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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.09.2023
- 11 ZB 22.2525 -
Bei Möglichkeit der Anbringung eines vorschriftmäßigen Kennzeichens besteht kein Anspruch auf Ausnahmegenehmigung für kleines Kennzeichen
Wunsch zum Anbringen eines Kennzeichens in US-Format unerheblich
Ist es technisch möglich, ein vorschriftmäßiges Kennzeichen auf eines ausländisches Auto anzubringen, so besteht kein Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen. Der bloße Wunsch zum Anbringen eines Kennzeichens in US-Format ist unerheblich. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Spätsommer 2019 beantragte ein in Ostbayern lebender Eigentümer eines Pkw des Typs Chrysler Dodge Magnum SRT 8 die Genehmigung einer
Kein Anspruch auf Ausnahmegenehmigung zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lies die Berufung nicht zu. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen nicht. Denn der Kläger habe kein Anspruch auf eine
Vorschriftmäßiges Kennzeichen dient der Verkehrssicherheit
Dass die Zuteilung von verkleinerten zweizeiligen
Privilegierung von Oldtimern begründet keinen Anspruch auf Ausnahmegenehmigung
Soweit der Kläger darauf verwies, dass bei Oldtimern großzügiger entschieden werde, liege das nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs daran, dass die Forderung nach einem Umbau nicht mit den Anforderungen an das fahrzeugtechnische Kulturgut vereinbar sei. Das Fahrzeug des Klägers sei weder ein Oldtimer noch stelle es ein sonstiges fahrzeugtechnisches Kulturgut dar.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2023
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 28.10.2022
[Aktenzeichen: RO 3 K 20.1193]
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Dokument-Nr. 33477
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