wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2011
13 K 5693/08 -

BRD muss Protonenbeschleuniger beim CERN nicht durch Deutsche Delegierte stoppen lassen

Gefahr vor "schwarzen Löchern" nicht ausreichend begründet vorgetragen

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht verpflichtet, ihre Delegierten im Rat der Europäischen Kernforschungsorganisation CERN (Conseil Europeen pour la Recherche Nucleaire) zu einer Initiative gegen die weitere Inbetriebnahme des Protonenbeschleunigers LHC (Large Hadron Collider) in Genf (mit einer Energie von mehr als 2 bis 3,5 Tera-Elektronenvolt) anzuweisen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine in Zürich lebende deutsche Staatsangehörige beim Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilantrag und einer Klage gegen das Bundesministerium für Bildung und Forschung versucht, die Inbetriebnahme des Protonenbeschleunigers LHC zu verhindern. In dem Protonenbeschleuniger sollen Teilchen mit hoher Energie aufeinander geschossen werden, um so den "Urknall" zu simulieren, aus dem die Erde entstanden ist. Die Klägerin befürchtet unter Berufung auf in der Wissenschaft vertretene Meinungen, dass bei dem Experiment so genannte "Schwarze Löcher" und andere Gefahren entstehen können, die im weiteren Verlauf zur Zerstörung allen irdischen Lebens führen.

Beschwerden vor Oberverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht erfolglos

Das Verwaltungsgericht hatte bereits mit Beschluss vom 8. September 2008 den Eilantrag mit der Begründung abgelehnt, es lasse sich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht feststellen, dass bei Inbetriebnahme des LHC grundrechtsrelevante Gefährdungen für die Klägerin eintreten könnten. Die hiergegen beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erhobene Beschwerde (20 B 1433/08) blieb ebenso erfolglos, wie eine Verfassungsbeschwerde (2 BvR 2502/08) der Klägerin, die das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18. Februar 2010 zurückwies.

Behauptete Gefahren nicht plausibel und substantiiert dargelegt

Das Gericht folgte der Klägerin jetzt auch im Hauptsacheverfahren nicht. Rechtsgrundlage für den von der Klägerin geltend gemachten Anspruch könne nur die grundgesetzliche Pflicht des Staates zum Schutz des Lebens sein. Dies erfordere von der Klägerin als Anspruchstellerin, dass sie die von ihr behaupteten Gefahren plausibel und substantiiert darlege. Dies sei ihr jedoch angesichts der unterschiedlichen theoretischen Auffassungen trotz der insoweit in den vorhergehenden Gerichtsverfahren seitens der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts gegebenen Hinweise nicht gelungen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gefahrenabwehr | Gefahrenquelle

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10981 Dokument-Nr. 10981

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10981

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung