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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.06.2017
- III ZR 487/16 -
BGH: Sittenwidrigkeit eines Partnervermittlungsvertrags mit 77-jähriger Frau bei Kosten von fast 1.000 Euro pro Partnervorschlag
Vorliegen eines groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung begründet Vermutung der verwerflichen Gesinnung
Ein Partnervermittlungsvertrag mit einer 77-jährigen Frau ist gemäß § 138 BGB sittenwidrig, wenn ein Partnervorschlag ca. 1.000 Euro kostet. In diesem Fall liegt ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor, welches auf die verwerfliche Gesinnung der Partnervermittlung schließen lässt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine 77-jährige Frau mit einer Partnervermittlungsfirma einen Partnervermittlungsvertrag abgeschlossen. Danach sollte die Firma der Frau zum Preis von 2.975 Euro drei Partnervorschläge unterbreiten. Zu einer erfolgreichen Vermittlung kam es jedoch nicht. Nach dem Tod der Frau klagte die Erbin auf Rückzahlung der Vergütung. Sie hielt den Partnervermittlungsvertrag für sittenwidrig und damit
Amtsgericht weist Klage ab, Landgericht gibt ihr statt
Während das Amtsgericht Hannover die Klage abwies, gab ihr das Landgericht Hannover statt. Der Partnervermittlungsvertrag sei seiner Ansicht nach wegen
Bundesgerichtshof bejaht ebenfalls Rückzahlungsanspruch
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Revision der Beklagten zurück. Der Klägerin stehe ein Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung zu, da der Partnervermittlungsvertrag sittenwidrig und damit nach § 138 Abs. 1 BGB
Ortsüblichkeit der Vergütung und Kosten der Partnervermittlungsfirma unbeachtlich
Für unerheblich hielt der Bundesgerichtshof die Frage, ob die Vergütung pro Partnervorschlag ortsüblich sei. Denn selbst wenn dies der Fall wäre, könne dies die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hannover, Urteil vom 10.12.2015
[Aktenzeichen: 567 C 6817/15] - Landgericht Hannover, Urteil vom 29.08.2016
[Aktenzeichen: 12 S 84/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 1261 NJW-RR 2017, 1261
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Dokument-Nr. 27565
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