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Samstag, 7. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Aachen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Aachen, Beschluss vom 12.07.2018
- 10 UF 16/18 -

Ausgezogener Ehegatte muss sich nach trennungsbedingter Auflösung der Ehewohnung an Mietkosten beteiligen

In Wohnung verbleibender Ehegatte muss sich aber fiktive Mietersparnis anrechnen lassen

Zieht ein Ehegatte aufgrund der Trennung aus der Ehewohnung und verbleibt der andere Ehegatte bis Ablauf der Kündigungsfrist in der Wohnung, so muss sich der ausgezogene Ehegatte an der Miete beteiligen. Jedoch muss sich der in der Wohnung verbleibende Ehegatte eine fiktive Mietersparnis anrechnen lassen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2017 zog eine Ehefrau aufgrund der Trennung aus der gemeinsamen Ehewohnung aus. Da auch der Ehemann nicht in der Wohnung verbleiben wollte, wurde der Mietvertrag mit Wirkung zum Ende Juli 2017 gekündigt. Der Ehemann wollte nun, dass die Ehefrau sich bis dahin hälftig an den Mietkosten in Höhe von 808 Euro beteiligt. Da sich die Ehefrau weigerte dem nachzukommen, nahm der Ehemann sie gerichtlich in Anspruch.Das Amtsgericht Aachen hielt den Anspruch des Ehemanns in Höhe von nur 100 Euro gegeben. Denn seiner Ansicht nach müsse ihm der Wert für eine ihm... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Aachen, Urteil vom 26.05.2017
- 105 C 278/15 -

Bank muss ordnungsgemäß funktionierenden Betrieb eines Geldautomaten nachweisen können

Geldinstitut hat Pflicht zum Nachweis für technisch fehlerfreien Auszahlungsvorgang

Das Amtsgericht Aachen hat entschieden, dass es bei einer Inanspruchnahme des Geldautomaten durch einen Kunden Aufgabe des Kreditinstitutes ist, nachzuweisen, dass der Geldautomat ordnungsgemäß funktioniert hat und dem Kunden der von ihm begehrte Bargeldbetrag auch tatsächlich zur Verfügung gestellt wurde. Die Beweislast bei Auszahlung mittels eines Geld­ausgabe­automaten gegenüber dem Berechtigten trägt die Bank.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger behauptet, er habe zunächst einen Betrag von 800 Euro an dem streitgegenständlichen Geldautomaten der Bank abheben wollen. Nachdem dort aber angezeigt worden sei, dass dafür sein Guthaben nicht ausreiche und nur ein Betrag von 600 Euro ausgezahlt werden könne, sei ihm bewusst geworden, dass ein von ihm erwarteter Geldeingang noch nicht auf seinem... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Aachen, Urteil vom 29.11.2007
- 6 C 352/07 -

Mietvertraglich vereinbarte Rückgabe der Wohnung "im sauberen Zustand" umfasst keine ausgiebige Reinigung der Fenster

Fenster dürfen lediglich nicht verschmutzt zurückgewährt werden

Ist in einem Mietvertrag vereinbart, dass die Wohnung "im sauberen Zustand" zurückzugeben ist, ist damit keine ausgiebige Reinigung der Fenster gemeint. Die Fenster dürfen lediglich nicht verschmutzt zurückgewährt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall behielt der Vermieter einer Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses zum Februar 2007 ein Teil der Kautionszahlung ein. Er begründete dies unter anderem damit, dass die Mieter nicht ausreichend die Fenster gereinigt hätten, obwohl dies im Mietvertrag so vereinbart gewesen sei. Für die Fensterrahmenreinigung sind dem Vermieter Kosten in Höhe von 250... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Aachen, Urteil vom 10.07.2013
- 109 C 19/13 -

Kein Anspruch auf Versicherungsschutz bei Wasserschaden aufgrund durch undichte Fuge ins Mauerwerk eingedrungenes Duschwasser

Kein bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser

Gerät aufgrund einer undichten Fuge am Übergang zwischen Wandfliesen und Duschtasse Wasser in das Mauerwerk und verursacht einen Wasserschaden, so besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung. Denn in diesem Fall liegt kein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser und somit kein versicherter Leitungs­wasserschaden vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2011 kam es in einer Eigentumswohnung zu einem Wasserschaden, da aufgrund einer undichten Fuge am Übergang zwischen den Wandfliesen und der Duschtasse in der Dusche benutztes Wasser in das Mauerwerk eindrang. Die Hausverwaltung beanspruchte aufgrund dessen die Gebäudeversicherung. Diese weigerte sich jedoch den Schaden zu regulieren,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Aachen, Urteil vom 16.03.2016
- 115 C 448/15 -

Unzulässige Zusammenfassung der Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" als "städtische Abgaben" in Betriebs­kosten­abrechnung

