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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.10.2013
- 8 AZR 742/12 -
Kündigung einer Arbeitnehmerin ohne Kenntnis von deren Schwangerschaft stellt keine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar
Klage auf Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung ohne Erfolg
Wird einer Arbeitnehmerin gekündigt, ohne dass Kenntnis von ihrer Schwangerschaft bei Zugang der Kündigungserklärung besteht, so ist weder die Kündigung selbst noch ein "Festhalten" an der Kündigung Indiz für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte als
Klägerin lehnt außergerichtliche Einigung ab
Das erklärte die Beklagte zunächst nicht. Nachdem der Betriebsarzt einen Monat später sowohl die
Kündigung kann ohne Wissen von Schwangerschaft keine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts der Arbeitnehmerin darstellen
Wie schon in den Vorinstanzen blieb die Klage auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern wegen Benachteiligung aufgrund des Geschlechts vor dem Bundesarbeitsgericht ohne Erfolg. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2013
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 16.05.2012
[Aktenzeichen: 3 Sa 1420/11]
Jahrgang: 2014, Seite: 1032 NJW 2014, 1032 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2014, Seite: 303 NZA 2014, 303
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Dokument-Nr. 17022
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