Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 02.10.2018
- 2 Ca 2092/18 -
Arbeitnehmer kann bei Verzug der Urlaubsabgeltungszahlung Verzugspauschale geltend machen
Keine Beschränkung des Verzugsschadensersatzanspruchs auf Entschädigung für Beitreibungskosten
Einem Arbeitnehmer steht bei einem Verzug der Zahlung von Urlaubsabgeltung ein Anspruch auf Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu. Eine Beschränkung des Anspruchs auf Entschädigung für Beitreibungskosten, wie es das Bundesarbeitsgericht annimmt, ist nicht geboten. Dies hat das Arbeitsgericht Dortmund entschieden.
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt machte eine
Anspruch auf Verzugspauschale
Das Arbeitsgericht Dortmund entschied zu Gunsten der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2018
Quelle: Arbeitsgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26582
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26582
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.