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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anschlussflug“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2023
- X ZR 84/22 -

BGH: Fluggesellschaft haftet für verpassten Anschlussflug wegen fehlender Unterstützung eines auf Rollstuhl angewiesenen Fluggastes

Anspruch auf Ausgleichszahlung

Verpasst ein auf den Rollstuhl angewiesener Fluggast seinen Anschlussflug, weil er als letztes das Flugzeug verlassen musste, und erreicht er sein Ziel dadurch mit einer großen Verspätung, so steht ihm ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 Fluggast­rechte­verordnung (VO) zu. Die Fluggesellschaft ist in diesem Fall wegen Verstoßes gegen Art. 11 Abs. 1 VO für die Ankunftsverspätung verantwortlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2019 wollten zwei Personen von Frankfurt a.M. über Budapest nach St. Petersburg fliegen. Einer der Personen war dabei auf einen Rollstuhl angewiesen. Da diese Person in Budapest erst als letzter das Flugzeug verlassen durfte, verpassten die Fluggäste den Anschlussflug. Da die Fluggesellschaft keine Ersatzbeförderung anbot, buchten die Fluggäste eigenmächtig einen alternativen Flug und erreichten St. Petersburg schließlich mit einer Verspätung von knapp zehn Stunden. Nachfolgend klagten die beiden Fluggäste auf Ersatz der Kosten für den Ersatzflug und auf Ausgleichszahlung wegen der Verspätung.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hannover, Urteil vom 21.03.2019
- 5 S 107/18 -

Entschädigungshöhe bei Flugverspätungen bemisst sich bei Flugverbindungen mit Anschlussflügen nach Entfernung zwischen Abflugort und Endziel

Keine Berücksichtigung nur der von der Verspätung betroffenen Flugstrecke

Die Höhe der Ent­schädi­gungs­zahlung aufgrund einer Flugverspätung nach Art. 7 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) bemisst sich bei Flugverbindungen mit Anschlussflügen nach der Entfernung zwischen Abflugort und Endziel. Die Ent­schädi­gungs­zahlung bemisst sich daher nicht allein nach dem Flug, bei dem die Verspätung eingetreten ist. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Fluggast gegen die Fluggesellschaft auf Zahlung einer Entschädigung wegen einer Flugverspätung. Der Fluggast hatte einen Flug von Hannover nach Schanghai gebucht. Dabei handelte es sich aber nicht um einen Direktflug, sondern um zwei geteilte Flüge. Es bestand nunmehr Streit darüber, ob bei der Bemessung der Höhe der Entschädigungszahlung die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.10.2018
- 30 C 3465/17 (71) -

Fluggesellschaft muss bei Verpassen eines Anschlussfluges ausreichende Zeit zum Umsteigen darlegen und gegebenenfalls nachweisen

Minimum Connecting Time kann ausreichende Umsteigezeit nicht nachweisen

Verpasst ein Fluggast seinen Anschlussflug, muss die Fluggesellschaft darlegen und gegebenenfalls nachweisen, dass dem Fluggast eine ausreichende Zeit zum Umsteigen zur Verfügung stand. Dabei kann nicht auf die Minimum Connecting Time (MCT) abgestellt werden. Die MCT gibt nicht die tatsächliche zur Verfügung stehende Umsteigezeit an. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau einen Flug von Frankfurt am Main über Kiew nach Astana gebucht. Weil die Fluggesellschaft in Frankfurt noch auf Passagiere wartete, erreichte der Zubringerflug Kiew mit einer Verspätung von fast 1 ½ Stunden. Die Flugzeugtüren wurden um 16.25 Uhr geöffnet. Die Türen des Anschlussfluges nach Astana schlossen sich um 17.27 Uhr. Die Frau erreichte... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Dresden, Urteil vom 07.11.2018
- 105 C 1927/18 -

Verpassen des Anschlussflugs wegen Verspätung des Zubringerfluges begründet Anspruch auf Entschädigung

Planungsdefizit begründet Haftung für Zubringer

Verspätet sich der Zubringerflug und wird deshalb der Anschlussflug verpasst, so begründet dies eine Haftung für den Zubringer. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dresden hervor.

