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Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 09.05.2011
- 3 U 19/10 -
Keine Pflicht des Busfahrers zur Überprüfung des festen Halts aller Fahrgäste beim Anfahren
Sturz eines Fahrgastes spricht für fehlenden festen Halt
Ein Busfahrer ist nicht verpflichtet vor dem Anfahren zu überprüfen, ob alle Fahrgäste einen sicheren Halt gefunden haben. Vielmehr obliegt es jedem Fahrgast selbst sich einen festen Halt im Bus zu verschaffen. Stürzt ein Fahrgast, so spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Fahrgast sich nicht richtig oder gar nicht festhielt. Ein Anspruch auf Schadenersatz scheidet dann regelmäßig aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem eine Frau im Februar 2009 einen Gelenkbus bestieg, ging sie durch den
Landgericht gab Schadenersatzklage überwiegend statt
Das Landgericht Bremen gab der Schadenersatzklage überwiegend statt. Der Frau habe wegen dem
Oberlandesgericht verneinte Schadenersatzanspruch
Das Oberlandesgericht Bremen entschied zu Gunsten des Busunternehmens und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Der Frau habe wegen dem
Kein Fehlverhalten des Busfahrers
Dem
Überwiegendes Mitverschulden der Frau
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei davon auszugehen gewesen, dass die Frau ihrer Verpflichtung, zur Verschaffung eines sicheren Halts, nicht nachkam und deshalb stürzte. Gibt es keinerlei sonstige Ursache für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2014
Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Bremen, Urteil vom 11.03.2010
[Aktenzeichen: 6 O 1814/09]
Jahrgang: 2011, Seite: 1245 NJW-RR 2011, 1245 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2011, Seite: 540 NZV 2011, 540
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Dokument-Nr. 19275
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