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Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 22.06.2023
- 13 B 3358/23 -
Neuer Landesbeauftragter für den Datenschutz darf ernannt werden
Antrag der derzeitigen Datenschutzbeauftragten bleibt ohne Erfolg
Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Antrag der Landesbeauftragten für den Datenschutz Barbara Thiel auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem sie die Ernennung ihres Nachfolgers Denis Lehmkemper verhindern wollte.
Barbara Thiel ist seit dem 1. Januar 2015 Landesbeauftragte für den Datenschutz. Ihre Amtszeit endete ursprünglich nach acht Jahren mit Ablauf des Jahres 2022 und wurde um sechs Monate verlängert, weil zu diesem Zeitpunkt noch keine Nachfolgerin bzw. kein Nachfolger berufen war. Am 3. Mai 2023 wählte der Landtag den Ministerialbeamten Denis Lehmkemper mit breiter Mehrheit zu ihrem Nachfolger. Eine offizielle Ernennung wurde zurückgestellt, weil Frau Thiel um Eilrechtsschutz nachgesucht hat mit dem Antrag, der Staatskanzlei einstweilen zu untersagen, Herrn Lehmkemper zu berufen.
Verfahrensmangel wegen fehlender öffentlicher Ausschreibung
Zur Begründung hat sie vorgetragen, die Auswahl des neuen Datenschutzbeauftragten leide an einem
VG: Kein Verstoß gegen Transparenzgebot
Dieser Ansicht ist das VG nicht gefolgt. Das
Nachfolger auch hinreichend qualifiziert
Dem ausgewählten Nachfolger fehlt es auch nicht an der Qualifikation. Herr Lehmkemper erfüllt die Voraussetzungen für die Übernahme des Amtes des Datenschutzbeauftragten. Er ist Volljurist und verfügt über die erforderlichen datenschutzrechtlichen Kenntnisse durch seine langjährige Tätigkeit in der Landesverwaltung. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33028
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