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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.10.2012
- L 1 KR 443/11 -
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Laserbehandlung bei übermäßigem Haarwuchs
Nadelepilation wirksamere Behandlungsmethode
Eine Frau, die auch im Gesicht unter übermäßigem Haarwuchs leidet, hat keinen Anspruch auf eine Laserepilationsbehandlung. Die Erkrankung kann ebenso gut mit einer Nadelepilation behandelt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall leidet die Klägerin an einem übermäßigen Haarwuchs (Hirsutismus) insbesondere im
Gemeinsamer Bundesausschuss hat noch keine positive Empfehlung über Nutzen der Laserbehandlung abgegeben
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat einen Anspruch der Klägerin auf die
Nadelepilation: Schmerzen können durch lokale Betäubung vorgebeugt werden
Das Landessozialgericht führte weiter aus, dass im vorliegenden Fall mit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2013
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
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Dokument-Nr. 15847
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