursacher, obwohl es dazu keine Veranlassung gibt, so steht ihm kein Schadensersatzanspruch zu, wenn er bei der Verfolgung stürzt und sich verletzt. Fehlt es an der Veranlassung zur Verfolgung sind die Verletzungen nicht unmittelbare Folge des Verkehrsunfalls. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2014 kam es zwischen einem Pkw und einem Linienbus zu einem Zusammenstoß, als der Bus von der Busspur auf die Fahrspur des vorfahrtberechtigten Autofahrers fuhr und dabei mit dem Heck den vorderen rechten Kotflügel des Pkw beschädigte. Die Busfahrerin bekam von dem Vorfall jedoch nichts mit und fuhr daher im fließenden Stop-and-Go-Verkehr... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.11.2016
- L 1 KR 157/16 -
Busfahrer ohne eigenen Bus ist als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig
Busunternehmen muss Versicherungsbeiträge nachzahlen
Abhängig Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig. Als Beschäftigung gilt die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine solche Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die betriebliche Arbeitsorganisation. Busfahrer ohne eigenen Bus sind regelmäßig abhängig beschäftigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Verfahren beschäftigte ein Reise- und Omnibusbetrieb als Dienstleister im öffentlichen Personennahverkehr zahlreiche Busfahrer. Bei einer Betriebsprüfung stellte die Deutsche Rentenversicherung fest, dass für einen Busfahrer keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden seien, obgleich dieser als Arbeitnehmer abhängig beschäftigt gewesen sei.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.02.2015
- 22 U 113/13 -
Schmerzensgeld von 10.000 Euro nach Sturz in Linienbus
Kürzung des Schmerzensgeldes auf 5.000 Euro wegen hälftigen Mitverschuldens des Fahrgastes
Erleidet ein Fahrgast aufgrund eines Sturzes beim Anfahren des Linienbusses einen Bruch des 4. Lendenwirbelkörpers und eine Läsion der 8. Und 9. Brustwirbelkörper, so können die dadurch bedingten starken Schmerzen und erhebliche Bewegungseinschränkungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro rechtfertigen. Bei einem hälftigen Mitverschulden ist dies auf 5.000 Euro zu kürzen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau erlitt aufgrund eines Sturzes während des Anfahrens eines Linienbusses einen Bruch des 4. Lendenwirbelkörpers und eine Läsion der 8. Und 9. Brustwirbelkörper. Zwar war keine Operation notwendig. Die Frau litt aber aufgrund der Verletzungen unter starken Schmerzen, die die Einnahme eines starken Schmerzmittels erforderlich machten.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 09.05.2011
- 3 U 19/10 -
Keine Pflicht des Busfahrers zur Überprüfung des festen Halts aller Fahrgäste beim Anfahren
Sturz eines Fahrgastes spricht für fehlenden festen Halt
Ein Busfahrer ist nicht verpflichtet vor dem Anfahren zu überprüfen, ob alle Fahrgäste einen sicheren Halt gefunden haben. Vielmehr obliegt es jedem Fahrgast selbst sich einen festen Halt im Bus zu verschaffen. Stürzt ein Fahrgast, so spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Fahrgast sich nicht richtig oder gar nicht festhielt. Ein Anspruch auf Schadenersatz scheidet dann regelmäßig aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem eine Frau im Februar 2009 einen Gelenkbus bestieg, ging sie durch den Bus, um sich hinter dem Gelenk auf einen freien Sitzplatz zu setzen. In diesem Moment fuhr der Bus jedoch an und die Frau stürzte. Sie klagte daraufhin auf Schadenersatz.Das Landgericht Bremen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 03.04.2014
- 4 U 484/11 -
Hinweispflicht des Busfahrers zur korrekten Positionierung eines Rollstuhls bei erkennbarer schwerer Behinderung eines Fahrgastes
Unkorrekte Positionierung des Rollstuhls aufgrund zu langer Einparkzeit begründet keine grobe Fahrlässigkeit des Rollstuhlfahrers
Ist die schwere Behinderung eines Fahrgastes für den Busfahrer erkennbar, so muss er sich vergewissern, dass der Fahrgast einen sicheren Halt hat, bevor er losfährt. Dies schließt die Pflicht mit ein, einen Rollstuhlfahrer auf die korrekte Positionierung des Rollstuhls hinzuweisen. Parkt ein Rollstuhlfahrer seinen Rollstuhl quer zur Fahrtrichtung und somit unkorrekt, so liegt darin dann keine grobe Fahrlässigkeit, wenn die Zeit zum Einparken in die korrekte Position mindestens eine Minute dauert. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2010 fuhr ein Rollstuhlfahrer mit einem Linienbus. Er parkte sein Rollstuhl aber nicht auf den dafür vorgesehenen Platz, nämlich entgegen der Fahrtrichtung mit der Rollstuhllehne an der rückwärtigen Lehne einer Sitzbank, sondern vielmehr quer zur Fahrtrichtung. Als der Bus plötzlich stärker abbremste, stürzte der Rollstuhlfahrer halb... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 05.02.2014
- 502 C 9056/13 -
Streit über die Nutzung eines Busses: Busfahrer zu Schmerzensgeld wegen Körperverletzung verurteilt
Schläge ins Gesicht eines Fahrgastes überschreiten Grenzen des Schikaneverbots bei der Ausübung des "Hausrechts" im Bus
Das Amtsgericht Hannover hat einen Busfahrer zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 500 Euro verurteilt, nachdem dieser einem weiblichen Fahrgast wegen eines Streits über Nutzung des Busses zweimal ins Gesicht geschlagen hatte.
Im zugrunde liegenden Streitfall schlug ein Busfahrer nach den Feststellungen des Amtsgerichts Hannover am 27. Oktober 2012 gegen 23.45 Uhr einen weiblichen Fahrgast im Bus der Linie 700 im Bereich der Haltestelle Steintor mit zwei Schlägen ins Gesicht. Der Busfahrer war mit der Frau in Streit über die Erlaubnis zur Nutzung des Busses geraten.Das Gericht stellte fest,... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.04.2010
- 7 Sa 1206/09 -
Busfahrtunternehmer darf unpünktlichen Fahrer kündigen
Ordentliche Kündigung ist nach wiederholt unpünktlichem Dienstantritt sozial gerechtfertigt
Einen Busfahrer treffen hinsichtlich der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit beim Dienstantritt weitaus größere Pflichten als einen Arbeitnehmer in einer "normalen" Position, da die Einhaltung des Fahrplanes und damit das Ansehen des Busfahrunternehmens in der Öffentlichkeit maßgeblich vom Verhalten des Busfahrers abhängt. Somit ist eine Kündigung bei wiederholter Unpünktlichkeit gerechtfertigt. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
Im vorliegenden Fall wurde ein Busfahrer entlassen, nachdem er nicht zum Dienst erschienen war. Der Mann klagte gegen die Kündigung mit der Begründung, er habe sich an diesem Tag lediglich im Dienstplan vertan, aber rechtzeitig angeboten, den zweiten Teil des Dienstes an diesem Tag zu übernehmen. Das Busfahrunternehmen verwies darauf, dass es bereits zum wiederholten Mal zu Verspätungen... Lesen Sie mehr
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