Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Zeitz, Beschluss vom 07.12.2016
- 13 OWi 739 JS 209364/16 -
Überkleben des EU-Zeichens durch Reichsflagge auf Autokennzeichen stellt Ordnungswidrigkeit dar
Gericht setzt Geldbuße von 10 Euro fest
Das Überkleben des EU-Zeichens mit einer Reichsflagge auf einem Autokennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße von 10 Euro geahndet werden kann. Gemäß Anlage 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) muss das Autokennzeichen das Euro-Feld enthalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Zeitz hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer im August 2016 von der Polizei dabei erwischt, wie er einen Pkw fuhr, bei dessen
Ordnungswidrigkeit aufgrund Überklebens des EU-Zeichens mit Reichsflagge
Das Amtsgericht Zeitz verurteilte den Autofahrer wegen vorsätzlicher Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, obwohl das Kennzeichenschild nicht in Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung den Mustern, Abmessungen und Angaben gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 FZV in Verbindung mit Anlage 4 entsprochen habe. Gemäß der Anlage 4 sei das Euro-Feld erforderlich, dessen Ausgestaltung dort näher geregelt sei. Das Gericht setzte gegen Autofahrer aufgrund der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2018
Quelle: Amtsgericht Zeitz, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26346
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26346
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.