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Sozialgericht Gießen, Urteil vom 14.01.2013
- S 29 AS 676/11 -
Hartz IV: Vermittlungsvorschlag muss Rechtsfolgenbelehrung enthalten
Tatsächliche Übersendung von Rechtsfolgenbelehrung muss bei Zweifeln vom Jobcenter nachgewiesen werden
Übersendet das Jobcenter einem Hartz-IV-Empfänger einen Vermittlungsvorschlag, so muss diesem auch eine Rechtsfolgenbelehrung beigefügt werden. Liegt diese nicht an, so ist das Jobcenter nicht dazu berechtigt, die Regelleistung für drei Monate zu kürzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger vom
Beklagte konnte Belehrung aus EDV-technischen Gründen nicht nachweisen
Das Gesetz sieht in einem solchen Fall zwar grundsätzlich eine Kürzung der Regelleistung für drei Monate vor, allerdings muss der Hilfeempfänger bereits in der Aufforderung über diese Rechtsfolge belehrt werden. Eine solche Belehrung konnte die Beklagte aber nicht nachweisen, da es aus EDV-technischen Gründen nicht mehr in der Lage war, den
Beklagte hätte bei ordnungsgemäßer Aktenführung Nachweise erbringen können
Das Sozialgericht Gießen hob daraufhin die Kürzung auf. Die Festsetzung von Sanktionen setze nach dem Gesetz voraus, dass ein Hilfebedürftiger über die Rechtsfolgen einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2013
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online
- Hartz IV: Keine Leistungskürzung sofern Arbeitsangebot gegen arbeitsrechtliche Grundsätze verstößt
(Sozialgericht Gießen, Urteil vom 25.11.2011
[Aktenzeichen: S 22 AS 869/09]) - Hartz IV: Vergessener Termin beim Jobcenter muss nicht Leistungskürzung zur Folge haben
(Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 06.10.2011
[Aktenzeichen: S 21 AS 2853/11])
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Dokument-Nr. 15222
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