wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitszeiterhöhung“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2018
- 7 AZR 520/16 -

BAG: Ungerechtfertigte Befristung einer Arbeitszeiterhöhung ist wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitsnehmers unwirksam

Befriste Arbeitszeiterhöhung um 25 % gegenüber einer Vollzeit­beschäfti­gung bedarf besonderer berichtigter Gründe des Arbeitgebers

Besteht keine Rechtfertigung für die Befristung einer Arbeitszeiterhöhung, ist diese wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Beträgt Aufstockungsvolumen mindestens 25 % einer entsprechenden Vollzeit­beschäfti­gung, bedarf die Befristung besonderer berechtigter Gründe. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Verwaltungsangestellte war zunächst in Vollzeit beschäftigt. Nach der Rückkehr aus der Elternzeit, nahm sie eine 50 %-Stelle an. Nachfolgend wurde die Arbeitszeit entsprechend einer Vereinbarung mit der Arbeitgeberin im Februar 2013 auf 75 % erhöht. Die Arbeitszeiterhöhung war jedoch auf Dezember 2014 befristet. Diese Befristung hielt die Arbeitnehmer für unwirksam und erhob daher Klage auf Feststellung, dass ihre Arbeitszeit dauerhaft 75 % der regelmäßigen Arbeitszeit betrage. Das Arbeitsgericht Köln wies die Klage ab. Das Landesarbeitsgericht Köln gab ihr statt. Dagegen richtete sich die Revision der Arbeitgeberin.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.02.2018
- 9 AZR 167/17 -

BAG: Bei bloß angezeigtem Wunsch des teil­zeit­beschäftigten Arbeitnehmers auf Arbeitszeiterhöhung muss Arbeitgeber freie Vollzeitstelle nicht mit Arbeitnehmer besetzen

Anspruch des Arbeitsnehmers auf Besetzung nur bei Unterbreitung eines entsprechenden Angebots

Zeigt ein teil­zeit­beschäftigter Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber den Wunsch an, die Arbeitszeit erhöhen zu wollen, muss der Arbeitgeber nicht nach § 9 TzBfG eine freie Vollzeitstelle mit dem Arbeitnehmer besetzen. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Besetzung besteht nur, wenn er dem Arbeitgeber ein Angebot auf Änderung seines Arbeitsvertrages unterbreitet hat. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall zeigte ein Lehrer an einer Förderschule im Jahr 2015 seinem Arbeitgeber an, wieder Vollzeit arbeiten zu wollen. Zuvor arbeitete der Lehrer in Teilzeit. Trotz des angezeigten Wunsches zur Arbeitszeiterhöhung besetzte der Arbeitgeber eine passende freie Vollzeitstelle anderweitig. Der Lehrer hielt dies für unzulässig und erhob Klage auf Zahlung von Schadensersatz... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2017
- 8 AZR 736/15 -

BAG zum Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Erhöhung der Wochenarbeitszeit

Benachteiligung wegen (Schwer-)Behinderung muss zweifelsfrei nachgewiesen sein

Das Bunde­sarbeits­gericht hat entschieden, dass die Vermutung einer Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes nur besteht, wenn Indizien vorliegen, die mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" darauf schließen lassen, dass ein in § 1 AGG genannter Grund tatsächlich ursächlich für die Benachteiligung war.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, der seit Dezember 2011 mit einem Grad der Behinderung von 50 als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist, ist bei der Beklagten, die einen Express-Versand und Transport-Service betreibt, in deren Station in K. als Kurier mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 27,5 Stunden beschäftigt. Im Juni 2013 verteilte die Beklagte ein Stundenvolumen... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 24.11.2016
- VG 5 K 130.15 -

Arbeitszeitregelung für Lehrer an staatlichen Schulen rechtens

Eingeführte Änderungen stellen keine Erhöhung der Arbeitszeit für Lehrer dar

Das Verwaltungsgericht Berlin hat zwei im Jahre 2014/15 eingeführte Änderungen der Arbeitszeit für beamtete Lehrer bestätigt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Studienrätin an einem Berliner Gymnasium. Mit ihrer Klage wandte sie sich gegen die Abschaffung der sogenannten Arbeitszeitkonten ab 2014; diese waren 2003 im Zuge der Erhöhung der Pflichtstundenzahl (an Gymnasien von 24 auf 26 Stunden in der Woche) eingeführt worden. Pro Schuljahr wurden fünf Unterrichtstage auf einem Arbeitszeitkonto... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2016
- 7 AZR 828/13 -

BAG: Unwirksamkeit einer befristeten Arbeitszeiterhöhung aufgrund jahrelanger Befristung der Arbeitszeiterhöhung

Arbeitnehmer wird durch Befristung gemäß § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt

