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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aktenführung“ veröffentlicht wurden

Anwaltsgerichtshof Hamm, Urteil vom 29.05.2015
- 1 AGH 1/15 -

Rechtsanwalt muss Handakten herausgeben

Anlassloses Zurückhalten von Handakten stellt gravierendes Fehlverhalten eines Rechtsanwalts dar

Das anwaltliche Berufsrecht verpflichtet einen Rechtsanwalt, nach der Beendigung eines Mandats die von ihm geführten Handakten herauszugeben, wenn der Mandant diese zur weiteren Verfolgung seiner Rechts­angelegen­heiten benötigt und die dem Anwalt zustehende Vergütung entrichtet hat. Dies entschied der Anwaltsgerichtshof Hamm.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der berufsrechtlich angeschuldigte, heute 45-jährige Rechtsanwalt aus Neuss vertrat ein Ehepaar aus Neuss in drei gerichtlichen Verfahren. 2008 wechselte der Anwalt in eine Kanzlei nach Krefeld, seine Mandanten entrichteten die ihm zustehenden Gebühren und Auslagen. Außerdem beauftragten sie einen anderen Rechtsanwalt in Neuss mit der weiteren Verfolgung ihrer Rechtsangelegenheiten. Dieser forderte den angeschuldigten Anwalt von Juni 2008 bis September 2012 vergeblich auf, ihm die Mandanten-Handakten zur Weiterführung des Mandats herauszugeben.Nach der - nunmehr geänderten - Rechtsprechung bejaht der Anwaltsgerichtshof... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Gießen, Urteil vom 14.01.2013
- S 29 AS 676/11 -

Hartz IV: Vermittlungsvorschlag muss Rechtsfolgenbelehrung enthalten

Tatsächliche Übersendung von Rechtsfolgenbelehrung muss bei Zweifeln vom Jobcenter nachgewiesen werden

Übersendet das Jobcenter einem Hartz-IV-Empfänger einen Vermittlungsvorschlag, so muss diesem auch eine Rechtsfolgenbelehrung beigefügt werden. Liegt diese nicht an, so ist das Jobcenter nicht dazu berechtigt, die Regelleistung für drei Monate zu kürzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger vom Jobcenter, hier die Beklagte, aufgefordert worden, sich bei einer Firma zu bewerben. Die Firma teilte dann der Beklagten mit, eine Bewerbung sei nicht erfolgt. Daraufhin kürzte die Beklagte die Hartz-IV-Leistungen für drei Monate um 30 %. Er erhielt so insgesamt 290,70 Euro weniger.Das Gesetz sieht in einem solchen... Lesen Sie mehr




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