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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 18.11.2019
- 9 K 8221/18 -
Zweifel an Vereinbarkeit von Mobilfunk-Option "Vodafone Pass" mit europarechtlichen Vorgaben
VG Köln erbittet Vorabentscheidung des EuGH
Das Verwaltungsgericht Köln hat Zweifel an der Vereinbarkeit der von dem Telekommunikationsunternehmen Vodafone angebotenen Mobilfunk-Option "Vodafone Pass" mit europarechtlichen Vorgaben. Es hat deshalb mit Beschluss vom gestrigen Tag in einem von Vodafone angestrengten Klageverfahren den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen und ihm Fragen zur Auslegung der so genannten Roaming-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 531/2012) vorgelegt.
Bei der kostenlosen Tarifoption "Vodafone Pass" wird das durch die Nutzung der Dienste von Partnerunternehmen verbrauchte Datenvolumen nicht auf das Inklusivdatenvolumen des jeweiligen Mobilfunktarifs angerechnet (sog. Zero-Rating). Dies gilt allerdings nur im Inland. Im
VG erbittet Auslegung der Roaming-Verordnung durch EuGH
Das Verwaltungsgericht Köln möchte vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wissen, ob die Beschränkung der Tarifoption auf das Inland mit dem in der Roaming-Verordnung enthaltenen Verbot vereinbar ist, für Roaming-Dienste im europäischen
Der Beschluss ist unanfechtbar.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28114
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