Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Mainz, Urteil vom 12.11.2021
- 3 O 12/20 -
Inkassobüro muss wegen falscher Negativmeldung an Schufa Schadensersatz in Höhe von 5.000 € zahlen
Persönlichkeitsverletzung wegen Beeinträchtigung des sozialen Ansehens
Übermittelt ein Inkassobüro eine falsche Negativmeldung an die Schufa, so kann dies eine Haftung nach Art. 82 DSGVO nach sich ziehen. Führt die falsche Negativmeldung zu einer Beeinträchtigung des sozialen Ansehens und damit zu einer Persönlichkeitsverletzung, kann der Betroffene ein Schadensersatz in Höhe von 5.000 € verlangen. Dies hat das Landgericht Mainz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Betroffene einer falschen Negativmeldung bei
Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 5.000 €
Das Landgericht Mainz entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe wegen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2022
Quelle: Landgericht Mainz, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31388
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31388
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.