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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 22.04.2013
- 4 L 197/13.NW -
Ladeninhaberin kann Aufstellen einer Multigenerationenbank vor ihrem Geschäft in der Fußgängerzone nicht verhindern
Zugänglichkeit des Ladengeschäfts wird durch aufgestellte Sitzbank nicht behindert
Eine Stadt ist berechtigt, in der Fußgängerzone in der Innenstadt eine Multigenerationenbank vor einem Ladengeschäft zu errichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde die
Ladeninhaberin befürchtet Einschränkungen bei der Zugänglichkeit ihres Geschäfts
Dagegen wandte sich die Mieterin des Ladengeschäfts mit
Ladeninhaberin steht kein Abwehranspruch gegen Aufstellung der Multigenerationenbank zu
Das Verwaltungsgericht Neustadt lehnte den Eilantrag
Behinderungen beim Aufstellen von Verkaufstischen vor dem Schaufenster nicht erheblich
Der Zugang zur Straße und die Zugänglichkeit des Ladengeschäfts
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
- Lieferverkehr in der Fußgängerzone: Parken eines Fahrzeugs zum Reinigen und Gestalten von Schaukästen zulässig
(Thüringer Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 17.07.2012
[Aktenzeichen: 1 Ss Rs 67/12 (146)]) - Weihnachtsmarktstreit: Bude vor Ladengeschäft darf bleiben
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 25.11.2005
[Aktenzeichen: 6 L 897/05.MZ])
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Dokument-Nr. 15739
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