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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aufschlüsselung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.01.2023
- VIII ZR 29/22 -
BGH: Für Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung genügt Angabe der für die verschiedenen Maßnahmen jeweils entstandenen Gesamtkosten
Kein Erfordernis der Untergliederung in einzelne Kostenpositionen
Für eine Mieterhöhungserklärung nach einer Modernisierung genügt es, wenn die für die verschiedenen Maßnahmen jeweils entstandenen Gesamtkosten angegeben werden. Eine Untergliederung in einzelne Kostenpositionen ist nicht erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach erfolgten Modernisierungsmaßnahmen erhielt der Mieter einer Wohnung in Stuttgart im Jahr 2019 eine Mieterhöhungserklärung. In dieser waren die für die verschiedenen Maßnahmen jeweils entstandenen Gesamtkosten aufgelistet. Eine Untergliederung nach einzelnen Kostenpositionen fand nicht statt. Der Mieter klagte gegen die Erhöhungserklärung.Sowohl das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt als auch das Landgericht Stuttgart gaben der Klage statt. Nach Auffassung des Landgerichts sei die Mieterhöhungserklärung wegen der fehlenden Aufschlüsselung der einzelnen Kostenpositionen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Münster, Urteil vom 06.04.2018
- 61 C 2796/17 -
Keine Umlage von Hausmeisterkosten bei Abschluss eines Pauschalvertrags ohne Aufschlüsselung einzelner Positionen
Fehlende Erkennbarkeit der Umlagefähigkeit der abgerechneten Kosten
Hausmeisterkosten können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn der Vermieter einen Pauschalvertrag abgeschlossen hat, ohne eine Differenzierung hinsichtlich der Art der geleisteten Arbeiten vorzunehmen. In diesem Fall ist für den Mieter nicht erkennbar, in welchem Umfang umlagefähige Kosten in der Abrechnung enthalten sind. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Vermieterin mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 die Zahlung der Hauswartkosten von ca. 366 EUR. Sie hatte mit dem Hauswart einen Pauschalvertrag abgeschlossen, ohne hinsichtlich der Arten der Arbeiten zu unterscheiden. Die Mieter hielten dies für unzulässig, da dadurch nicht erkennbar sei, welche Kosten des Hauswarts umlagefähig... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 22.04.2016
- 4 C 446/14 -
Keine Aufschlüsselung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Hauswartkosten in Betriebskostenabrechnung rechtfertigt pauschalen Abzug von 20 %
Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltungstätigkeiten nicht umlagefähige Hauswartkosten
Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltungstätigkeiten stellen keine umlagefähigen Hauswartkosten dar. Schlüsselt der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung nicht nachvollziehbar die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Hauswartkosten auf, kann der Mieter einen pauschalen Abzug in Höhe von 20 % vornehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Leonberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt machte die Vermieterin einer Wohnung Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 geltend. Da die Vermieterin in der Abrechnung keine Differenzierung zwischen Hausmeister- und Verwaltertätigkeit vornahm, beanspruchten die Mieter hinsichtlich der abgerechneten Hausmeistertätigkeiten einen pauschalen Abzug in Höhe von 20 %. Die... Lesen Sie mehr
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