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Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 20.05.2009
- 9 K 1076/07 -
Aussagen gegen Klimaschutzpolitik überschreiten IHK-Aufgabenbereich nicht
Äußerungen wurden klar abgewogen und haben keinen allgemeinpolitischen Wert sondern klaren Bezug zu von der IHK vertretenen Wirtschaftszweigen
Ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) kann nicht den Austritt der IHK aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) verlangen, weil diese sich in Veröffentlichungen, Presseerklärungen und auf seiner Internet-Seite gegen bestimmte Maßnahmen der Klimaschutz- und Umweltpolitik sowie auch zum Atomausstieg ausgesprochen hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.
Die Klägerin hatte von der
Äußerungen der IHK sind grundsätzliche Darstellungen der Auffassung im Interesse der gesamten Energiewirtschaft
In den Entscheidungsgründen des Urteils führte das Gericht unter anderem aus:
Es sei bereits fraglich, ob die Klägerin als Pflichtmitglied der Beklagten verlangen könne, dass diese aus ihrem Dachverband austritt. Das könne jedoch dahinstehen, weil eine Überschreitung des der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Münster vom 05.06.2009
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Dokument-Nr. 7989
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