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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.09.2014
- C-575/12 -
Annullierung eines Reisepass führt nicht zur Ungültigkeit eines auf dem Reisepass angebrachten Visums
Gültiges Visum muss nicht zwingend auf gültigem Reisedokument angebracht werden
Drittstaatsangehörige können auch dann in das Hoheitsgebiet der Union einreisen, wenn sie einen gültigen Reisepass ohne Visum und ein gültiges Visum in einem ungültigen Reisepass vorlegen. Die Annullierung eines Reisepasses führt nämlich nicht zur Ungültigkeit eines auf diesem Reisepass angebrachten einheitlichen Visums. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Im zugrunde liegenden Fall reiste ein indischer Staatsangehöriger am 8. Oktober 2010 mit der Luftfahrtgesellschaft Air Baltic von Moskau (Russland) nach Riga (Lettland). Bei der Grenzkontrolle im Flughafen Riga legte er einen gültigen indischen
Führt Annullierung eines Reisepasses automatisch zur Ungültigkeit eines auf diesem Reisepass angebrachten einheitlichen Visums?
Die lettische Verwaltung verhängte gegen Air Baltic eine Verwaltungsgeldbuße in Höhe von 2.000 lettischen Lats (etwa 2.850 Euro), da sie eine Person ohne die für den Grenzübertritt erforderlichen Reisedokumente nach Lettland befördert habe. Air Baltic focht diese Verwaltungsgeldbuße vor den lettischen Gerichten an. Das mit diesem Rechtsstreit befasste Administrativa apgabaltiesa (Regionales Verwaltungsgericht, Lettland) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob die
Annullierung eines Visums darf nur durch die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats erfolgen
In seinem Urteil erklärt der Gerichtshof in Beantwortung der ersten Frage, dass gemäß dem Visakodex nur die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats das
Voraussetzungen für Einreise in EU-Gebiet sind gültiger Reisepass und gültiges Visum
Zur Frage, ob Drittstaatsangehörige zwingend ein gültiges
Visum darf gemäß dem Visakodex auch auf gesondertem Blatt außerhalb des Reisedokuments angebracht werden
In einem Fall wie dem hier in Rede stehenden (Drittstaatsangehöriger, der ein gültiges
Gültiges Visum muss nicht zwingend auf gültigem Reisedokument angebracht werden
Außerdem enthält das Formular, das die mit den Grenzkontrollen beauftragten Behörden zur Überprüfung der Einhaltung der Einreisevoraussetzungen ausfüllen müssen, kein Kästchen, anhand dessen die Einreiseverweigerung damit begründet werden könnte, dass ein gültiges
Mitgliedsstaat ist nicht berechtigt, Einreise von weiteren Voraussetzungen abhängig zu machen
In Beantwortung der letzten Frage stellt der Gerichtshof fest, dass Lettland nicht berechtigt war, die
Erläuterungen
* - Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (ABl. L 105, S. 1) in der durch die Verordnung (EU) Nr. 265/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2010 (ABl. L 85, S. 1) geänderten Fassung und Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) (ABl. L 243, S. 1).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2014
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 18790
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