Eine befristete Arbeitszeiterhöhung kann gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn es bereits seit Jahren zu einer Befristung von Arbeits­zeit­erhöhungen kam. Die ständige Befristung lässt nämlich auf einen dauerhaften Bedarf an der zusätzlichen Arbeitsleistung schließen. Der von der Befristung betroffene Arbeitnehmer wird dadurch unangemessen benachteiligt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in einer Heimschule beschäftigter Lehrer in Teilzeit war seit dem Schuljahr 2001/2002 jedes Jahr von einer befristeten Arbeitszeiterhöhung betroffen. Hintergrund dessen waren überwiegend Teilzeitbeschäftigungen, Reduzierungen der Unterrichtsstunden (sog. Deputatsreduzierungen), Urlaub oder Erkrankungen anderer Lehrkräfte. Für das Schuljahr... Lesen Sie mehr

Werbung

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2013
- 6 TaBV 9/12 -

UPS darf nicht nur in Teilzeit beschäftigen

Betriebsrat verweigert zu Recht Zustimmung zur Einstellung von Arbeitnehmern auf Einschicht-Arbeitsplätze mit 17 Wochenstunden

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Betriebsrat von UPS die Zustimmung zur Einstellung von neuen Arbeitnehmern auf Einschicht-Arbeitsplätze mit 17 Wochenstunden zu Recht verweigern durfte.

Im zugrunde liegenden Fall wollte der international tätige Paketlogistiker UPS am Standort Ditzingen Arbeitnehmer nur in einer von drei Schichten in Teilzeit mit einer Wochenarbeitszeit von 17 Stunden beschäftigen und lehnt Arbeitszeiterhöhungen auf 34 Stunden pro Woche in zwei Schichten grundsätzlich ab. Der Betriebsrat verweigerte daher in mehr als hundert Fällen seine Zustimmung... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 29.10.2011
- S 7 AL 4100/08 -

Keine Sperrzeit: Arbeitnehmer muss keinen schriftlichen Vertrag unterzeichnen, der von einem zuvor mündlich geschlossenen Vertrag abweicht

Arbeitnehmer wollte Verpflichtung zur Arbeit an sieben Tagen in der Woche nicht akzeptieren / Arbeitsagentur darf keine Sperrzeit verhängen

In der Weigerung, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen, liegt kein arbeitsvertragswidriges Verhalten. Wird daraufhin ein bis zu diesem Zeitpunkt auf mündlicher Basis bestehendes Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt, so liegt dies nicht im Verschulden des Gekündigten. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn hervor.

Im vorliegenden Fall wollte die Agentur für Arbeit einem Mann das Arbeitslosengeld für einen Zeitraum von 12 Wochen verweigern, nachdem das Amt der Auffassung war, der Antragsteller habe seine zuvor erfolgte Kündigung selbst verschuldet. In der Begründung hieß es, der Mann habe die Kündigung seines zuvor auf Basis eines mündlichen Vertrages geschlossenen Arbeitsverhältnisses riskiert,... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011
- 9 AZR 236/10 -

BAG zur AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung

Bei vertraglichen Unklarheiten über Beschäftigungsumfang greifen manteltarifvertragliche Regelung über Mindestarbeitszeit von Vollzeitangestellten

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen können den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, wenn sie nicht klar und verständlich sind (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB). Unter den in § 9 TzBfG genannten Voraussetzungen hat ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls, ein Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes, beschäftigt den Kläger als Flugsicherungskraft am Flughafen Köln/Bonn. Der Formulararbeitsvertrag der Parteien sieht u.a. folgende Regelung vor: „Der Angestellte ist verpflichtet, im monatlichen Durchschnitt 150 Stunden zu arbeiten …“ Der allgemeinverbindliche Manteltarifvertrag für... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.01.2008
- 2 BvR 398/07 -

Verlängerung der Arbeitszeit für bayerische Beamte auf 42 Stunden ist verfassungsgemäß

Keine Gesundheits­gefährung zu befürchten

Eine Gesundheitsgefahr geht von einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden nicht aus. Das geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hervor. Es hat die Verfassungs­beschwerde eine bayerischen Beamten, der sich gegen die Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit gewehrt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen.

Mit Wirkung vom 1. September 2004 wurde die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamte des Freistaats Bayern, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, von 40 auf 42 Stunden angehoben. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten wurde von der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verlängerung... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.07.2005
- 7 AZR 486/04 -

Die befristete Arbeitszeiterhöhung unterliegt neuem AGB-Recht

Zur AGB-Kontrolle bei befristeter Arbeitszeiterhöhung

Schließt ein öffentlicher Arbeitgeber mit einer Vielzahl bei ihm beschäftigter Lehrkräfte unbefristete Arbeitsverträge über Teilzeitbeschäftigungen und vereinbart er mit diesen bei Bedarf jeweils befristet für die Dauer eines Schuljahres eine höhere Arbeitszeit, unterliegt die nach dem 31. Dezember 2001 vereinbarte Befristung der Arbeitszeiterhöhung als allgemeine Geschäftsbedingung... Lesen Sie mehr