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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2013
- 10 S 185/12 -
Branchenbuchabzocke: Kein Anspruch auf Zahlung bei versteckter Vergütungspflicht im Fließtext
Vergütungsklausel wegen überraschenden Charakters gemäß § 305 c Abs. 1 BGB unwirksam
Wird ein Gewerbetreibender auf Zahlung eines Branchenbucheintrags in Anspruch genommen, weil er ein Formular des Anbieters ausgefüllt und unterschrieben hat, muss er dann nicht zahlen, wenn die Vergütungspflicht im Fließtext versteckt war und er sie deswegen übersehen hat. In einem solchen Fall kann von einer überraschenden Klausel im Sinne des § 305 c Abs. 1 BGB ausgegangen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2012 erhielt ein Unternehmen ein Schreiben eines Branchenbuchanbieters. In der Annahme es handele sich dabei um eine Abfrage der Kontaktdaten im Rahmen eines kostenlosen Eintrags, nahmen zwei Mitarbeiterinnen des Unternehmens Änderungen an den bereits aufgeführten Kontaktdaten vor bzw. bestätigten die Daten, unterschrieben das
Amtsgericht bejahte Anspruch auf Vergütung
Das Amtsgericht Saarbrücken gab der Klage statt. Das Unternehmen habe die Vergütung zahlen müssen, da ein Vertrag über einen kostenpflichtigen Premiumeintrag zustande gekommen sei. Eine Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung sei nicht in Betracht gekommen. Gegen diese Entscheidung legte das Unternehmen Berufung ein.
Landgericht verneinte Vergütungsanspruch
Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten des Unternehmens und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dem Branchenbuchanbieter habe kein Anspruch auf die Vergütung zugestanden. Denn die Klausel zur Vergütungspflicht sei wegen ihres überraschenden Charakters gemäß § 305 c Abs. 1 BGB
Formular erweckte Eindruck eines kostenlosen Eintrags
Das
Mit Angabe des Preises im Fließtext musste nicht gerechnet werden
Der sich im unteren Teil des Formulars befindliche
Ungewöhnliche Gleichsetzung der Unterschrift mit Willenserklärung
Das Landgericht sah in der im Schreiben enthaltenen Formulierung "Wenn Sie uns mit einem Premiumeintrag beauftragen möchten, dann ist dieses
Kein Anspruch auf übliche Vergütung
Da die Klausel zur Vergütungspflicht nicht Bestandteil des Vertrags geworden ist, habe der Branchenbuchanbieter nach Ansicht des Landgerichts zwar grundsätzlich einen Anspruch auf die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 1 BGB gehabt. Es sei aber nicht üblich, dass Branchenbucheinträge im Internet
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2014
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 17.10.2012
[Aktenzeichen: 4 C 366/12 (04)]
- Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in Branchenverzeichnis im Internet unwirksam
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.07.2012
[Aktenzeichen: VII ZR 262/11]) - LG Saarbrücken weist Zahlungsanspruch eines Internet-Branchenbuchanbieters ab
(Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 26.10.2012
[Aktenzeichen: 13 S 143/12]) - www.branche100.eu: "Branchen-Service Ltd." unterliegt vor dem LG Flensburg
(Landgericht Flensburg, Urteil vom 08.02.2011
[Aktenzeichen: 1 S 71/10])
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Dokument-Nr. 18585
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