Die Kläger des zugrunde liegenden Falls hatten Flüge von Delhi nach Frankfurt und von Frankfurt nach Dresden gebucht. Aufgrund eines Streiks wurden diese Flüge annulliert. Daraufhin wurden die Kläger umgebucht, und zwar auf einen Flug von Delhi nach Zürich und sodann von Zürich nach Dresden. Der Flug von Delhi nach Zürich hatte jedoch Verspätung, so dass die Kläger den Anschlussflug... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.02.2017
- 31 C 3832/15 (83) -

Enteisung eines Flugzeugs begründet keinen außergewöhnlichen Umstand an Flugverspätung

Fluggast steht Entschädigung wegen Ankunftsverspätung zu

Eine Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) berufen, wenn es aufgrund der Enteisung des Flugzeugs zu einer Ankunftsverspätung kommt. Beträgt die Verspätung mehr als drei Stunden, steht dem davon betroffenen Fluggast ein Ent­schädigungs­anspruch nach Art. 7 Abs. 1 VO zu. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erreichte eine Reisende ihr Ziel Cancun mit einer Verspätung von mehr als 24 Stunden. Die Reisende hatte einen Flug von Frankfurt a.M. nach Cancun über München gebucht. Ursache der Verspätung war, dass der Zubringerflug von Frankfurt a.M. nach München aufgrund einer Enteisung des Flugzeugs verspätet durchgeführt wurde, wodurch die Reisende den Anschlussflug... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 14.03.2017
- 523 C 12833/16 -

Kein Anspruch des Fluggastes auf Ausgleichszahlung aufgrund schuldhaft verspäteten Erreichens des Anschlussfluges

Anscheinsbeweis spricht für Eigenverschulden des Fluggastes bei pünktlicher Landung, ausreichender Umstiegszeit und Umstiegszeit gleich oder oberhalb der Minimum Connecting Time

Kommt es zu einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden, weil der Fluggast schuldhaft seinen Anschlussflug verspätet erreicht, so besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO). Die Fluggesellschaft kann sich in diesem Fall auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Es spricht ein Anscheinsbeweis für ein Eigenverschulden des Fluggastes, wenn der Zubringerflug pünktlich landete, die vorgesehene Umstiegszeit zur Verfügung stand und die Umstiegszeit gleich oder oberhalb der vom Flughafen garantierten Mindestzeit (Minimum Connecting Time) lag. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover vor.

In dem zugrunde liegenden Fall erreichte eine Reisende im Juli 2016 ihr Endziel Los Angeles mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden. Hintergrund dessen war, dass es aufgrund des verspäteten Zubringerflugs aus Hannover zeitlich nicht möglich war, den Anschlussflug in Frankfurt a.M. nach Los Angeles zu erreichen. Die Fluggesellschaft warf der Reisenden das verspätete Erreichen... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 07.09.2017
- C-559/16 -

EuGH zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs bei Verspätung eines Flugs mit Anschlussfügen

Bei Flügen mit Anschlussflug ist für Ausgleichsanspruch lediglich Luft­linien­entfernung zwischen Start- und Zielflughafen entscheidend

Der Ausgleich, der Fluggästen im Fall der Annullierung oder einer großen Verspätung eines Flugs mit Anschlussflügen zu zahlen ist, ist nach der Luft­linien­entfernung zwischen dem Startflughafen und dem Zielflughafen zu berechnen. Der Umstand, dass die tatsächlich zurückgelegte Flugstrecke wegen des Anschlussflugs die Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen übersteigt, hat keine Auswirkungen auf die Berechnung des Ausgleichs. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Im zugrunde liegenden Fall reisten Frau Birgit Bossen, Frau Anja Bossen und Frau Gudula Gräßmann mit einem Flug der Brussels Airlines von Rom über Brüssel nach Hamburg. Da ihr Flug in Hamburg mit einer Verspätung von drei Stunden und fünfzig Minuten gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Ankunftszeit ankam, befassten sie das Amtsgericht Hamburg (Deutschland), um den in der Unionsverordnung... Lesen Sie mehr

