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Amtsgericht Essen, Urteil vom 30.12.2009
- 196 C 314/09 -
Winterdienstvertrag ist ein Werkvertrag
Zur Frage wann Reinigungskosten fällig sind
Die Verpflichtung zur Leistung eines Winterdienstes stellt einen Werkvertrag dar. Die Fälligkeit richtet sich demnach nach Werkrecht (§ 641 Abs. 1 BGB). Dies hat das Amtsgericht Essen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall schloss eine
Fälligkeit bei Abnahme
Das Amtsgericht Essen qualifizierte den Reinigungsvertrag als einen
Grundsätzlich ist daher zur
Bezüglich der
Die Abnahme des Werkes könne auch stillschweigend erfolgen, wenn wie hier keine Mängelrügen erfolgt seien.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2012
Quelle: Amtsgericht Essen, ra-online (vt/rb)
- Übertragung der Streupflicht auf Dritten – Mieter hat bei Verletzungen aufgrund ungeräumter Wege Anspruch auf Schadensersatz
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.01.2008
[Aktenzeichen: VI ZR 126/07]) - Übertragung der Räum- und Streupflicht an zuverlässige Dritte möglich - Aber Überwachung erforderlich
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 19.07.1996
[Aktenzeichen: 4 U 398/96])
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Dokument-Nr. 14381
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