Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.09.2011
- 8 B 1762/11.N u.a. -
Hessischer VGH: Verlängerung der Sperrzeit für Spielhallen in Kassel bleibt vollziehbar
Sperrzeitverlängerung zur Abwehr von Gefahren durch Glücksspielmissbrauch geeignet und verhältnismäßig
In einer Reihe von Eilverfahren hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof Anträge von Spielhallenbetreibern abgelehnt, mit denen diese eine Änderungsverordnung zur Sperrzeitverordnung für das Stadtgebiet durch einstweilige Anordnung außer Vollzug setzen lassen wollten.
Im zugrunde liegenden Streitfall sah eine Änderungsverordnung des Kasseler Oberbürgermeisters vom 6. Juni 2011 vor, dass die Zeiten, zu denen die Spielhallen geschlossen bleiben müssen, von zuvor drei auf neun Stunden erhöht und dadurch deren tägliche Öffnungszeiten von vormittags 11 Uhr bis nachts 2 Uhr begrenzt werden. Bis dahin durfte in den Hallen täglich von 6 Uhr morgens bis 3 Uhr nachts gespielt werden.
Spielhallenbetreiber sehen sich durch neue Sperrzeitverordnung in ihrer Existenz bedroht
Ihre abgelehnten Anträge begründeten die Spielhallenbetreiber mit einer erwarteten Existenzbedrohung infolge von Umsatzeinbußen und der Notwendigkeit, wegen der geänderten Sperrzeiten ihre Hallen vom bisherigen Dreischichtenbetrieb auf zwei Schichten umzustellen. Dies zwinge zur Entlassung vorhandener Mitarbeiter. Im Übrigen sei der Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde hier für die Änderung der
Zahl vorgehaltener Geldspielautomaten dramatisch angestiegen – Sperrzeitverlängerung zur Abwehr von Gefahren durch Glücksspielmissbrauch rechtmäßig
Dieser Argumentation schloss sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof nicht an. Der Oberbürgermeister sei zu einer Veränderung der allgemeinen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2011
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12306
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12306
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.