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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 03.06.2009
- 6 L 798/09 -
RTL-Sendung "Erwachsen auf Probe" kann ausgestrahlt werden - Jugendamt muss nicht gegen die Sendung vorgehen
Jugendamt der Stadt Köln kann nicht verpflichtet werden, die Ausstrahlung der Sendung zu verhindern
RTL kann heute um 20.15 Uhr wie geplant die erste Folge der Sendung "Erwachsen auf Probe" ausstrahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Antrag eines familienpolitischen Zielen verpflichteten Vereins und eines Mitglieds dieses Vereins, der sechsfacher Vater ist, abgelehnt.
Mit diesem Antrag wollten die Antragsteller erreichen, dass das
Landesmedienanstalten sind zuständig nicht das Jugendamt
Zur Begründung haben die Richter ausgeführt, dass das
Verein ist nicht in eigenen Rechten verletzt
Weiterhin sei - unabhängig hiervon - auch nicht ersichtlich, in welchen eigenen Rechten die Antragsteller durch die Ausstrahlung der Sendefolgen "Erwachsen auf Probe" überhaupt betroffen seien und woraus sich ein subjektives Recht auf Einschreiten ergeben könnte. Die von ihnen hierfür reklamierten Grundrechte - insbesondere das Grundrecht auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln
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[Aktenzeichen: 9 O 18165/07]) - RTL verletzt Jugendschutz in Nachmittagssendung
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Dokument-Nr. 7943
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