wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 30.03.2006
7 K 634/05.KO -

Müllgebühren werden trotz Abfallvermeidung fällig

Ein Kläger, der vorträgt, bei ihm entstünde kein Abfall, muss dies nachweisen, um keine Müllgebühren zahlen zu müssen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger bewohnt mit seiner 5-köpfigen Familie ein Haus in Heimweiler. Er erhob gegen den 2003 ergangenen Müllgebührenbescheid des Landkreises Bad Kreuznach Klage und machte geltend, dass in seinem Haushalt kein entsorgungs­pflichtiger Abfall entstehe. Die Klage blieb erfolglos. Im Jahre 2004 wurde der Kläger wiederum zu Müllgebühren, und zwar in Höhe von 181,56 €, herangezogen. Auch hiermit zeigte er sich nicht einverstanden und legte dar, dass seine Mülltonne seit drei Jahren leer geblieben sei. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren begehrte er wiederum Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Koblenz, das die Klage erneut abwies.

Die Gebührenerhebung, so die Richter, sei rechtmäßig. Das Hausgrundstück des Klägers sei an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen. Zudem habe der Landkreis diesem eine Mülltonne zur Verfügung stellen dürfen und müssen. Von daher lägen nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen des Landkreises die Voraussetzungen für eine Gebührenerhebung vor. Ferner habe der Kläger die Vermutung, auf seinem Grundstück falle beseitigungspflichtiger Abfall an, nicht widerlegt. Er sei nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diesen Nachweis zu erbringen. Insbesondere habe er nicht belegt, dass er anfallenden Müll selbst ordnungsgemäß und schadlos, also entsprechend den Vorgaben des Abfallrechts, verwerten könne. Er habe bisher lediglich behauptet, dass er bestimmte Abfall­tranchen vermeide, indem er etwa naturbelassene oder recyclebare Produkte einkaufe und andere Abfälle in bestimmter Weise behandle. Er habe auch nicht nachgewiesen, dass die von ihm angewendeten Methoden objektiv zu einer schadlosen Verwertung der Abfälle führten und die Abfälle, die er nach eigenem Bekunden an Dritte weitergebe, von diesen ordnungsgemäß verwertet würden.

Sofern der Kläger allerdings künftig einen Antrag auf Überlassung einer kleineren Mülltonne stelle und geeignete Nachweise über die Verwertung bzw. Vermeidung eines Teils seiner Abfälle erbringe, müsse der Landkreis dem wahrscheinlich entsprechen. Dabei genüge es, wenn der Landkreis im Stande sei, die behaupteten Vermeidungs- und Verwertungsmethoden nachzuvollziehen. Mache der Kläger aber weiterhin geltend, bei ihm falle überhaupt kein Müll an, müsse er hierfür den vollen Beweis erbringen, was ohne Sachverständigengutachten nur schwerlich vorstellbar sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 17/06 des VG Koblenz vom 25.04.2006

Aktuelle Urteile aus dem Abfallrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Abfall | Abfälle | Abfallgebühren | Nachweis

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2293 Dokument-Nr. 2293

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2293

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?