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Amtsgericht Münster, Urteil vom 06.04.2018
- 61 C 2796/17 -
Keine Umlage von Hausmeisterkosten bei Abschluss eines Pauschalvertrags ohne Aufschlüsselung einzelner Positionen
Fehlende Erkennbarkeit der Umlagefähigkeit der abgerechneten Kosten
Hausmeisterkosten können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn der Vermieter einen Pauschalvertrag abgeschlossen hat, ohne eine Differenzierung hinsichtlich der Art der geleisteten Arbeiten vorzunehmen. In diesem Fall ist für den Mieter nicht erkennbar, in welchem Umfang umlagefähige Kosten in der Abrechnung enthalten sind. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Vermieterin mit der
Kein Anspruch auf Zahlung der Hauswartkosten
Das Amtsgericht Münster entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Zahlung der
Keine Schätzung der umlagefähigen Hausmeisterkosten
Das Amtsgericht hielt es zudem für unzulässig, die umlagefähigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2018
Quelle: Amtsgericht Münster, ra-online (zt/WuM 2018, 429/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 429 WuM 2018, 429
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Dokument-Nr. 26208
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