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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Besoldungsstufe“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2022
- 26 K 9086/18 und 26 K 9087/18 -
Grundschullehrer haben keinen Anspruch auf gleiche Besoldung wie Studienräte
Einteilung in Besoldungsgruppen verletzt nicht den Gleichheitsgrundsatz
Grundschullehrer haben keinen Anspruch darauf, wie Studienräte besoldet zu werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen zweier Grundschullehrerinnen abgewiesen.
Die Klägerinnen sind als Beamtinnen auf Lebenszeit in die Besoldungsgruppe A 12 eingestuft. Sie begehren die Einstufung in die mit einem höheren Grundgehalt ausgewiesene Besoldungsgruppe A 13 sowie die Gewährung einer Studienratszulage. Sie sind der Auffassung, dass sowohl ihre Ausbildungen wie auch ihre ausgeübten Tätigkeiten sich von denen der mit A 13 zuzüglich einer Studienratszulage besoldeten Studienräte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen nicht oder jedenfalls nicht mehr so wesentlich unterschieden, dass die ungleiche Besoldungshöhe im Eingangsamt berechtigt sei.Hintergrund der Klageverfahren... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.10.2018
- 2 BvL 2/17 -
Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig
Notwendiges Sparvolumen muss gleichheitsgerecht erwirtschaftet werden
Eine baden-württembergische Besoldungsregelung, die eine Absenkung der Beamten- und Richtergehälter für die ersten drei Jahre des Dienstverhältnisses in bestimmten Besoldungsgruppen vorsah, ist nichtig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch § 23 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) vom 9. November 2010 in der Fassung des Art. 5 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14 vom 18. Dezember 2012 wurden zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2017 unter anderem bei Richtern mit Anspruch auf Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe R 1 das Grundgehalt... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.10.2018
- BVerwG 2 C 32.17 und BVerwG 2 C 34.17 -
Niedersächsische Besoldung nicht amtsangemessen
Fehlerhaftigkeit des Besoldungsniveaus in unterster Besoldungsgruppe führt zwangsläufig auch zur Verfassungswidrigkeit des Besoldungsniveaus höherer Besoldungsgruppen
Die Besoldung der Beamten des Landes Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 war in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen; das Gleiche gilt für die Besoldung der Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 in den Jahren 2014 bis 2016. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht und legte dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren zur Besoldung im Land Niedersachsen zur Entscheidung vor.
Die Kläger der zugrunde liegenden Verfahren sind Beamte im niedersächsischen Landesdienst. Zwei der Kläger sind Beamte im aktiven Dienst, ein dritter Beamter ist seit 1998 im Ruhestand. Sie haben seit 2005 bei ihrem Dienstherrn erfolglos eine verfassungswidrige Unteralimentation gerügt. Klage- und Berufungsverfahren blieben weitgehend erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.01.2017
- VG 36 K 443.15 -
Herausragende Leistungen von Berliner Beamten: Höhere Gehaltsstufe darf nicht mit Verweis auf fehlende zusätzliche Haushaltsmittel abgelehnt werden
Behörde darf vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit zur leistungsbezogenen Besoldung nicht vollständig ins Leere laufen lassen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, Beamte bei herausragenden Leistungen höher zu stufen, nicht generell wegen mangelnder finanzieller Möglichkeiten des Landes abgelehnt werden darf.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Schulleiter eines Berliner Gymnasiums mit der Besoldungsgruppe A 16. Seine dienstlichen Beurteilungen bescheinigten ihm in der Vergangenheit nahezu durchgehend herausragende Leistungen (Note "A" bzw. "1"). Nach § 27 Abs. 4 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz (Überleitungsfassung für Berlin) kann für Beamte der Besoldungsordnungen A bei dauerhaft... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2017
- BVerwG 2 C 11.16 und BVerwG 2 C 12.16 -
BVerwG zur altersdiskriminierenden Besoldung
Beamte haben weiterhin Zahlungsanspruch von 100 Euro im Monat
Auch nach Verkündung des EuGH-Urteils in Sachen "Hennigs und Mai" kann ein Beamter eine Zahlung von 100 Euro im Monat vom Dienstherrn verlangen, wenn sich seine Besoldung weiterhin nach Vorschriften gerichtet hat, die die Höhe der Bezüge unter Verstoß gegen das Unionsrecht allein vom Lebensalter abhängig gemacht haben. Dieser Betrag ist von der Dauer der Geltung der diskriminierenden Besoldungsgesetze unabhängig und ist auch bei einer Teilzeitbeschäftigung nicht zu reduzieren. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall klagen Beamte des Landes Hessen. Bis Ende Februar 2014 richtete sich die Bemessung ihrer Bezüge nach §§ 27 und 28 Bundesbesoldungsgesetz a.F. Diese Vorschriften waren wegen der Anknüpfung der ersten Einstufung in die Besoldungstabelle an das Lebensalter mit dem Verbot der Altersdiskriminierung in der "Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.10.2014
- BVerwG 2 C 3.13, BVerwG 2 C 6.13, BVerwG 2 C 32.13, BVerwG 2 C 36.13, BVerwG 2 C 38.13, BVerwG 2 C 39.13 -
Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur in geringem Umfang begründet
BVerwG bejaht Entschädigungsansprüche wegen Altersdiskriminierung in Höhe von 100 Euro/Monat
Beamte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung, weil die Höhe ihrer Bezüge entgegen den Vorgaben der "Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf" allein von ihrem Lebensalter abhing. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind Beamte oder Soldaten, für die die besoldungsrechtlichen Bestimmungen der Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen bzw. des Bundes maßgeblich sind. Die früher anzuwendenden gesetzlichen Besoldungsregelungen (§§ 27 und 28 BBesG a.F.) knüpften die erste Einstufung in die Tabelle der nach der Dienstzeit aufsteigenden Dienstbezüge allein an das... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.01.2013
- 2 B 129.11 -
Gestiegene Einwohnerzahl: Berechnung von Versorgungsbezügen aus vorheriger Besoldungsstufe rechtmäßig
Gesetzlich verankerte 2-Jahres-Frist verfassungsrechtlich unbedenklich
Steigt die Einwohnerzahl einer Stadt, so können unter bestimmten Voraussetzungen Versorgungsbezüge jedoch aus der vorherigen Besoldungsstufe berechnet werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger war 14 Monate vor Beginn seines Ruhestandes in eine höhere Besoldungsstufe eingestuft worden, weil die für die Einstufung maßgebliche Einwohnerzahl der Stadt Gießen auf über 75.000 gestiegen war. Die Versorgungsbezüge wurden jedoch aus der vorherigen Besoldungsstufe berechnet. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Gießen, der Hessische Verwaltungsgerichtshof... Lesen Sie mehr
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