Keine formell ordnungsgemäße Neben­kosten­abrechnung

Fasst der Vermieter in einer Betriebs­kosten­abrechnung die Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" als "städtische Abgaben" zusammen, so ist die Abrechnung formell fehlerhaft. Ihm steht in diesem Fall kein Anspruch auf Nachzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 als "städtische Abgaben" zusammengefasst. Die Mieter hielten dies für unzulässig und weigerten sich daher die geforderte Nachzahlung zu leisten. Die Vermieter erhoben daraufhin Zahlungsklage.Das Amtsgericht Aachen entschied... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Aachen, Urteil vom 29.01.2003
- 80 C 424/02 -

Kopierkosten für Belege einer Neben­kosten­abrechnung in Höhe von 0,25 EUR pro Kopie angemessen

Unangemessene Benachteiligung des Mieters bei Kosten von 0,51 EUR pro Kopie

Eine Hausverwaltung darf für die Anfertigung von Kopien der Belege einer Neben­kosten­abrechnung nur Ersatz von Kosten in Höhe von 0,25 EUR pro Kopie verlangen. Ein Betrag von 0,51 EUR pro Kopie benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung forderten von ihrer Hausverwaltung die Belege zu einer im September 2000 erhaltenen Nebenkostenabrechnung zur Einsichtnahme an. Aus der Abrechnung ergab sich ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von fast 270 EUR. Die Hausverwaltung fertigte von den Belegen Kopien an und verlangte als Ersatz für die Kopierkosten einen Betrag... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Aachen, Urteil vom 11.11.2003
- 10 C 386/03 -

Beschädigungen der Haustür rechtfertigen nicht Anbringen einer Kameraattrappe durch Mieter

Kameraattrappe verletzt allgemeines Persönlich­keits­recht der Mitmieter

Der Mieter einer Wohnung ist nicht berechtigt, eine auf den Hauseingang gerichtete Kameraattrappe anzubringen, um somit Beschädigungen der Haustür zu verhindern. Ein Mitmieter kann daher aufgrund der Verletzung seines Persönlich­keits­rechts die Entfernung der Kameraattrappe verlangen. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2003 brachten die Mieter einer Wohnung eine auf den Hauseingang gerichtete Kameraattrappe an. Zur Begründung führten sie an, dass dadurch weitere Beschädigungen der Haustür verhindert werden sollten. Die Mieter einer anderen Wohnung sahen in der Kameraattrappe eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts und erhoben daher Klage auf Entfernung.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Aachen, Urteil vom 10.08.1989
- 80 C 220/89 -

Recht zur Mietminderung von 5 % bei nicht funktionierender Gegensprechanlage

Gegensprechanlage wesentliches Element zur Gewährleistung der Sicherheit

Ist die Gegensprechanlage nicht funktionstüchtig, kann dies eine Mietminderung von 5 % rechtfertigen. Denn eine solche Anlage ist wesentliches Element zur Gewährleistung der Sicherheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer im 4. Obergeschoß liegenden Wohnung ihre Miete, da die Gegensprechanlage nicht funktionierte. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht entschied gegen die Vermieterin. Dieser habe kein Anspruch auf Zahlung des ausstehenden Mietzinses... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Aachen, Urteil vom 02.11.1990
- 9 C 382/90 -

Katholische Kirchengemeinde als Vermieterin: Mieter haben Anspruch auf Aufnahme ihres Lebensgefährten auch bei Verstoß gegen katholische Morallehre

Aufnahme eines Lebensgefährten nicht unzumutbar für katholische Kirchengemeinde

Wer als Vermieterin einer Wohnung eine katholische Kirchengemeinde hat, hat dennoch ein Anspruch auf Aufnahme seines Lebensgefährten in die Wohnung. Der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft liegende Verstoß gegen die katholische Morallehre ist dabei unerheblich. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung beabsichtigte ihren Lebensgefährten mit in die Wohnung aufzunehmen. Sie bat daher ihre Vermieterin um Erlaubnis. Da es sich bei der Vermieterin jedoch um eine katholische Kirchengemeinde handelte und nach deren Verständnis eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ein Verstoß gegen die Grundsätze der katholischen Kirche... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Aachen, Urteil vom 02.07.1985
- 12 C 16/85 -

Handwerkertermin: Ohne rechtzeitige Mitteilung von Handwerkerarbeiten kein Zutrittsrecht der vom Vermieter beauftragten Handwerker

Keine Verletzung mietvertraglicher Pflichten bei Weigerung des Zutritts

Weist der Vermieter seine Mieter nicht rechtzeitig auf die Notwendigkeit und den Zeitpunkt von Handwerkerarbeiten hin, besteht kein Zutrittsrecht der vom Vermieter beauftragten Handwerker zur Wohnung. Der Mieter verletzt in diesem Fall auch nicht seine mietvertraglichen Pflichten, wenn er den Handwerkern den Zutritt zur Wohnung verweigert. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aachen hervor.

Im zugrunde liegenden Fall sollten an einem Tag im August 1984 Malerarbeiten an den Fenstern der vermieteten Wohnungen stattfinden. An diesem Tag wurde den Handwerkern jedoch der Zutritt zu den Wohnungen durch die Mieter verweigert. Nachdem die Vermieterin sämtliche Mieter durch Anwaltsschreiben dazu aufforderte, die Arbeiten zu dulden, gestatten die Mieter die Durchführung der Arbeiten.... Lesen Sie mehr



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