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Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.04.2009
- VI R 54/07 -
BFH ändert Rechtsprechung zur Anfechtbarkeit einer dem Arbeitgeber erteilten Anrufungsauskunft
Anrufungsauskunft ist feststellender Verwaltungsakt
Der Arbeitgeber kann eine ihm erteilte Anrufungsauskunft jetzt auch durch das Finanzgericht inhaltlich überprüfen lassen. Eine dem Arbeitgeber erteilte Anrufungsauskunft stellt nicht nur eine Wissenserklärung des Finanzamts darüber dar, wie im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Sie ist vielmehr ein feststellender Verwaltungsakt. Dies entschied der Bundesfinanzhof und änderte damit seine Rechtsprechung zur Rechtsnatur einer Anrufungsauskunft (§ 42 e des Einkommensteuergesetzes - EStG -).
In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall hatte die Klägerin, ein Unternehmen, vom
Erläuterungen des Bundesfinanzhofs zu Änderung der bisherigen Rechtsprechung
Diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof aufgegeben. Er vertritt nunmehr die Auffassung, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 64/09 des BFH vom 29.07.2009
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Dokument-Nr. 8222
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