Landgericht Darmstadt, Hinweisbeschluss vom 15.02.2017
- 25 S 75/16 -

Flugverspätung aufgrund verpassten Anschlussflugs begründet Anspruch auf Ausgleichszahlung trotz Ausführung des Zubringerflugs durch andere Fluggesellschaft

Einheitliche Buchung der Flüge bei einer Fluggesellschaft

Kommt es aufgrund eines verpassten Anschlussfluges zu einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr, kann auch dann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung bestehen, wenn der Zubringerflug und der Anschlussflug von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Fluggast beide Flüge im Rahmen eines einheitlichen Buchungsvorgangs bei einer Fluggesellschaft gebucht hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Darmstadt hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verpassten zwei aus Leipzig kommende Fluggäste in Frankfurt ihren Anschlussflug nach Havanna und erreichten daher ihren Urlaubsort erst mit einer erheblichen Verspätung. Die Fluggäste klagten im Anschluss an ihren Urlaub gegen die Fluggesellschaft, bei der sie die Flüge gebucht hatten, auf Zahlung einer Ausgleichsentschädigung. Die Fluggesellschaft wehrte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 12.12.2014
- 36a C 338/14 -

Fluggastrechte: Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung bei außereuropäischer Flugverspätung

Keine Anwendung der Fluggast­rechte­verordnung aufgrund außereuropäischer Fluggesellschaft und außereuropäischem Flughafen

Kommt es aufgrund des Verpassens des Anschlussfluges zu einer Flugverspätung, so stehen dem Fluggast nach der Fluggast­rechte­verordnung dann keine Ausgleichsansprüche zu, wenn der Anschlussflug von einem Flughafen außerhalb der EU angetreten wird und die Fluggesellschaft ihren Sitz nicht in der EU hat. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, dass der Erstflug von einem Flughafen innerhalb der EU startete, beide Flüge bei der Nicht-EU-Fluggesellschaft gebucht wurden und das Verpassen des Anschlussfluges seine Ursache in einer geringfügigen Verspätung des Erstflugs hatte. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Fluggast buchte bei einer Fluggesellschaft mit Sitz in Dubai einen Flug von Hamburg nach Adelaide über Dubai. Aufgrund einer geringfügigen Verspätung des Fluges von Hamburg nach Dubai, verpasste der Fluggast seinen Anschlussflug nach Adelaide. Er konnte zwar ersatzbefördert werden, erreichte dadurch Adelaide aber mit einer Verspätung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.10.2013
- 30 C 1848/12 (47) -

Flugannullierung wegen versteckten Fabrikationsfehler begründet grundsätzlich Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der Flug­gast­rechte­verordnung

Kein außergewöhnlicher Umstand bei vereinzelt auftretenden Fabrikationsfehlern

Kommt es wegen eines versteckten Fabrikationsfehlers zu einer Flugannullierung, so begründet dies grundsätzlich einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der Flug­gast­rechte­verordnung. Der Anspruch ist nicht wegen eines außergewöhnlichen Umstands ausgeschlossen, wenn der Fabrikationsfehler vereinzelt auftritt. Dabei handelt es sich nicht um einen unüblichen oder unerwarteten Umstand. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2012 planten Fluggäste von Frankfurt a.M. über Abu Dhabi nach Bangkok zu fliegen. Aufgrund eines technischen Defekts an einem Triebwerk, der auf einen versteckten Fabrikationsfehler zurückzuführen war, musste der Flug nach Frankfurt a.M. aber abgebrochen und annulliert werden. Die Fluggäste wurden zwar auf einen späteren Flug umgebucht.... Lesen Sie mehr




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